Vorzeitige Kündigung - kann ich vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden?

9. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Yvie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Kündigung - kann ich vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden?

Wenn man schon vor Ende der Kündigungsfrist ausziehen möchte und auch einen Nachmieter präsentieren kann, darf sich dann der Vermieter weigern, einen vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen?

Kündige ich also am 1. nächsten Monats zum 31.10., kann ich dann trotzdem schon zum 15.08. ausziehen, wenn ich einen Nachmieter präsentiere. Oder kann sich dann der Vermieter weigern und sagen, dass er diesen erst zum November annimmt und ich bis dahin die Miete zahlen muss?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo Yvie

Sie dürfen Nachmieter präsentieren von heute bis 31.10. Zählt nur was der V will!

Cats

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#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 276x hilfreich)

Hm.....Cats statement widerspreche ich da mal. Wenn der Vermieter den Nachmieter akzeptiert......dann sollte es wohl egal sein, ob zum 1.10, 1.11. oder 2 Jahre später.
Aber vielleicht könntet ihr euch mit dem nachmieter einig werden.
Er unterschreibt den MV zum 1.11 (z.b) und zieht vorher ein....unter der Hand ist da auch einiges möglich.

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#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 292x hilfreich)

Hallo Yvie,

der Vermieter muss keinen Nachmieter akzeptieren, sondern kann auf Erfüllung des Mietvertrags bis zum Ende der Kündigungsfrist bestehen. Ausziehen kannst du dann natürlich, wann du willst, aber Miete musst du inkl. NK weiter zahlen.

Allerdings ist es meist so, dass Vermieter ganz froh sind, wenn sie sich nicht selbst um einen adäquaten Nachmieter kümmern müssen. Hast du schon nachgefragt, ob ihr das so regeln könnt? Denk aber dran: der Vermieter kann deine vorgeshlagenen Nachmieter ablehnen, egal wie viele du präsentierst.

Gruß karamel

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#4
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

@Merline

Was haben Sie verstanden unter meine statement?

Cats

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Wie schon von Karamel gesagt.
Akzeptieren muss der VM überhaupt keien Nachmieter-Regelung. Es sein den so etwas ist im Mietvertrag vereinbart, oder es besteht so etwas wie ein Härtefall
(Schwangerschaft und Wohnung ist zu klein, Umzug aus gesundheitlichen Gründne in ein Pflegeheim etc.)
Es gibt so ein Ammenmärchen davon, dass
man nur Nachmieter präsentieren muss und
schon kann man aus dem Vertrag aussteigen.

Aber, wie Merline meint, reden sollte man
schon mit dem VM. Vielleicht kommt er dir entgegen.

Gruß!
odil

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#6
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

"(Schwangerschaft und Wohnung ist zu klein"

Das ist natürlich Unsinnig und lacherlich was odil hier und wie immer plaudiert.

Seit wann ist Schwangerschaft nicht möglich oder problematik wenn die Wohnung zu klein, ich danke sie versucht zu sagen "Nachwuchs".

Naja, auch bei Nachwuchs muss die Vertrag Fristgerecht gekündigt werden.

Das ist aber nicht die Frage hier ;)

Cats

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