Hallo an alle,
ich habe eine Frage. Wer muss in einer Mietwohnung den WC-Sitz auswechseln, wenn dieser kaputt ist (große Risse)?
Ist der Vermieter in diesem Fall verpflichtet, die Kosten zu tragen? Das Haus ist etwa 30 Jahre alt, die Wohnung wird seit etwa 10 Jahren bewohnt, klene Risse waren bereits beim Einzug vorhanden. Klausel im Mietvertrag, dass der Mieter die Kosten bis 75 Euro trägt.
Gruß
H.
WC-Sitz kaputt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



ZitatWer muss in einer Mietwohnung den WC-Sitz auswechseln, wenn dieser kaputt ist (große Risse)? :
Derjeingie der dazu beauftragt wurde bzw. den Auftrag dafür angenommen hat
ZitatIst der Vermieter in diesem Fall verpflichtet, die Kosten zu tragen? :
Erst mal ja.
Ob er sich diese dann vom Mieter erstattet bekommt, kommt darauf an, ob die "Kleinreparaturklusel" gültig ist.
Dazu müsste man den Wortlaut der Klausel kennen.
Sollte die Klausel gültig sein, dann wird man die Kosten tragen müssen.
Nach 10 Jahren Nutzung kann so ein Sitz schon mal den Geist aufgeben. Die Dinger gibt es schon ab etwa 15 € im Baumarkt.
Genau genommen müßte der Schaden dem Vermieter gemeldet werden. Der müßte ihn beheben bzw. beheben lassen. Die Kosten könnte er, sofern die Kleinreparaturklausel wirksam und der Höchstbetrag nicht überschritten wird, an den Mieter weiter reichen.
Angenommen er, der Vermieter, kauft einen Sitz für 30 €, läßt ihn von einem Fachmann montieren, Lohn + Fahrkosten 30 €. Macht nach Adam Ries 60 €. Ganz schön teurer Klodeckel
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Zitat:
Angenommen er, der Vermieter, kauft einen Sitz für 30 €, läßt ihn von einem Fachmann montieren, Lohn + Fahrkosten 30 €. Macht nach Adam Ries 60 €. Ganz schön teurer Klodeckel![]()
Meist wird vom Fachmann das sogar für unter 50€ für Vermieter angeboten, damit es wieder der Mieter bezahlen muss.
Da stellt man sich die Frage, warum es immer wieder Mieter gibt, welche in Vollkasko Mentalität lieber Zahlen, als selbst mal die Hand an zu legen?
ZitatDa stellt man sich die Frage, warum es immer wieder Mieter gibt, welche in Vollkasko Mentalität lieber Zahlen, als selbst mal die Hand an zu legen? :
Weil im Zweifel bei Auszug der Vermieter nochmal einen neuen verlangen kann. Wenn ein Mieter Schäden am Vermietereigentum selber behebt oder Dinge austauscht, besteht nämlich grundsätzlich immer das Problem, dass der Vermieter das bei Auszug nicht unbedingt akzeptieren muss. Und dann zahlt der Mieter möglicherweise doppelt. Zudem ist ja durchaus nicht klar, ob die Kleinreparaturenklausel gültig ist und ob je nach Formulierung der WC-Sitz darunterfällt.
Da stellt man sich die Frage, warum es immer wieder Vermieter gibt, die meinen, mit Reparaturen an ihrem Eigentum nichts mehr zu tun haben zu wollen.
ZitatWenn ein Mieter Schäden am Vermietereigentum selber behebt oder Dinge austauscht, besteht nämlich grundsätzlich immer das Problem, dass der Vermieter das bei Auszug nicht unbedingt akzeptieren muss. :
Das sehe ich im Prinzip auch so. Aber nicht bei einem simplen Klodeckel. Da kann man doch kaum was falsch machen.
Außerdem besagt die Kleinreparaturklausel lediglich das der Mieter die Kosten tragen muß, nicht die Reparatur selbst ausführen oder beauftragen.
Das allerdings verstehen viel Mieter und auch Vermieter nicht bzw. sehen das anders.
