WBS Wohnung Scheidung

2. August 2026 Thema abonnieren
 Von 
Bermany
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
WBS Wohnung Scheidung

Hey Leute, hätte eine kleine Frage und hoffe, jemand kann mir helfen :)

Bin aktuell im Trennungsjahr, Scheidung sollte Anfang nächsten Jahres durch sein, weil keine Kinder, kurze Ehe, kein Vermögen oder sowas aufgebaut.
Haben eine WBS Wohnung für zwei Personen in Berlin bei einer Wohnungsgesellschaft und sie will drin bleiben, ich bin einverstanden. Wir beide stehen als Hauptmieter im Mietvertrag und sie verdient jetzt genug, um sich die Wohnung alleine zu leisten. Ist es möglich, dass ich nach der offiziellen Scheidung aus dem Vertrag komme und sie alleine drin bleibt? Bin überfragt, ob das ganze greift, weil es ja eine WBS Wohnung ist. Hat da jemand Erfahrungen?

Danke euch

-- Editiert von User am 2. August 2026 03:50




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4296 Beiträge, 2443x hilfreich)

Bei einer Scheidung kann die Wohnung von einem der ehemaligen Partner übernommen werden. Das weißt du anscheinend aber ja schon, auch die Fristen hoffentlich.
Dass man zur Anmietung einen WBS benötigte, sollte hier keine Rolle spielen, da ja kein Neuer Mietvertrag aufgesetzt, sondern lediglich ein Mitglied der Mieterpartei gestrichen wird.
Ich schreibe "sollte", weil der Vermieter es versuchen könnte, abzulehnrn. Eine Rechtsgrundlage hat er aber nicht, wenn die bleibende Mieterin allein genug verdient

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42869 Beiträge, 14796x hilfreich)

Die Voraussetzungen für einen WBS bzw. des Abschlusses eines entsprechenden Vertrages müssen zu jenem Zeitpunkt vorliegen. Spätere Veränderungen können Einfluss auf die Höhe des Mietzinses haben, der zu zahlen ist. Eine Wohnungsräumung ist jedoch im System nicht vorgesehen.

Eine ganz andere Frage ist, wie im Fall einer Trennung der Mieter vorzugehen ist. Der Vermieter kann nicht grundsätzlich gezwungen werden, wegen Änderung der persönlichen Verhältnisse der Mieter auf einen Vertragspartner und damit auf einen Zahler zu verzichten. Zwangsweise Vertragsabschlüsse sind so im System nicht vorgesehen. Allerdings gibt es da eine Ausnahme, die hier greifen könnte. Man ist verheiratet. Da kann man familienrechtlich die Zuweisung der vormals ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung an einen Ehepartner durch das Gericht entscheiden lassen. Und diese familienrechtliche Entscheidung ist dann auch für den Vermieter bindend. Das Mietverhältnis wird dann mit einer Person weiter geführt.

Daraus ergibt sich jetzt de Vorgehenseise. Wenn mit dem Vermieter keine Einigung erzielt werden kann, notfalls gerichtliche Regelung im Rahmen des Scheidungsverfahrens herbeiführen.

wirdwerden

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40850 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von Bermany):
Wir beide stehen als Hauptmieter im Mietvertrag
Deine Frau oder auch ihr beide könntet auf jeden Fall zuerst und ohne jede Rechtsfrage mal die Vermieterin fragen, ob die mit ihr als alleinige Mieterin einen entspr. Mietvertrag vereinbaren würde.
Allerdings:
Berlin und VM-Gesellschaft... denkbar, dass wegen des gravierenden Mangels an Sozialwohnungen durchaus sehr genau auf Verträge und Gesetze geschaut wird.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42869 Beiträge, 14796x hilfreich)

Auch bei sehr genauem Gucken auf Gesetze und Verträge kann der Vermieter mit der demnächst Ex einen Einzelvertrag abschliessen. Er muss halt nur nicht.

wirdwerden

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#5
 Von 
Bermany
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt spätestens mit der Scheidung wird sie alleine im Vertrag stehen können, richtig?
Vorher ist es Sache des Vermieters, ob er uns dies genehmigt?

Danke euch

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#6
 Von 
Bermany
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt spätestens mit der Scheidung wird sie alleine im Vertrag stehen können, richtig?
Vorher ist es Sache des Vermieters, ob er uns dies genehmigt?

Danke euch

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42869 Beiträge, 14796x hilfreich)

Nee, so ganz hast Du das immer noch nicht verstanden.

Wir haben hier drei Vertragspartner, den Vermieter, die demnächst Ex und Dich. Wenn Ihr Euch wie auch immer einigen könnt, ist das prima. Da gibt es auch verschiedene Konstrukte. So, wenn der VM eben nicht zustimmt, dann bleibt letztlich nur die Kündigung des Mietverhältnisses oder aber, Ihr lasst es weiter so laufen, wie bisher. Allerdings mit dem Risiko, dass Du weiterhin für die Mietzahlungen haftest, wenn da Unregelmäßigkeiten aufkommen. Und auch für Schäden nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Wenn Ihr Euch einig seid, könnt Ihr das umschiffen, indem eben die gerichtliche Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung durch die Ehefrau im Rahmen des Scheidungsverfahrens durch das Familiengericht festgelegt wird. Das muss man also mit seinem Anwalt besprechen. Denn für Anträge im Rahmen eines Scheidungsverfahrens besteht nun mal Anwaltszwang.

wirdwerden

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40850 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Er muss halt nur nicht.
Eben. Deshalb empfahl ich, doch zunächst mal mit der Vermieterin persönlich zu sprechen...
bevor man am rechtlichen Rad dreht u. dieses in Schwung bringt. Ist ja evtl.vllt.uU doch nicht nötig.

Zitat (von Bermany):
Vorher ist es Sache des Vermieters, ob er uns dies genehmigt?
Die Vermieterin als Wohnungsgesellschaft genehmigt euch nichts.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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