WBS Wohnung

13. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
go654956-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
WBS Wohnung

Hi ich hab mal eine Frage,

Ich bin mit meiner damaligen Freundin in eine WBS Wohnung gezogen, da wir einen WBS für eine 2 Raum Wohnung bekommen haben. Sie macht eine Umschulung ich gehe normal arbeiten.

Jetzt haben wir uns getrennt und ich suche eine Wohnung hatte jedoch bis jetzt kein Glück.
Jetzt fordert das JC sie auf sich auch auf die Wohnungssuche zu begeben und dafür muss sie jetzt einen neuen WBS beantragen aber nur für 1 Person diesmal,

Kann es sein uns die Wohnung gekündigt wird und wie lange ist im Schnitt so eine Frist weil wir in Berlin wohnen und die Wohnungssuche hier nicht so gut ist.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6160 Beiträge, 823x hilfreich)

Warum sollte man euch die Wohnung kündigen solange die Miete gezahlt wird?

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#2
 Von 
go654956-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das war ja die Frage kann uns die Wohnung gekündigt werden sollte sich der wbs ändern auch wenn alle kosten weiter gedeckt werden. Es ist eine knapp 60qm Wohnung und wenn sie einen wbs für max. 50qm bekommt. Ich bin nicht wbs berechtigt

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6707 Beiträge, 2354x hilfreich)

Der Sachverhalt ist zu unvollständig.
1.) Auf wen lautet der B.-Schein bei der Anmietung ?
2.) Ist jemand ausgezogen ?
3.) Bewohnt die Wohung jetzt jemand dessen Einkommen jetzt über der Einkommensgrenze liegt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
go654956-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Bescheid läuft auf uns beide als 2 Personen wbs wir sind beide hauptmieter und aktuell auf neuer Wohnungssuche zwecks Trennung
Wir wohnen beide dort jetzt musste sie einen neuen wbs beantragen das sie eine Umschulung macht und vom Jobcenter Geld bekommt und das Jobcenter möchte Nachweise für aktive Wohnungssuche da sonst ihr Geld gestichen wird und wir 2 getrennte Konten haben also ich nix für sie bezahle.

Sonst ist alles genau wie bei dir Anmietung Geld ist das gleiche wie vorher nur halt der wbs von 2 Personen auf 1 Person

-- Editiert von User am 13. Januar 2024 14:48

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37158 Beiträge, 6240x hilfreich)

eigentlich überhaupt keine Mietrechtsfrage...
:forum:

Zitat (von go654956-76):
Jetzt haben wir uns getrennt und ich suche eine Wohnung hatte jedoch bis jetzt kein Glück.
Ihr wohnt noch zusammen in der 2-Zi-Wohnung, du hast wie bisher auch die Hälfte der Wohnkosten zu bezahlen. Das JC zahlt die andere Hälfte.
Das JC hat keinen Anlass, zur Wohnungssuche aufzufordern, da habt ihr was falsch verstanden.
Was genau schreibt das JC überhaupt?

Zitat (von go654956-76):
und dafür muss sie jetzt einen neuen WBS beantragen aber nur für 1 Person diesmal,
Nö, das muss sie nicht. Es gibt auch *freie* Wohnungen. Sie kann auch dort wohnen bleiben und sich einen anderen Mitbewohner suchen.

In Berlin auf einen WBS zu warten und ---und dann eine passende Wohnung zu suchen--- ganz schön mutig... :augenroll:
Zitat (von go654956-76):
möchte Nachweise für aktive Wohnungssuche da sonst ihr Geld gestichen wird

Zitat (von go654956-76):
Kann es sein uns die Wohnung gekündigt wird
Aber nicht wegen eurer Trennung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
go654956-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wir wohnen noch da das Jobcenter möchte Nachweise von beiden Parteien das wir keine bedarfsgemeinschaft mehr sind sonder eine haushaltsgemeinschaft also konkret aktives versuchen das wohnungsverhältnis aufzulösen und sie dachte sich das es mit wbs für sie einfach ist eine Wohnung zu finden deshalb jetzt das Thema ob es deshalb zu Problemen kommen kann

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37158 Beiträge, 6240x hilfreich)

Zitat (von go654956-76):
das Jobcenter möchte Nachweise von beiden Parteien das wir keine bedarfsgemeinschaft mehr sind sonder eine haushaltsgemeinschaft

Was genau hat das JC geschrieben?--->Bitte mal den Wortlaut hierher schreiben.

Ansonsten solltest du dir intensiv eine andere Wohnung suchen. Du findest vermutlich eher eine.

Frage: Erhältst du trotz Arbeit auch Leistungen vom JC?

Nein, es ist in B absolut nicht einfach, einen WBS zu bekommen und erst recht nicht einfach, dann eine passende Wohnung und passenden Vermieter zu finden.
Ich fürchte, bis dahin ist sie längst fertig mit ihrer Umschulung und ist selbst erwerbstätig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
go654956-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich erhalte keine Leistung die Leistung ist auch nicht das Problem da die Wohnung über mein Konto bezahlt wird ich lediglich die Hälfte von ihr überwiesen bekomme das heißt alle kosten sind sicher gedeckt geht lediglich um den wbs und ob meine Verwaltung uns aufgrund dessen kündigen kann

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6707 Beiträge, 2354x hilfreich)

Zitat:
Wir wohnen beide dort jetzt musste sie einen neuen wbs beantragen

Wenn, dann wohl für eine neue Wohnung.
Wie lautet der Text der Begründung dieser Aufforderung ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#10
 Von 
go654956-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja der wbs wäre für eine neue Wohnung und den genauen Wortlaut weis ich nicht mehr da ihr das in einem persönlichen Gespräch gesagt wurde

Aber ist auch egal wir gehen hier vom
Thema weg ich wollte eigentlich nur in Erfahrung bringen ob meine Verwaltung uns jetzt kündigen kann nicht Jobcenter etc

-- Editiert von User am 13. Januar 2024 17:18

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#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6707 Beiträge, 2354x hilfreich)

Für solche Fälle gibt es die Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe !

