Vorzeitiger Auszug - zwei Fragen

1. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sabine Greinwald
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)
Vorzeitiger Auszug - zwei Fragen

Hallo an Alle,

ich habe vorzeitig gekündigt. Mein Vermieter will jedoch sein Einverständnis erst (schriftlich) geben, wenn die Wohnungsabnahme vorgenommen wurde. Wir haben gekündigt, da sowohl er als auch sein Sohn ohne unser Wissen und Erlaubnis an verschiedenen Terminen in der Wohnung waren.

Als wir einzogen, hatte der Vormieter, sein Sohn, einige Möbel in der Wohnung gelassen. Zuerst hieß es, ich könne sie so nutzen, nach 1/2 Jahr hieß es, ich müsse sie ablösen. Daraufhin sagte ich, dass er das meiste abholen könne. Bis heute steht ein Teil noch immer in der Wohnung.

Ich möchte es in der Wohnung lassen, der Vermieter besteht jedoch darauf, dass ich es ablöse, vorher zahlt er auch die Kaution nicht zurück und entlässt mich auch nicht aus dem Mietvertrag. Kann er so handeln?

Ist er in beiden Fällen im Recht?

Vielen Dank für Euren Rat.

Sabine

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen