Vorzeitiger Auszug-Miete zahlen???Hilfe!!

5. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
marie corleone
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitiger Auszug-Miete zahlen???Hilfe!!

Hallo,
hab da ein Problem:
das Haus indem ich eine WG habe/hatte wird nun bald komplett bezogen (eigenbedarf).
ich habe meine WG fristgerecht zum 30.11.2007 gekündigt, nun aber schon eine neue WG ab Ende Oktober 2007. So habe ich beim Vermieter eine Bestätigung bekommen, daß ich zum 30.10.2007 ausziehen kann.
Er möchte aber nun noch die Hälfte der Miete vom November 2007 von mir....habe ich ihm aber verweigert!!
Er käme mir entgegen, da er ja nicht die ganze volle Miete haben wolle, aber hätte auch Mietausfall !!
Wer ist nun im Recht? Denn er hat mir ja besttätigt, daß ich 1 Monat früher ausziehen darf???
Was soll ich tun?? Brauche mal schnell einen Rat...
Danke schreibt marie

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Was heißt denn 'ich darf ausziehen' ß Entscheidend ist, ab wann das Mietverhältnis endet. Wenn der Mieter zugestimmt hat, dich zum 31.10. aus dem Vertrag zu entlassen, dann brauchst du auch keine Miete im November mehr bezahlen.

Wie ist das genau formuliert ?

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#2
 Von 
marie corleone
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also, ich habe erstmal bei meinem VERMIETER fristgerecht zum 30.11.2007 die wg gekündigt.ok!
dann kann ich aber eine wg ab mitte oktober 2007 beziehen (Mietvertrag ab 1.11.2007).
mein Vermieter hat mir dann unterschrieben, daß ich 1 Monat früher als geplant ausziehen kann!ok.
Nun will er aber trotzdem noch die halbe miete für november 2007 haben...ok.

so long.what can i do now????

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

D.h., Du bist am 31.10. um 23:59 aus der alten Wohnung raus ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
mein Vermieter hat mir dann unterschrieben, daß ich 1 Monat früher als geplant ausziehen kann!ok.


Nicht ok ! Es kommt auf den Wortlaut dieser Vereinbarung an. Was genau steht auf der unterschriebenen Vereinbarung ?


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#5
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Nicht ok ! Es kommt auf den Wortlaut dieser Vereinbarung an. Was genau steht auf der unterschriebenen Vereinbarung ?


Na, hier sollten wir aber nicht zu kleinlich sein. Da der Auszug des Mieters an sich ja ueberhaupt keiner Zustimmung durch den Vermieter bedarf, kann eine solche Zustimmung im Grunde doch wohl nur als vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhaeltnis gedeutet werden, oder?

Gruss
CAM

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#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Nein, so ist es nicht. Klar der Mieter muss nicht in der Wohnung wohnen, aber bezahlten. Wenn der Mieter auszieht und ich mit vorzeitiger Schlüsselrückgabe einverstanden bin, stimme ich dennoch nicht dem vorzeitigen Ende des Vertrages zu.

Ich hatte mal jemand, der schon am 15. ausziehen wollte und die Schlüssel übergeben da er drei Wochen in den Urlaub fuhr. Aber: Ich bestand auf dem eigentlichen Vertragsende.



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"Chylla"

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