Hi ich hab mal eine Frage,
Ich bin mit meiner damaligen Freundin in eine WBS Wohnung gezogen, da wir einen WBS für eine 2 Raum Wohnung bekommen haben. Sie macht eine Umschulung ich gehe normal arbeiten.
Jetzt haben wir uns getrennt und ich suche eine Wohnung hatte jedoch bis jetzt kein Glück.
Jetzt fordert das JC sie auf sich auch auf die Wohnungssuche zu begeben und dafür muss sie jetzt einen neuen WBS beantragen aber nur für 1 Person diesmal,
Kann es sein uns die Wohnung gekündigt wird und wie lange ist im Schnitt so eine Frist weil wir in Berlin wohnen und die Wohnungssuche hier nicht so gut ist.
WBS Wohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Warum sollte man euch die Wohnung kündigen solange die Miete gezahlt wird?
Genau das war ja die Frage kann uns die Wohnung gekündigt werden sollte sich der wbs ändern auch wenn alle kosten weiter gedeckt werden. Es ist eine knapp 60qm Wohnung und wenn sie einen wbs für max. 50qm bekommt. Ich bin nicht wbs berechtigt
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Der Sachverhalt ist zu unvollständig.
1.) Auf wen lautet der B.-Schein bei der Anmietung ?
2.) Ist jemand ausgezogen ?
3.) Bewohnt die Wohung jetzt jemand dessen Einkommen jetzt über der Einkommensgrenze liegt ?
Der Bescheid läuft auf uns beide als 2 Personen wbs wir sind beide hauptmieter und aktuell auf neuer Wohnungssuche zwecks Trennung
Wir wohnen beide dort jetzt musste sie einen neuen wbs beantragen das sie eine Umschulung macht und vom Jobcenter Geld bekommt und das Jobcenter möchte Nachweise für aktive Wohnungssuche da sonst ihr Geld gestichen wird und wir 2 getrennte Konten haben also ich nix für sie bezahle.
Sonst ist alles genau wie bei dir Anmietung Geld ist das gleiche wie vorher nur halt der wbs von 2 Personen auf 1 Person
-- Editiert von User am 13. Januar 2024 14:48
eigentlich überhaupt keine Mietrechtsfrage...
Ihr wohnt noch zusammen in der 2-Zi-Wohnung, du hast wie bisher auch die Hälfte der Wohnkosten zu bezahlen. Das JC zahlt die andere Hälfte.ZitatJetzt haben wir uns getrennt und ich suche eine Wohnung hatte jedoch bis jetzt kein Glück. :
Das JC hat keinen Anlass, zur Wohnungssuche aufzufordern, da habt ihr was falsch verstanden.
Was genau schreibt das JC überhaupt?
Nö, das muss sie nicht. Es gibt auch *freie* Wohnungen. Sie kann auch dort wohnen bleiben und sich einen anderen Mitbewohner suchen.Zitatund dafür muss sie jetzt einen neuen WBS beantragen aber nur für 1 Person diesmal, :
In Berlin auf einen WBS zu warten und ---und dann eine passende Wohnung zu suchen--- ganz schön mutig...

Zitatmöchte Nachweise für aktive Wohnungssuche da sonst ihr Geld gestichen wird :
Aber nicht wegen eurer Trennung.ZitatKann es sein uns die Wohnung gekündigt wird :
Ja wir wohnen noch da das Jobcenter möchte Nachweise von beiden Parteien das wir keine bedarfsgemeinschaft mehr sind sonder eine haushaltsgemeinschaft also konkret aktives versuchen das wohnungsverhältnis aufzulösen und sie dachte sich das es mit wbs für sie einfach ist eine Wohnung zu finden deshalb jetzt das Thema ob es deshalb zu Problemen kommen kann
Zitatdas Jobcenter möchte Nachweise von beiden Parteien das wir keine bedarfsgemeinschaft mehr sind sonder eine haushaltsgemeinschaft :
Was genau hat das JC geschrieben?--->Bitte mal den Wortlaut hierher schreiben.
Ansonsten solltest du dir intensiv eine andere Wohnung suchen. Du findest vermutlich eher eine.
Frage: Erhältst du trotz Arbeit auch Leistungen vom JC?
Nein, es ist in B absolut nicht einfach, einen WBS zu bekommen und erst recht nicht einfach, dann eine passende Wohnung und passenden Vermieter zu finden.
Ich fürchte, bis dahin ist sie längst fertig mit ihrer Umschulung und ist selbst erwerbstätig.
Nein ich erhalte keine Leistung die Leistung ist auch nicht das Problem da die Wohnung über mein Konto bezahlt wird ich lediglich die Hälfte von ihr überwiesen bekomme das heißt alle kosten sind sicher gedeckt geht lediglich um den wbs und ob meine Verwaltung uns aufgrund dessen kündigen kann
Zitat:Wir wohnen beide dort jetzt musste sie einen neuen wbs beantragen
Wenn, dann wohl für eine neue Wohnung.
Wie lautet der Text der Begründung dieser Aufforderung ?
