Vorzeitiger Auszug - Information an Vermieter?

9. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
myoyaku
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitiger Auszug - Information an Vermieter?

Hallo,

ich habe folgende Frage. Ich habe ab 01.04.2018 eine neue Wohnung, darf schon zum 16.03.2018 einziehen. Mein alter Vertrag läuft noch bis 30.05.2018.

Muss ich meinem derzeitigem Vermieter Bescheid sagen? Es macht ja eigentlich keinen Unterschied, die Wohnung wird ja immer noch von mir genutzt (der Mietvertrag läuft ja noch, er darf also nicht rein). Die Schlüssel möchte ich auch ungerne schon vorher abgeben, da er ja Schabernack in meiner Wohnung treiben könnte und ich dafür trotzdem zahlen müsste (Heizungen aufdrehen, Wasser laufen lassen, Wohnung schon weitervermieten und doppelt Miete kassieren & etc). Ich hatte gedacht ihm nur Bescheid zu geben, dass ich umziehe und falls er Besichtigungen durchführen möchte, er sich gerne bei mir melden kann. Er ist leider so ein Kandidat, der in Abwesenheit der Mieter in die Wohnungen geht, deswegen werde ich den Zustand meiner Wohnung bei meinem Auszug genaustens protokollieren und viele Bilder machen.

Muss ich ihm nun vorzeitig Bescheid geben wenn ich vorher ausziehe?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47582 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
Muss ich meinem derzeitigem Vermieter Bescheid sagen?


Nein, allerdings musst Du sicher stellen, dass der Vermieter Besichtigungstermine mit potentiellen Nachmietern wahrnehmen kann.

Zitat:
Die Schlüssel möchte ich auch ungerne schon vorher abgeben, da er ja Schabernack in meiner Wohnung treiben könnte und ich dafür trotzdem zahlen müsste (Heizungen aufdrehen, Wasser laufen lassen, Wohnung schon weitervermieten und doppelt Miete kassieren & etc).


Dagegen kann man sich doch relativ leicht schützen, indem man die Zählerstände bei Rückgabe notiert. Wenn er die Wohnung schon vorher weiter vermietet, dann ist das doch gut, denn dann entfällt eine Mietzahlung durch Dich. Gleiches gilt für den Fall, dass er Renovierungen durchführt (§ 537 BGB ). Beides bekommt man leicht mit, wenn man bei Gelegenheit mal an der Wohnung vorbei schaut.

Zitat:
deswegen werde ich den Zustand meiner Wohnung bei meinem Auszug genauestens protokollieren und viele Bilder machen.


Das hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob man die Wohnung vorzeitig zurückgibt.

Wenn die Wohnung über 10 Wochen leer steht, besteht ja z.B. das Risiko eines Wasserrohrbruchs. So lange Du die Wohnung nicht zurückgegeben hast, hast Du die Obhutspflicht für die Wohnung und musst ggf. für Schäden aufkommen, die dadurch entstehen, dass so ein Wasserrohrbruch nicht bemerkt wird.

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#2
 Von 
myoyaku
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Muss ich meinem derzeitigem Vermieter Bescheid sagen?


Zitat:
Nein, allerdings musst Du sicher stellen, dass der Vermieter Besichtigungstermine mit potentiellen Nachmietern wahrnehmen kann.


Also ich würde ihm 2-3 Tage vorher schreiben, dass ich ausziehe und er sich dann wegen Besichtigungsterminen bei mir melden soll.

Zitat:
Die Schlüssel möchte ich auch ungerne schon vorher abgeben, da er ja Schabernack in meiner Wohnung treiben könnte und ich dafür trotzdem zahlen müsste (Heizungen aufdrehen, Wasser laufen lassen, Wohnung schon weitervermieten und doppelt Miete kassieren & etc).


