Vorzeitiger Auszug aus WG - Wieviel Miete?

17. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
MadeleineH.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitiger Auszug aus WG - Wieviel Miete?

Hallo zusammen,

meine Mitbewohnerin und ich haben unsere Wohnung auf den 30.11. gekündigt. Ich habe allerdings einen neuen Mietvertrag, der schon am 01.11. beginnt. Mein Auszug wird aber erst am 07.11. stattfinden. Ich bin mir bewusst, dass ich für den November also noch eine gewisse Summe zahlen muss. Die Frage ist nur: Was und Wieviel? Dass ich die Kaltmiete in vollem Umfang tragen muss, denke ich mir, allerdings weiß ich nicht, wie es mit meinem Anteil der Nebenkosten aussieht. Muss ich diese komplett zahlen? Anteilig bis 07.11.? Muss meine Mitbewoherin dann den Rest selber tragen? Kann sie die Nebenkosten mir gegenüber einklagen? Meine Mitbewohnerin und ich zahlen sämtlich Kosten die die Wohnung betreffen je zur Hälfte.
Ich möchte bei dieser Sache auf Nummer sicher gehen, damit ich vor irgendwelchen Streits geschützt bin.
Es wäre super, wenn mir jemand Auskunft geben kann, oder mir einen Tipp geben kann, wo ich mich ausreichend informieren kann, sodass ich auf der sicheren Seite bin und niemandem etwas schuldig bleibe.

Grüße
Madeleine

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-- Editiert am 17.09.2009 21:22

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

quote:
Die Frage ist nur: Was und Wieviel?


Sagen wir mal: 100 % (Dann gibt es auch keinen Streit).

Welche Nebenkosten möchtest Du denn gerne aufgrund welcher Berechnung ausscheiden ?



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#2
 Von 
MadeleineH.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

100% seh ich eben nicht ganz ein, daher meine Fragen... :o)
Mir geht es nicht direkt um die einzelnen Punkte, die in den Nebenkosten enthalten sind, sondern eher um den Betrag, daher möchte ich ja wissen, ob ich rechtlich gesehen auf der sicheren Seite stehe, wenn ich anteilig bis 07.11. zahle.

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#3
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Die meisten Nebenkosten fallen auch an, wenn eine Wohnung überhaupt nicht bewohnt wird.
Eine Kürzung könnte also nur reine Verbrauchskosten betreffen, aber wie willst Du die berechnen ?



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#4
 Von 
MadeleineH.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das lässt sich wohl (fast) nicht machen, bzw wird ein ziemlicher Aufwand, der sich nicht lohnt.... Da hast du wohl recht!
Da in meiner Warmmiete aber ja ein festgelegter Betrag (Kaltmiete + Nebenkosten) enthalten ist, den ich monatlich zu entrichten habe, gibt es doch bestimmt die Möglichkeit den von zu leistenden Betrag auf den einzelnen Tag runterzurechnen, oder? Oder deckt sich meine Denkensweise da nicht mit dem Gesetz?

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#5
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Wenn Du eine Pauschale vereinbart hast, kannst Du das ohnehin vergessen.

Sinn einer Pauschale ist ja gerade, daß es auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung bzw. des Verbrauchs nicht ankommt.



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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
MadeleineH.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube, ich habe diesbezüglich zu wenig Erfahrung... :o)
Unsere Vermieterin hat uns schon angekündigt, dass Mitte nächsten Jahres eine Nebenkostenabrechnung folgt, die ich auch zur Hälfte tragen werde. Ich möchte nur nicht im November die vollständige Warmmiete zahlen, die ich quasi gar nicht vollständig '"nutze"

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#8
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

Wenn Du zwischendurch mal drei Wochen in Urlaub warst, hast Du auch nicht vollständig "genutzt".



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#9
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

quote:
Ich möchte nur nicht im November die vollständige Warmmiete zahlen, die ich quasi gar nicht vollständig '"nutze"


Dann würde ich vorschlagen, keine Miet- sondern eine Ferienwohnung zu nutzen

Nutzzeit = Bezahlzeit! :bang:






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"Gruss vom Strand"

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