ZitatDa stellt man sich die Frage, warum es immer wieder Vermieter gibt, die meinen, mit Reparaturen an ihrem Eigentum nichts mehr zu tun haben zu wollen. :
Das mag für andere Dinge wie z.B. einer Duscharmatur gelten, aber doch nicht bei solch einem pieseligen Klodeckel. Ich denke, dass man schön übertreiben kann, wenn man sich auf die Seite der Mieter stellt. Der nächste Mieter reklamiert die Klobürste, auch Sache des Vermieters?
Vielen Dank für die Info.
Viele Grüße
H.
Ist es wirklich nur der SItz (mit dem Deckel) oder ist es der WC-Topf, welcher Risse aufweist?
ZitatDas mag für andere Dinge wie z.B. einer Duscharmatur gelten, aber doch nicht bei solch einem pieseligen Klodeckel. Ich denke, dass man schön übertreiben kann, wenn man sich auf die Seite der Mieter stellt. :
Wenn dem Vermieter bei Auszug egal ist, wie der Klodeckel aussieht, dann würde ich dir voll zustimmen. Dämlich wird es halt nur, wenn der Vermieter während des Mietverhältnisses nichts mit Reparaturen zu tun haben will und bei Auszug plötzlich pingelig wird.
-- Editiert von Moderator am 13.08.2016 21:25
Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass grundsätzlich der Vermieter nicht zahlen muss, wenn der Mieter was kaputt macht, zB Fliesen beschädigt o.ä
Ein fieser Vermieter könnte durchaus fragen, wie der Gegenstand kaputt gegangen ist, denn Risse zB in einem Gegenstand sind eig ziemlich unüblich, hab ich jedenfalls noch nie gehört, denn typische Abnitzungsschäden sehen eig anders aus.
Wenn nun im Protokoll steht, dass alles ok sei, hat man schlechte Karten, weil man dann schon glaubhaft entkräften muss, dass der Deckel schon immer kaputt war, wenn es Ärger gibt könnte man ggfs einen Anwalt fragen.
Also mal ehrlich, wenn es wirklich nur der Klodeckel ist (und nicht die Keramik) , dann mal schnell 20 EUR in die Hand genommen und sich nen neuen gekauft, wo ist da denn das Problem? Es gibt in der Tat Dinge, die der Mieter selber zahlen muss.
Bei Mieterwechsel wechseln wir die Keramik immer (!) aus, allerdings vermieten wir ohne Klodeckel.
-- Editiert von AltesHaus am 13.08.2016 14:38
Es ist doch verblüffend, wieviele Leute (mich eingeschlossen) sich mit diesem Thema beschäftigten. Aber ich muss doch meinen Senf dazugeben.
Wenn es keine weitere Problem mit dem Vermieter gibt, dann ist ja alles Bestens. Also ab in den Baumarkt, und einen tollen Deckel kaufen!
ZitatBei Mieterwechsel wechseln wir die Keramik immer (!) aus, allerdings vermieten wir ohne Klodeckel. :
Ich frage mich die ganze Zeit, ob ein Klodeckel eine Pflichtausstattung ist?
Außerdem würde ich als Mieter IMMER bei Einzug den Klodeckel wechseln (den Alten aufbewahren), schon allein wegen der Hygiene

Genauso wie den Duschvorhang (wenn es keine Kabine gibt).
Ergänzung: Es handelt sich hier um die Keramik.
Also das WC Becken ?
Dann gewinnt die Frage der Schadensursache große Bedeutung !!
@ver
... bitte vermeiden Sie zukünftig mein Kopfkino in Gang zu setzen (#13) ... ich bekomm sie einfach nicht mehr raus diese Bilder :O
@Spezi
Zitat:
Dann gewinnt die Frage der Schadensursache große Bedeutung !!
Das war mein Gedanke.
Zitat@ver :
... bitte vermeiden Sie zukünftig mein Kopfkino in Gang zu setzen (#13)... ich bekomm sie einfach nicht mehr raus diese Bilder :O
Da wird es schon reale Bilder geben, die einfach wachgerufen werden

ZitatErgänzung: Es handelt sich hier um die Keramik. :
Handelt es sich hierbei um eine Design-Schüssel, die den Wert der "Kleinreparaturklusel" übersteigt? Wenn ja, dann ist es Aufgabe des Vermieters.