Zitat:
Dagegen kann man sich doch relativ leicht schützen, indem man die Zählerstände bei Rückgabe notiert. Wenn er die Wohnung schon vorher weiter vermietet, dann ist das doch gut, denn dann entfällt eine Mietzahlung durch Dich. Gleiches gilt für den Fall, dass er Renovierungen durchführt (§ 537 BGB ). Beides bekommt man leicht mit, wenn man bei Gelegenheit mal an der Wohnung vorbei schaut.


Ich habe einfach nur die Angst, dass er nach der Übergabe Schäden anrichtet und die mir anhängen möchte. Und ich traue ihm trauriger Weise auch zu, dass er die Wohnung schnell weitervermietet, mir das aber nicht mitteilt und halt doppelt die Miete kassiert. Wie kann ich das denn außer mit Vorher Fotos beweisen, dass er renoviert? Er wird das abstreiten, das wüsste ich jetzt schon.

Zitat:
deswegen werde ich den Zustand meiner Wohnung bei meinem Auszug genauestens protokollieren und viele Bilder machen.

Zitat:

Das hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob man die Wohnung vorzeitig zurückgibt.

Wenn die Wohnung über 10 Wochen leer steht, besteht ja z.B. das Risiko eines Wasserrohrbruchs. So lange Du die Wohnung nicht zurückgegeben hast, hast Du die Obhutspflicht für die Wohnung und musst ggf. für Schäden aufkommen, die dadurch entstehen, dass so ein Wasserrohrbruch nicht bemerkt wird.


Ich lasse mir die Übergabe nochmal durch den Kopf gehen ..

-- Editiert von myoyaku am 09.03.2018 18:07

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich denke, Du bist besser beraten, wenn Du die Wohnung vorher offiziell zurückgibst, denn dann bist Du ab der Rückgabe aus der Haftung raus.

Bei Schennräumpflicht und ggf. weiteren Reinigungspflichten durchaus beachtenswert - auch jetzt noch, je nach Gegend.

Bei Übergabe ein Protokoll aufsetzen und darin auch die Zählerstände notieren - beide unterschreiben - schafft schon einiges an Sicherheit.

Und Du hast das von der Backe.

Jede Variante hat Vor- wie auch Nachteile. Wähle die, die für Dich vermutlich besser ist.

Berry

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47582 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
Ich habe einfach nur die Angst, dass er nach der Übergabe Schäden anrichtet und die mir anhängen möchte.


Schäden, die nach Übergabe entstehen gehen nicht mehr zu Lasten des Mieters. Ab Übergabe hat der Vermieter auch dann die Obhutspflicht, wenn der Mietvertrag noch nicht beendet ist.

Zitat:
Und ich traue ihm trauriger Weise auch zu, dass er die Wohnung schnell weitervermietet, mir das aber nicht mitteilt und halt doppelt die Miete kassiert.


Entweder man hat einen netten Nachbarn, der einen darüber informiert oder man schaut hin und wieder an der Wohnung vorbei, was man ja auch bei nicht erfolgter Rückgabe sowieso machen müsste.

Zitat:
Wie kann ich das denn außer mit Vorher Fotos beweisen, dass er renoviert?


Vorher Fotos machen nützen da auch nichts. Mit einem Nachbarn sprechen oder durchs Fenster schauen ist da schon effektiver. Aber warum hast Du Angst davor, denn schließlich musst Du bei nicht erfolgter Rückgabe in jedem Fall bis zum 30.05. Miete zahlen. Wenn Du die Wohnung zurückgibst, dann kann das auch passieren, aber mit etwas Glück ersparst Du Dir Mietzahlungen.

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#5
 Von 
myoyaku
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, dann werde ich die Wohnung wohl vorzeitig übergeben, damit hat man anscheinend weniger Nachteile und ist ein bisschen mehr auf der sicheren Seite.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47582 Beiträge, 16824x hilfreich)

Es gibt übrigens Vermieter, die aus den vorgenannten Gründen eine vorzeitige Rücknahme verweigern.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
myoyaku
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es gibt übrigens Vermieter, die aus den vorgenannten Gründen eine vorzeitige Rücknahme verweigern.