Ja der wbs wäre für eine neue Wohnung und den genauen Wortlaut weis ich nicht mehr da ihr das in einem persönlichen Gespräch gesagt wurde
Aber ist auch egal wir gehen hier vom
Thema weg ich wollte eigentlich nur in Erfahrung bringen ob meine Verwaltung uns jetzt kündigen kann nicht Jobcenter etc
-- Editiert von User am 13. Januar 2024 17:18
Für solche Fälle gibt es die Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe !
Nein. Es ist kein Grund für eine Kündigung zu erkennen.Zitatob meine Verwaltung uns aufgrund dessen kündigen kann :
Dann kann sie das vergessen. Sie hat da was falsch verstanden.Zitatda ihr das in einem persönlichen Gespräch gesagt wurde :
ZitatWarum sollte man euch die Wohnung kündigen solange die Miete gezahlt wird? :
Weil der WBS ungültig würde, damit die Berechtigung entfallen könnte und der Vermieter kündigen müsste.
Aktuell scheint der WBS aber noch gültig zu sein?
Zitatdas Jobcenter möchte Nachweise für aktive Wohnungssuche da sonst ihr Geld gestichen wird :
Das ist nicht nachvollziehbar.
Zitatdas Jobcenter möchte Nachweise von beiden Parteien das wir keine bedarfsgemeinschaft mehr sind sonder eine haushaltsgemeinschaft also konkret aktives versuchen das wohnungsverhältnis aufzulösen :
Ich kann mir gut vorstellen das das Amt solchen rechtswidrigen Unfug von sich gibt.
Es gibt diverse Möglichkeiten, nachzuweisen, das man eine Haushaltsgemeinschaft ist.
Zitatda ihr das in einem persönlichen Gespräch gesagt wurde :
Man sollte da eher auf textliche / schriftliche Kommunikation umstellen ... zur eigenen Sicherheit.
ZitatFür solche Fälle gibt es die Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe ! :
Kommt drauf an, wo man wohnt.
ZitatWeil der WBS ungültig würde, damit die Berechtigung entfallen könnte und der Vermieter kündigen müsste. :
Echt? kannst du mir bitte da mal die entsprechenden Vorschriften sagen, ich habe das irgendwie anders in Erinnerung.
Ausserdem kann sich nach Einzug mit WBS doch auch jederzeit die Einkommenssituation ändern (verbessern) ohne Auswirkungen auf die Wohnsituation.
Ich sehe eher die Schwierigkeit, dass auch der Fragesteller ausziehen wird müssen, da vermutlich beide im MV stehen und auch beide kündigen müssen. Bei Neuvermietung ist der VM verpflichtet den WBS zu fordern und den wird der Fragesteller aufgrund der Einkommenssituation wohl nicht bekommen (WBS für 2 Personen, also größere Wohnung).
-- Editiert von User am 13. Januar 2024 20:28
Ich suche ja eine Wohnung und möchte ausziehen das ist nicht das Problem es geht lediglich darum ob man uns die Wohnung kündigen kann auf Grund des eventuell nicht mehr ausreichenden WBS.
Sprich das ich einen Brief bekomme bitte bis zum … ausziehen oder gültigen WBS vorlegen der aktuelle wäre noch bis März gültig
Das ich ausziehe steht nicht zur Frage jedoch ob ich es in einem gewissen Zeitraum machen muss das wäre doof weil in B echt schwer was zu kriegen
Für solche Fälle gibt es die Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe ! Nö - außer in Hessen gibt es diese nirgends mehr.
Kommt drauf an, wo man wohnt. Eigentlich nicht, solange es nicht Hessen ist. In Berlin, wo der TE lebt, wurde die Fehlbelegungsabgabe schon 2002 abgeschafft.
NÖ. Völlig falsch. Ihr wohnt doch bereits in der Wohnung.Zitatausziehen oder gültigen WBS vorlegen der aktuelle wäre noch bis März gültig :
Du meinst evtl. etwas anderes. Der WBS zur Wohnungssuche ist 1oder 2 Jahre gültig.
Hat man in der Zeit keine Wohnung gefunden, kann man einen neuen WBS beantragen.
Das trifft auf euch also gar nicht zu. Seit wann wohnt ihr dort?
Hast du eigentlich google zur Verfügung?
Ich meine damit ob das bezirksamt sich bei meiner Verwaltung melden könnte das der wbs geändert wurde und sich darauf hin die Verwaltung bei uns meldet. Das die Verwaltung von alleine sich meldet wird nicht passieren wieso auch geht lediglich um das bezirksamt.
Ich habe viel gegoogelt aber nix zu so einer Sache gefunden .
-- Editiert von User am 14. Januar 2024 16:07
Auch nein.ZitatIch meine damit... :
Das Bezirksamt hat den WBS nur ausgestellt. Damit wurde die Wohnung gesucht, in der ihr jetzt wohnt.
Der WBS wird also weder geändert noch ungültig und es muss auch kein neuer WBS beantragt werden.
In meinem google der 1. Treffer:
Ihr WBS gilt in der Regel für ein Jahr ab dem Tag, an dem er ausgestellt wurde. Wenn Sie in dieser Zeit eine geförderte Wohnung mieten, gilt die Berechtigung so lange, wie das Mietverhältnis besteht. Wenn Sie innerhalb von einem Jahr keine geförderte Wohnung finden, können Sie einen neuen WBS beantragen.
https://sozialplattform.de/inhalt/wohnberechtigungsschein-wbs
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