Vorzeitige Kündigung mit gesetzlicher Frist

7. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Helena
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Kündigung mit gesetzlicher Frist

Hallo, ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage. Ich habe meine Wohnung am 24.10.03 gekündigt, da mir die Nebenkosten von 89€ auf 170€ erhöht wurden. Damit dachte ich, daß mein letzter Tag in der Wohnung der 31.01.04 sei.

Jetzt schreibt mir mein Vermieter: "Das Mietverhältnis kann, soweit die vorzeitige Kündigung mit gesetzlicher Frist zulässig ist, bis spätestens zum 3. Werktag eines Monates zum Schluß des übernächsten Monats gekündigt werden. Das bedeutet, Ihr Kündigungstermin ist der 31.12.03".

Was heißt das??? Wann ist denn jetzt mein letzter Tag in dieser Wohnung? Es wäre schön, wenn mir jemand eine klare Aussage zu machen kann.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Also es ist so:
Du als Mieterin hast eine 3monatige Kündigungsfrist.
Vor 2001 war das einmal anders. Da hat sich
die Kündigungsfrist nach der Dauer der Mietzeit gerichtet. Das gilt immer noch für den Vermieter, aber nicht mehr für Dich.

du musst allerdings immer bis zu 3. eines Monats gekündigt haben, damit der betreffende Monat noch angerechnet wird.
Das heisst also für Dich:
Der Oktober zählt nicht mehr mit, weil Du ja erst am 24.10. gekündigt hast.
Novenber, Dezember, Januar sind also die
3 Monate Kündigungsfrist.
Du kannst am 31.1.2004 ausziehen.
------------------------------------

_ dies gilt natürlich alles nur, wenn Du keinen
mehrjährigen Mietvertrag hast._

Gruß!
odil


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#2
 Von 
GeBo
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Alles korrekt, nur eine kleine Anmerkung:

Man muss nicht spätestens bis zum 3. Kalendertag eines Monats kündigen, sondern spätestens am 3. Werktag.

;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Helena
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen und netten Informationen. Meine Vermieterin hat sich da wohl schlicht verrechnet und ich ziehe einfach aus wie geplant.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tigerbaby 85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ich brauche dringends eine Beratung.
Ich wollte gerne umziehen und habe nun in meinen Mietvertrag gelesen:

Das Mietverhältnis kann,soweit die vorzeitige Kündigung mit gesetzlicher Frist zulässig ist,bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats zum Schluss des übernächsten Monats gekündigt werden kann.

Kann mir bitte jemand sagen, wie lange meine Kündigungsfrist ist.

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#5
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

3 Monate.
Du könntest jetzt frühestens zum 31.03. kündigen.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Der Einfachtheit halber wird immer von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gesprochen.

Genau genommen beträgt die Kündigungsfrist aber 3 Monate abzüglich 3 Werktage.

Du kannst also spätestens am 04.01.2007 zum 31.03.2007 kündigen. Entscheidend dabei ist nicht das Abschicken der Kündigung, sondern der Zugang der Kündigung beim Vermieter.

Wenn Du die Kündigung per Post (Einschreiben mit Rückschein) verschicken willst, dann solltest Du also ein paar Tage Postlaufzeit einkalkulieren.

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#7
 Von 
Tigerbaby 85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man von einer Wohnung auch krank werden?weil seit 2 Monaten habe ich rote Flecken am Körper und bekomme immer einen Asthmaanfall. An meiner Ernährung und von meinen Beruf kommt es nicht, habe mich testen gelassen.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Warum hängst Du hier eine Frage an, die mit der vorhergehenden Frage nichts zu tun hat?

Wenn es in der Wohnung irgendeine Schadstoffbelastung gibt, dann kann man davon krank werden.

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