Vorzeitiger Einzug - Geld für Vormieter

2. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorzeitiger Einzug - Geld für Vormieter

Hallo,

ich ziehe vor Mietbeginn in eine Wohnung. Vermieter ist damit einverstanden, Vertrag wird aber nicht geändert. Warum kann ich nicht sagen.
Nun ist die Übergabe mit dem Hauswart angesetzt und es werden natürlich auch die Zählerstände festgehalten.
Wovon berechne ich den Anteil den ich dem Vormieter für den vorzeitigen Einzug zahlen muss?
Von der Kaltmiete oder Kaltmiete und Betriebskosten oder Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten? Also letzteres erscheint mir sehr unwahrscheinlich, da die Zählerstände ja festgehalten werden und ich demnach, ab diesem Zeitpunkt den Verbrauch zahle, allerdings bin ich mir nicht sicher was die Betriebskosten angeht.
Dann würde ich den Betrag ja einfach durch 30 teilen und mal Anzahl der Tage bis offiziellen Mietbeginn, das ist doch dann fair für alle oder?

Vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber ich kann mir echt gerade keinen Reim darauf machen, ob Betriebskosten mitgerechnet werden oder nicht.

Vielen Dank im Voraus.


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)


Was die Miete angeht, nur die Kaltmiete. Was die Betriebskosten angeht:
Ohne feste schriftlich Regelung würde ich keinen Tag früher als zum Mietbeginn einziehen!

Wie lange vor offiziellem MV-Beginn soll das sein?
Warum muss überhaupt eine Regelung für eine Zahlung an den Vormieter getroffen werden, wenn doch die Zählerablesung zum Termin des Mieterwechsels stattfindet?
Dein Ansprechpartner und Vertragspartner soll immer nur der VM sein - nie der Vormieter.

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#2
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Tao,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Es sind nur 10 Tage vor offiziellem Mietbeginn und die Vormieter sind schon lange raus und für mich ist es auch ganz praktisch, weil ich mir dann ein bisschen Zeit zum Streichen nehmen kann.

Den Mietvertrag will die Hausverwaltung nicht vorverlegen, das ist denen wahrscheinlich zu viel Papierkram, aber Sie meinten eine vorzeitige Übernahme, wenn die mit offiziell mit dem Hauswart gemacht wird sei in Ordnung.
Nun gehe ich früher in die Wohnung und die Vormieter zahlen also noch bis Mitte März die Miete und ich möchte Ihnen gerne ein bisschen Geld dafür geben. Also laut deiner Aussage muss ich dann ja nur die Kaltmiete nehmen, weil die Zählerstände ja festgehalten und ab dem Zeitpunkt dann auch von mir bezahlt werden?

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)


Wenn eine Zwischenablesung zum Zeitpunkt des Mieterwechsels möglich ist, dann sehe ich keine Probleme.

Warum solltest du dem Vormieter unter den Umständen mehr als die Kaltmiete anteilig geben, wenn du die Betriebskosten ab deinem Einzug übernimmst.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6417 Beiträge, 2315x hilfreich)

Mir ist da gar nichts klar.
Woraus soll sich ein Rechtsverhältnis mit dem Vormieter ergeben, welches zu irgendwelchen Zahlungen verpflichtet ?
Von einer Vereinbarung ist nicht die Rede.
Der Vermieter übergibt die Wohnung vorzeitig, ohne dieserhalb Ansprüche zu stellen.
Möglich wäre eine Vereinbarung mit dem Vormieter möglich gewesen. Dann wäre die "Entschädigung" aber frei aushandelbar, also völlig unabhängig davon was der Vormieter an den Vermieter gezahlt hat.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 03.03.2015 10:10

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4359 Beiträge, 2284x hilfreich)

Verpflichtet bis Du nicht zur Zahlung.... Wenn Du eine Zahlung leistest, dann mit Nachweis und gegen Quittung.


Allerdings könnte der Vormieter auch bis zum letzten Tag den Schlüssel behalten.

Wenn Du anfängst zu renonvieren, ist theoretisch der Vor-Mieter von den Mietzahlungen entbunden und der Vermieter muss dem Vor-Mieter die Miete erstatten. Jedenfalls gilt dies, wenn der Vermieter selbst renoviert oder die Wohnung nutzt.