Wenn nicht, dann halt der Mieter.
Ich empfehle mich.
ZitatWenn nicht, dann halt der Mieter. :
Nein. Es ist nie Aufgabe des Mieters. Es ist immer Aufgabe des Vermieters, eine notwendige Reparatur zu veranlassen. Man kann danach nur darüber diskutieren, ob der Vermieter die Kosten auf den Mieter umlegen kann.
ZitatNein. Es ist nie Aufgabe des Mieters. :
Mit "Aufgabe" ist die Zahlung des Boilers (der Schüssel) gemeint und nicht die Reparatur an sich.
Ich empfehle mich.
Also der Vermieter lässt reparieren und der Mieter zahlt die Rechnung?
Und wen man den Hausmeister bittet?
ZitatAlso der Vermieter lässt reparieren und der Mieter zahlt die Rechnung? :
Nein. Der Vermieter zahlt den von ihm beauftragten Handwerker selber. Danach kommt es darauf an, ob der Mieter den Schaden durch sogenannten unsachgemäßen Gebrauch selber verursacht hat. Wenn ja, dann wird der Mieter dem Vermieter den Schaden ersetzen müssen. Dabei ist ein Abzug alt-für-neu vorzunehmen.
Für Schäden, die durch normalen Gebrauch entstanden sind, kommt es auf die Höhe des Schadens und eine mögliche Kleinreparaturenklausel an. Wenn der Schaden davon umfasst ist, dann muss der Mieter an den Vermieter zahlen. Sonst nicht.
A ok, jetzt ist alles klar.
Vielen Dank.
H.
Hallo Zusammen,
ich habe auch nicht gedacht, dass der Tausch eines WC-Sitzes derart teuer sein kann.
In der von mi angemieteten Wohnung ist ein WC verbaut für welches man im Handel keine Sitze kaufen kann. Hierfür musste ich den Vermieter Bescheid geben und dieser hat eine Firma hiermit beauftragt.
Heute bekam ich die Rechnung und bin sprachlos. Ich soll für den Austausch fast 143 € bezahlen. Der Sitz ist billigste Qualität und wurde von nem Azubi eingebaut. Die Rechnung setzt sich aus den Kosten für den Sitz 82 €, Lohnkosten 29 € und Werkzeugbereitstellung 8 € + Steuer zusammen. Jetzt meine Frage muss ich für die Kosten aufkommen? Schließlich habe ich nicht die Möglichkeit in den Baumarkt meines Vertrauens zu fahren und dort einen neuen Sitz zu kaufen.
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
Viele Grüße
Frederic
@Freddy1991
eigenes Problem = eigener Beitrag
ZitatIn der von mi angemieteten Wohnung ist ein WC verbaut für welches man im Handel keine Sitze kaufen kann. Hierfür musste ich den Vermieter Bescheid geben und dieser hat eine Firma hiermit beauftragt :
WC-Schüsseln sind i.d.R. genormt, somit passt da auch fast jede Brille mit Deckel (so nennt man den Sitz auch). Ist die WC-Schüssel evtl. viereckig?,
Dann könnte der Neukauf schwierig sein.
ZitatHeute bekam ich die Rechnung und bin sprachlos. Ich soll für den Austausch fast 143 € bezahlen. Der Sitz ist billigste Qualität und wurde von nem Azubi eingebaut. Die Rechnung setzt sich aus den Kosten für den Sitz 82 €, Lohnkosten 29 € und Werkzeugbereitstellung 8 € + Steuer zusammen. :
Eben Sonderanfertigung, weil viereckig oder evtl. vergoldet? Ansonsten kauft man die genormten Sitze mit Deckel ab € 10,00 bis max.€ 40,00 im Baumarkt.
ZitatSchließlich habe ich nicht die Möglichkeit in den Baumarkt meines Vertrauens zu fahren und dort einen neuen Sitz zu kaufen. :
Wenn Dir diese Möglichkeit fehlt muss das eben ein anderer für Dich besorgen, zudem zum Sonderpreis, da die WC-Schüssel nicht genormt ist und "für welches man im Handel keine Sitze kaufen kann".
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