Guten Morgen!
Da mein Anruf bei der Stadt außer einer unfreundlichen Sachbearbeiterin nichts gebracht hat, stelle ich meine Frage mal hier:
Welche Voraussetzungen braucht man um einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen und was passiert, wenn man in einer Wohnung wohnt, für die man einen WBS braucht, jedoch der Grund aus welchem der WBS seinerzeit ausgestellt worden ist, wegfällt?
WBS?
30. Mai 2007
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Frage vom 30. Mai 2007 | 08:18
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 1x hilfreich)
WBS?
#1
Antwort vom 30. Mai 2007 | 11:31
Von
Status: Schüler (169 Beiträge, 28x hilfreich)
Bei einem WBS kommt es in erster Linie darauf an, was du verdienst und wer von deinem Geld mit finanziert wird. Die Größe der Sozialwohnung rechnet sich dann nach den Personen. Im I-Net kannst du dir auch die Vordrucke ausdrucken lassen. Wenn du einen WBS bekommst, gilt dieser für drei Jahre. Dann muß ein neues Formular ausgefüllt werden. Früher war das so, dass wenn sich die Voraussetzungen geändert haben, mann evtl. Fehlbelegungsabgabe zahlen musste. Ich meine aber, die wäre jetzt weggefallen. Musst du vielleicht mal gogglen.
Lg
#2
Antwort vom 1. Juni 2007 | 11:38
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke Dir!
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