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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

also das mit dem Renovieren und dann wäre der Vormieter von Zahlungen an den Vermieter entbunden ist mir völlig neu. Kann ich mir auch nicht vorstellen, da sein Mietvertrag mit dem Vermieter bis Mitte März läuft, wenn er die Schlüsselübergabe früher macht, dann hat er trotzdem zu zahlen.

Ich möchte auch nur entgegenkommend sein. Ich habe Abschlag für Möbel bezahlt und zugesichert, dass ich die Wohnung mit der Wandfarbe und ähnliches übernehme.
Was das Geld für den früheren Einzug angeht, wollte ich das halt fair machen, da die Vormieter auch ein bisschen pingelig sind, aber mir auch gesagt haben, was auch immer ich denen geben möchte für den früheren Einzug, damit sind Sie einverstanden.
Ja wir haben keinen Betrag ausgemacht, aber ich finde es auch nur nett Ihnen trotzdem was zu geben.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und zugesichert, dass ich die Wohnung mit der Wandfarbe und ähnliches übernehme. <hr size=1 noshade>

Das könnte dem Gegenwert von einigen Monatsmieten entsprechen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja ok, aber das ist ja nun schon erledigt.
Ich habe mich einverstanden erklärt die Wohnung so zu übernehmen wie gesehen und für die Möbel einen Abschlag bezahlt. Das ist auch alles schon passiert.

Nun haben wir schon geredet von einem vorzeitigen Einzug und ich habe das mit der Hausverwaltung alles geklärt und einen Termin mit dem Hauswart gemacht.
Der Vormieter meinte, was auch immer ich für angebracht halte an Geld für die vorzeitige Übernahme nehmen Sie halt. Haben oder nicht haben.
Ich kann doch jetzt nicht kommen und sagen ich streiche doch auch. Das war ja vorher schon alles abgemacht. Ich wollte eher wissen was für 12 Tage ein angebrachter Geldwert wäre bei einer Kaltmiete von 400 €

:)

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich wollte eher wissen was für 12 Tage ein angebrachter Geldwert wäre bei einer Kaltmiete von 400 € <hr size=1 noshade>

Da würde ich 100-150 EUR ansetzen, je nach dem wie "reich" Du bist.



quote:<hr size=1 noshade>Der Vormieter meinte, was auch immer ich für angebracht halte an Geld für die vorzeitige Übernahme nehmen Sie halt. <hr size=1 noshade>

Juristisch wäre da auch 0 EUR korrekt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4359 Beiträge, 2284x hilfreich)

So wie ich es verstehe, übernimmst Du die Renovierungsarbeiten für den Vormieter? Und dafür zahlst Du auch noch Geld? Ich fürchte, Du bist zu nett.

Ich verstehe Deine Beweggründe und die sind ehrenwert. Doch warte mit der Zahlung bis nach der Renovierung bzw. Übergabe. Vielleicht siehst Du das dann bei genauerer Betrachtung anders?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Mhh also als zu lieb würde ich mich nicht bezeichnen.
Eher realistisch was den Hamburger Wohnungsmarkt betrifft :)

Die wollten die Wohnung wie sie war übergeben, inklusive den meisten Möbeln und ich habe dafür 500 € bezahlt, da ich auch ohne Möbel umziehe. Also ganz praktisch für mich.
Die Zahlung für den vorzeitigen Einzug würde ich geldtechnisch auch erst bei Übergabe machen, da mir schon gesagt wurde, dass Sie nicht mehr putzen konnten und so (aus welchem Grund auch immer) und da würde ich dann halt 20 € mehr oder weniger machen. Bezahlen möchte ich schon was, weil ich finde das gehört sich so, aber ich will mir halt nicht anhören, dass Sie von der 600 € Miete die hälfte oder so wollen, sondern dass das mit der Kaltmiete schon so seine Richtigkeit hat :)


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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Frag den Hausmeister/den Vermieter ab wann Dir die Nebenkosten berechnet werden (üblicherweise ab Übergabe = Zählerablesung) und berücksichtige das bei Deiner Kalkulation.

Ansonsten ist das schon fair/korrekt:
Monats-Kaltmiete : 30 * ... Tage = .... anteilige Miete
abzüglich .... z.B. Putzen
... falls man übernommene Streicharbeiten u.A. nicht berücksichtigen möchte/kann

Worauf man als Mieter bei Einzug/Übergabe auch Wert legen sollte, wäre die Feststellung von vorhandenen Mängeln, die der neue Mieter nicht zu vertreten hat z.B. Riss im Waschbecken, Flecken Fussboden o.Ä.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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