Vorzeitige Kündigung/Nachmieter Suche

12. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Netik
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
Vorzeitige Kündigung/Nachmieter Suche

Guten Tag
Ich habe eine Dummheit gemacht, und im November einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, die erst im Juli 2011 bezugsbereit ist.

Jetzt hat sich mittlerweile eine Menge in meinem Leben verändert und ich hätte Interesse, in eine andere Wohnung zu ziehen. Jedoch gibts es natürlich keinen rechtfertigenden Grund dafür und ich bin mir bewusst, dass ich im Nachteil bin.

Im Mietvertrag steht folgendes:
Wünscht der Mieter das Mietverhältnis ohne Einhaltung der vereinbarten Fristen und Termine aufzulösen, so haftet er bis zur Weitervermietung, längstens aber bis zum nächsten vertraglich möglichen Kündigungstermin für den Mietzins. Die mit der ausserterminlichen Wiedervermietung verbundenen Insertationskosten und zusätzlichen Umtriebe sind vom ausziehenden Mieter zu übernehmen.

Nun, es steht nicht wirklich was davon geschrieben, dass ich einen Nachmieter suchen muss. Verstehe ich das richtig, dass sie einen suchen werden bzw. eine Firma damit beauftragen, und ich für diese Kosten aufkommen muss und einfach den Mietzins weiterzahle bis einer gefunden wurde?

Das wäre optimal denn, ich kann nicht einfach so in die Wohnung da es noch eine Baustelle ist. Somit werde ich kaum einen Nachmieter finden können.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Netik
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort. Bist Du dir ganz sicher?
Ich meinte in meinem Rechtskunde Unterricht gelernt zu haben, dass es bei Mietverträgen keine 3 Monatige Kündigungsfrist gibt?

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2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

@Netik

quote:
Wünscht der Mieter das Mietverhältnis ohne Einhaltung der vereinbarten Fristen und Termine aufzulösen,

Welche stehen denn im Mietvertrag?



quote:
so haftet er bis zur Weitervermietung, längstens aber bis zum nächsten vertraglich möglichen Kündigungstermin für den Mietzins.

Und was steht dazu im Vertrag?



Steht irgendwo irgendetwas wie diese Formulierung
quote:
Die Frist für eine vor Beginn des Mietvertrags ausgesprochene ordentliche Kündigung beginnt erst nach Beginn der Mietzeit laut Mietvertrag und nicht bereits mit dem Zugang der Kündigungserklärung.

in deinem Vertrag?






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Netik
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

@von Harry van Sell:

Der früheste Kündigungstermin ist 12 Monate nach Mietbeginn am 01.07.2011, also am 31.06.2012.

Eine Klause wie die von dir genannte kann ich nicht finden.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Eine Klause wie die von dir genannte kann ich nicht finden.

Dafür ist die, die Du gefunden hast, noch schlimmer.



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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:
Außer, du hast den Quatsch gemacht und einen Kündigungsausschluss o.ä. vereinbart.

100 Punkte für die Honigbiene ...



quote:
Die mit der ausserterminlichen Wiedervermietung verbundenen Insertationskosten und zusätzlichen Umtriebe sind vom ausziehenden Mieter zu übernehmen.

Und was ist wenn der Mieter erst gar nicht einzieht?
:grins:



quote:
die erst im Juli 2011 bezugsbereit ist.

Da bliebe ja nur zu hoffen, das die Wohnung nicht zum Juli 2011 bezugsbereit ist.



quote:
Nun, es steht nicht wirklich was davon geschrieben, dass ich einen Nachmieter suchen muss. Verstehe ich das richtig, dass sie einen suchen werden bzw. eine Firma damit beauftragen, und ich für diese Kosten aufkommen muss und einfach den Mietzins weiterzahle bis einer gefunden wurde?

Korrekt



quote:
Das wäre optimal denn, ich kann nicht einfach so in die Wohnung da es noch eine Baustelle ist. Somit werde ich kaum einen Nachmieter finden können.

Dann lass das mal die Spezialisten machen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Ich meinte in meinem Rechtskunde Unterricht gelernt zu haben, dass es bei Mietverträgen keine 3 Monatige Kündigungsfrist gibt?


Dann lasse Dir das Lehrgeld zurückzahlen.

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