Vorzeitige Kündigung - kann man auch unter 3 Monaten aus einem Mietvertrag raus kommen?

15. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
schaefers_melanie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Kündigung - kann man auch unter 3 Monaten aus einem Mietvertrag raus kommen?

Hallo,
kann man auch unter 3 Monaten aus einem Mietvertrag raus kommen?
Zum Beispiel wenn man selber einen Nachmieter sucht.
Wenn man dem Vermieter drei oder vier Nachmieter vorstell und er immer nicht mit denen einverstanden ist,muß er mich dann nicht trotzdem früher aus dem Mietvertrag raus lassen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zunächst einmal muss der Vermieter sich überhaupt nicht damit einverstanden erklären, dass Sie - bei Stellung eines Nachmieters - früher das Mietverhältnis beenden können. Insofern bleibt Ihnen also zwangsläufig erstmal nur das Gespräch mit dem Vermieter; es sei denn, es gibt Grund zur fristlosen Kündigung.

Erklärt sich der Vermieter mit einem Verzicht/einer Verkürzung der Kündigungsfrist bei Stellung eines Nachmieters (unbedingt schriftlich vereinbaren) einverstanden, kann er potentielle Nachmieter auch nicht willkürlich ablehnen. M.E. würde es in diesem Fall ausreichen, wenn Sie mindestens 3 Personen benennen, die

1. nachweislich gewillt sind, die Wohnung zu den Bedingungen des Vermieters (vorher klären, ob z.B. die Miete unverändert bleibt) zu mieten und

2. in der Lage sind (insbesondere finanziell) ihren mietvertraglichen Pflichten nachzukommen.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Die Geschichte mit den drei Nachmietern ist tatsächlich sehr hartnäckig.

Erst einmal must zweifelsfrei feststehen, dass der Mieter ein recht hat einen Nachmieter zu stellen. Das könnte z.B. dadurch geregelt sein, dass der Vermieter schriftlich sich einverstanden erklärt hat, dass der jetzige Mieter einen NAchmieter stellen darf.

Angenommen der Mieter stellt einen zumutbaren Nachmieter, d.h. einer der über mindestens das gleiche Einkommen mit der gleichen Sicherung (z.B. das Gehalt eines Angestellten kann als sicherer als das eines Freiberuflers angesehen werden) verfügt und auch sonst objektiv nichts gegen den Nachmieter spricht (z.B. Mitglied einer Hardcore Punk band, diverse Schufa Einträge), hat der Vermieter NICHT das Recht diesen dann abzulehnen.

Würde der Vermieter dennoch den ablehnen, wäre der jetzige Mieter zu dem Zeitpunkt aus dem Mietvertrag raus, ab dem der potentielle Nachmieter hätte einziehen wollen. Das kann auch durchaus weniger als drei Monate sein, da in diesem Fall, dem jetzigen Mieter ein Sonderkündigungsrecht zusteht.

Ob das nun drei, zwei oder gar nur ein geeigneter NAchmieter ist spielt überhaupt keine Rolle, genausowenig wie 300 nicht geeignete Nachmieter, die der Vermieter aus objektiven Gründen ablehnen darf.

MfG,
meharis

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#3
 Von 
schnuckelchen1979
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 5x hilfreich)

der vermieter muß den nachmieter nicht nehmen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

@SChnuckelchen

Das muss er sowieso NIE. Aber wichtig ist die Konsequenz, nämlich dass der Mieter evtl. aus dem Mietvertrag aussteigen kann.

MfG,
meharis

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