WG Änderung Hauptmieter

15. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
go515281-37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
WG Änderung Hauptmieter

Hallo, ich habe eine Frage zum Miet-Recht bzw. zur korrekten formalen Abwicklung:

Beim Einzug in eine Wohnung wurde ein Mietvertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Vermieter geschlossen. Die Wohnung wurde wie vereinbart sofort als WG benutzt, hierzu wurden zwischen dem Hauptmieter und zwei weiteren Personen Untermietvertäge geschlossen.

Der Hauptmieter und einer der Untermieter der WG sind nun ausgezogen und der andere Untermieter übernimmt das Mietverhältnis dieser Wohnung mit dem gleichen Vermieter. Wie kann man diesen Wechsel vertraglich regeln? Kann hierfür ein Mietvertrag des neuen Mieters mit dem Vermieter auf den Beginn des Mietverhältnisses des ersten Einzugs in die WG aufgesetzt und entsprechend rückdatiert werden? Oder reicht eine kurze Änderungsergänzung als Anhang an den Mietvertrag, dass sich der Hauptmieter wechselt?

Vielen Dank schon einmal!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
und der andere Untermieter übernimmt das Mietverhältnis dieser Wohnung mit dem gleichen Vermieter.
Ist dies Zukunft oder schon erfolgt ?
Wenn der Mietvertrag des Vermieters mit dem Hauptmieter beendet ist, hängt der verbleibende Untermieter in der Luft. Ggfl. hat er Schadensersatzansprüche gegen seinen bisherigen Hauptmieter, da die Auflösung des Hauptmietvertrages ja die Übergabe einer leeeren Wohnung erfordert.

Für den verbleibenden Untermieter ist die Frage, ob er sich durch einen neuen Untermietvertrag verschlechtert.
Sein Mietvertrag mit dem bisherigen Hauptmieter wurde durch dessen Auszg ja nicht beendet.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go515281-37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Wechsel ist schon vollzogen und wurde auch von allen Seiten mündlich einvernehmlich beschlossen, aber noch nicht schriftlich fixiert. Im Einvernehmen mit dem Vermieter sollen die Mietkonditionen beibehalten werden.

0x Hilfreiche Antwort

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