Weil sie damit viel Arbeit hätten?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von myoyaku):


ich habe folgende Frage. Ich habe ab 01.04.2018 eine neue Wohnung, darf schon zum 16.03.2018 einziehen. Mein alter Vertrag läuft noch bis 30.05.2018.

Muss ich meinem derzeitigem Vermieter Bescheid sagen?

Nein.
Zitat:
Es macht ja eigentlich keinen Unterschied, die Wohnung wird ja immer noch von mir genutzt (der Mietvertrag läuft ja noch, er darf also nicht rein).

So ist es. Man kann eine gemietete Wohnung auch leer stehen lassen, oder nur ein Klappbett reinstellen, oder auf dem Parkettboden schlafen... Gemietet ist gemietet. Man muss nur aufpassen, daß die Wasserrohre bei Frost nicht einfrieren, weil nicht geheizt wird, und gelegentlich nachgucken, ob die Wasserhahndichtung kaputt gegangen ist und ständig Wasser ins Waschbecken läuft usw. sollte man auch.
Zitat:
Die Schlüssel möchte ich auch ungerne schon vorher abgeben, da er ja Schabernack in meiner Wohnung treiben könnte und ich dafür trotzdem zahlen müsste (Heizungen aufdrehen, Wasser laufen lassen, Wohnung schon weitervermieten und doppelt Miete kassieren & etc).

Man braucht keine Begründung, um die Schlüssel der Wohnung bis zum Auszugstermin zu behalten.
Zitat:
Ich hatte gedacht ihm nur Bescheid zu geben, dass ich umziehe und falls er Besichtigungen durchführen möchte, er sich gerne bei mir melden kann.

Es ist aber sichergestellt, daß die Wohnung tatsächlich gekündigt wurde bzw. ein befristeter Mietvertrag auch wirklich ausläuft und sich nicht irgendwie verlängert? Ich frag nur, weil man schon Pferde kotzen gesehen hat...
Zitat:

Er ist leider so ein Kandidat, der in Abwesenheit der Mieter in die Wohnungen geht

Wie macht er das denn? Hat er Schlüssel zu den Wohnungen?
Zitat:

Muss ich ihm nun vorzeitig Bescheid geben wenn ich vorher ausziehe?

Nö. Muss man nicht. Wünsche für Besichtigungstermine kann er ja rechtzeitig anmelden. Was man sich überlegen sollte: ist es für den Vermieter vielleicht attraktiv, wenn er die Wohnung schon früher als geplant frei zur Verfügung hat? Dann könnte man sich die doppelte Miete sparen, und alle Beteiligten haben etwas davon.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
myoyaku
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Es ist aber sichergestellt, daß die Wohnung tatsächlich gekündigt wurde bzw. ein befristeter Mietvertrag auch wirklich ausläuft und sich nicht irgendwie verlängert? Ich frag nur, weil man schon Pferde kotzen gesehen hat...


Ja, habe auch eine Kündigungsbestätigung bekommen, alles gut.


Zitat (von eh1960):
Wie macht er das denn? Hat er Schlüssel zu den Wohnungen?


Ja, das ist so eine Geschichte. Bei meinem Einzug habe ich ihn gebeten, mir ALLE Schlüssel auszuhändigen. Er hat mir noch einen zusätlich ausgehändigt und ich dachte es wäre der letzte. Dann kam ein Termin wo ich nicht konnte und ihn gebeten hatte, diesen für mich wahrzunehmen. Ich wollte ihm meinen Schlüssel leihen und er meinte nur, dass er selber einen hätte. Und ich hatte zwischendurch auch schon das Gefühl, dass er in meiner Abwesenheit in meiner Wohnung war.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47582 Beiträge, 16824x hilfreich)

Dann macht es doch erst recht Sinn, die Wohnung vorzeitig zurückzugeben.

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