Mein Problem liegt darin, dass ich im letzten Jahr eine Mieterin genommen habe die unbedingt einen Vertrag für min. 4 Jahre haben wollte. Dies haben wir dan auch gesondert schriftlich festgehalten. D. h. frühstens im Jahre 2007 wäre der Ablauf. Letzte Woche kam sie jedoch an und meinte sie habe eine andere Wohnung und hat zum 31.07. d. J. Jahres gekündigt. Ist dies Rechtens? Sie meinte sie sucht einen Nachmieter. Was mache ich aber wenn sie in dieser Zeit niemanden findet? Kann ich dann auf Fortzahlung der Miete bestehen weil der Vertrag ja eigentlich bis 2007 läuft? Außerdem will sie 50,-- €uro mtl. weniger an Umlagen zahlen da sie bsi 15.06. ausgezogen ist und somit ja, mit ihren Worten, nichts mehr verbraucht. Lohnt es sich hier ggfls. einen Anwalt einzuschalten wenn sie keinen Nachmieter findet? Mit der weniger Bezahlung könnte ich mich notfalls zufrieden geben, aber richtig ist das doch auch nicht....
Über Hilfe wäre ich sehr erfreut!
Vorzeitige Mietkündigung, obwohl Mieterin Zeitmietvertrag wollte!
Fragen zur Miete?
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Hi hi - lustige Mieterin, möchte auf der sicheren Seite stehen aber für sich Sonderregelungen.
Wenn du die Kündigung akzeptiert hast, ist es leider schon zu spät. Wenn nicht, hast du die Möglichkeit die Kündigung abzulehnen. Mit einem Nachmieter musst du eigentlich nur einverstanden sein, wenn der Mietvertrag dies beinhaltet bzw. wenn du dich (auch mündlich) damit einverstanden erklärt hast.
Die Kürzung der NK, wenn nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet wird würde ich NICHT akzeptieren, da bei der NK-Abrechnung ohnehin der tatsächlich Wert ermittelt wird. Ansonsten wenn die Wohnung warm vermietet ist kannst, musst dich aber nicht, zustimmen.
Und wenn die Dame niemanden findet, dann muss sie bis zum eigentl. Mietende die Miete voll bezahlen (wenn du die Kündigung nicht akzeptiert hast).
Hallo Alexander,
wenn Ihr einen Mietvertrag geschlossen habt, bei dem in den ersten 4 Jahren nicht gekündigt werden kann, dann kann Deine Mieterin da auch nicht einfach raus. Im Prinzip kannst Du also -soweit ich weiß- auf die Erfüllung des Mietvertrages bestehen.
Wenn Sie allerdings einen Nachmieter findet, den Du auch akzeptierst, würde ich sie an Deiner Stelle ziehen lassen. Das erspart Ärger auf beiden Seiten. Für Dich besteht allerdings kein Zwang, einen Nachmieter zu nehmen, also wenn sie nur mit Leuten ankommt, die Dir nicht passen, ist es Dein gutes Recht auch den 100. Nachmieter anzulehnen.
Was die Nebenkosten angeht, bin ich mir nicht sicher, in wie weit da gekürzt werden kann. Klar, Wasser, Strom etc. verbraucht sie nicht mehr, aber die Gebäudeversicherung und -pflege muß ja auch weiterhin bezahlt werden. Und es muß auch sicher gestellt sein, daß z.B. die Heizungs- und Wasserrohre im Winter nicht einfrieren.
Gruß
Line
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Ist das Mietverhältnis für eine bestimmte Zeit eingegangen, spricht man von einem befristeten Mietvertrag oder Zeitmietvertrag. Seit der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 können keine einfachen befristeten Mietverträge mehr abgeschlossen werden.
Ein Zeitmietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während der Laufzeit kann er weder vom Vermieter noch von den MieterInnen durch ordentliche Kündigung beendet werden. Eine Kündigung ist nur als außerordentliche fristlose Kündigung möglich und setzt voraus, dass eine der Vertragsparteien eine schwere Vertragsverletzung begangen hat.
@ Barbarella
In diesem Fall handelt es sich um kein Zeitmietvertrag bzw. um einen befristeten. In dem Vertrag ist ledeglich festgehalten das 4 Jahre lang nicht gekündigt werden kann und das ist zulässig auch nach dem 01.09.2001.
@ Alexander
Ansonsten hat servanda schon alles beschrieben.
Grüße
tomtom
-----------------
"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."
@tomtom82
Alexander hat nicht geschrieben, welche Formulierung für die Vertragslaufzeit von 4 Jahren gewählt wurde.
Wenn die beiderseitige Kündigung für 4 Jahre ausgeschlossen wurde, dann ist das ok.
Wenn allerdings ein Zeitmietvertrag abgeschlossen wurde, dann kann es entsprechend § 575 Abs. 1 sein, dass es sich rechtlich um einen normalen unbefristeten Vertrag handelt.
Alexander sollte daher die genaue Vertragsformulierung prüfen und evtl. hier im Forum zur Prüfung posten.
Eine Reduzierung der Umlagen brauchst Du nicht zu akzeptieren. Zusätzlich ist die Höhe der Reduzierung unangemessen, da in den Sommermonaten ohnehin keine Heizkosten anfallen und die übrigen verbrauchsabhängigen Kosten sicher nicht in der Summe 50€ ausmachen.
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