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37158 Beiträge, 6240x hilfreich)

Zitat (von go654956-76):
ob meine Verwaltung uns aufgrund dessen kündigen kann
Nein. Es ist kein Grund für eine Kündigung zu erkennen.
Zitat (von go654956-76):
da ihr das in einem persönlichen Gespräch gesagt wurde
Dann kann sie das vergessen. Sie hat da was falsch verstanden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41025x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Warum sollte man euch die Wohnung kündigen solange die Miete gezahlt wird?

Weil der WBS ungültig würde, damit die Berechtigung entfallen könnte und der Vermieter kündigen müsste.

Aktuell scheint der WBS aber noch gültig zu sein?



Zitat (von go654956-76):
das Jobcenter möchte Nachweise für aktive Wohnungssuche da sonst ihr Geld gestichen wird

Das ist nicht nachvollziehbar.



Zitat (von go654956-76):
das Jobcenter möchte Nachweise von beiden Parteien das wir keine bedarfsgemeinschaft mehr sind sonder eine haushaltsgemeinschaft also konkret aktives versuchen das wohnungsverhältnis aufzulösen

Ich kann mir gut vorstellen das das Amt solchen rechtswidrigen Unfug von sich gibt.
Es gibt diverse Möglichkeiten, nachzuweisen, das man eine Haushaltsgemeinschaft ist.



Zitat (von go654956-76):
da ihr das in einem persönlichen Gespräch gesagt wurde

Man sollte da eher auf textliche / schriftliche Kommunikation umstellen ... zur eigenen Sicherheit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6160 Beiträge, 823x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Für solche Fälle gibt es die Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe !


Kommt drauf an, wo man wohnt.

Zitat (von Harry van Sell):
Weil der WBS ungültig würde, damit die Berechtigung entfallen könnte und der Vermieter kündigen müsste.


Echt? kannst du mir bitte da mal die entsprechenden Vorschriften sagen, ich habe das irgendwie anders in Erinnerung.

Ausserdem kann sich nach Einzug mit WBS doch auch jederzeit die Einkommenssituation ändern (verbessern) ohne Auswirkungen auf die Wohnsituation.

Ich sehe eher die Schwierigkeit, dass auch der Fragesteller ausziehen wird müssen, da vermutlich beide im MV stehen und auch beide kündigen müssen. Bei Neuvermietung ist der VM verpflichtet den WBS zu fordern und den wird der Fragesteller aufgrund der Einkommenssituation wohl nicht bekommen (WBS für 2 Personen, also größere Wohnung).

-- Editiert von User am 13. Januar 2024 20:28

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go654956-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich suche ja eine Wohnung und möchte ausziehen das ist nicht das Problem es geht lediglich darum ob man uns die Wohnung kündigen kann auf Grund des eventuell nicht mehr ausreichenden WBS.

Sprich das ich einen Brief bekomme bitte bis zum … ausziehen oder gültigen WBS vorlegen der aktuelle wäre noch bis März gültig

Das ich ausziehe steht nicht zur Frage jedoch ob ich es in einem gewissen Zeitraum machen muss das wäre doof weil in B echt schwer was zu kriegen

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#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33929 Beiträge, 17624x hilfreich)

Für solche Fälle gibt es die Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe ! Nö - außer in Hessen gibt es diese nirgends mehr.
Kommt drauf an, wo man wohnt. Eigentlich nicht, solange es nicht Hessen ist. In Berlin, wo der TE lebt, wurde die Fehlbelegungsabgabe schon 2002 abgeschafft.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37158 Beiträge, 6240x hilfreich)

Zitat (von go654956-76):
ausziehen oder gültigen WBS vorlegen der aktuelle wäre noch bis März gültig
NÖ. Völlig falsch. Ihr wohnt doch bereits in der Wohnung.

Du meinst evtl. etwas anderes. Der WBS zur Wohnungssuche ist 1oder 2 Jahre gültig.
Hat man in der Zeit keine Wohnung gefunden, kann man einen neuen WBS beantragen.

Das trifft auf euch also gar nicht zu. Seit wann wohnt ihr dort?
Hast du eigentlich google zur Verfügung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
go654956-76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine damit ob das bezirksamt sich bei meiner Verwaltung melden könnte das der wbs geändert wurde und sich darauf hin die Verwaltung bei uns meldet. Das die Verwaltung von alleine sich meldet wird nicht passieren wieso auch geht lediglich um das bezirksamt.

Ich habe viel gegoogelt aber nix zu so einer Sache gefunden .

-- Editiert von User am 14. Januar 2024 16:07

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37158 Beiträge, 6240x hilfreich)

Zitat (von go654956-76):
Ich meine damit...
Auch nein.
Das Bezirksamt hat den WBS nur ausgestellt. Damit wurde die Wohnung gesucht, in der ihr jetzt wohnt.
Der WBS wird also weder geändert noch ungültig und es muss auch kein neuer WBS beantragt werden.

In meinem google der 1. Treffer:
Ihr WBS gilt in der Regel für ein Jahr ab dem Tag, an dem er ausgestellt wurde. Wenn Sie in dieser Zeit eine geförderte Wohnung mieten, gilt die Berechtigung so lange, wie das Mietverhältnis besteht. Wenn Sie innerhalb von einem Jahr keine geförderte Wohnung finden, können Sie einen neuen WBS beantragen.
https://sozialplattform.de/inhalt/wohnberechtigungsschein-wbs

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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