Vorzeitige Kündigung der Mieter

12. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sprite23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Kündigung der Mieter

Hallo zusammen,

wir vermieten aktuell ein paar WG-Zimmer inkl. Nutzung von Gemeinschaftsräumen in einem Reihenhaus.

Nun ist es so, dass ein Mieter vor der Kündigungsfrist (3 Monate) aus dem Zimmer raus möchte.
Für uns ist das kein Problem. Wir haben mit dem Mieter abgestimmt, dass dieser noch 2 Monate drin bleiben soll und den letzten Monat erlassen wir ihm gegen eine halbe Mietzahlung.

Für uns stellen sich nun folgende Fragen:
Stellen wir die Kündigungsbestätigung zum 30.06.22 aus? Wenn ja, wie läuft die halbe Mietzahlung ab? Soll diese trotzdem auf das reguläre Mietkonto gehen oder wäre dies eine "freiwillige" Zahlung seitens des Mieter?
Könnten wir das Zimmer zum 01.07.22 neu vermieten? Oder hätte der Mieter Anspruch auf das Zimmer, weil er die vereinbarte halbe Miete gezahlt hat?

Danke und viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Die Frage steht mit der Schverhaltsschilderung im Widerspruch.
Der GENAUE Wortlaut der vollständigen Vereinbarung wird entscheiden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat (von Sprite23):
Stellen wir die Kündigungsbestätigung zum 30.06.22 aus?


Nein, man schließt einen Aufhebungsvertrag mit dem Mieter zum 30.06. ab.

Zitat (von Sprite23):
Soll diese trotzdem auf das reguläre Mietkonto gehen oder wäre dies eine "freiwillige" Zahlung seitens des Mieter?


Wofür sollte das relevant sein?

Zitat (von Sprite23):
Könnten wir das Zimmer zum 01.07.22 neu vermieten? Oder hätte der Mieter Anspruch auf das Zimmer, weil er die vereinbarte halbe Miete gezahlt hat?


Bei einem Aufhebungsvertrag kann zum 01.07.22 neu vermietet werden.

0x Hilfreiche Antwort

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