WG-Auszug , Nachmieter werden nicht akzeptiert

8. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
mischga
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
WG-Auszug , Nachmieter werden nicht akzeptiert

Hallo!
Meine Freundin will aus ihrer WG ausziehen (4 Mitglieder insgesamt, und alle Hauptmieter).
Es ist so, dass die Wohngenossenschaft weiß, dass es sich um eine WG handelt und man einen Mieter einfach durch einen anderen tauschen kann. Es müssen lediglich die anderen drei Hauptmieter zustimmen.

Da wir im Moment, aufgrund der Jahreszeit nicht viele Mietinteressenten haben, will die WG nicht zustimmen und selbst weiter suchen nach anderen Bewerbern.
Es wurden von uns 6 Personen präsentiert, die das WG-Zimmer haben wollen.

Können wir die WG "zwingen" einen von den Personen zu akzeptieren? Denn wenn sie nicht zustimmen, muss meine Freundin die Mieter weiter zahlen, bis jemand gefunden ist.
Was sagt das Gesetz zu solch einer Situation?

Würde mich sehr über Hilfe freuen.

Grüße
Michael

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Tja, Mike,

solange es nicht rechtsmißbräuchlich ist, wird Deine Freundin da nichts gegen machen können.

Gerade bei einer WG muß ein neues Mitglied eben ganz besonders 'passen'.

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#2
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

DA bin ich mir gar nicht so sicher. normalerweise, wenn 3 Nachmieter abgelehnt wurden, ist man aus dem MV raus. Das gilt für einzelmietverträge und wird wohl auch für WGs gelten!

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Gut, es kommt da wohl auf den MV an:

http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_nachmieter.html

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Eben, und welcher VM schließt noch solche Selbstknebelverträge ab ?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mischga
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo zusammen!
meine freundin hat vorhin mit der hausverwaltung telefoniert und es ist so, dass sie, der nachmieter und 2 der wg-mitglieder unterschreiben müssen, dann ist der neue mietvertrag gültig.
da es eigentlich nur 1 person in der wg ist, die so richtig stress macht, könnten wir sie auf diese weise umgehen. mal schauen ob wir die anderen beiden dazu bringen können zu unterschreiben.

bei einer bekannten in der 2er wg ist er so der fall, der der andere mieter 4 leute OHNE begründung und 5 weitere MIT begründung ablehnen darf. den 10 MUSS er nehmen.
die frage ist jetzt natürlich ob es ein sonderfall ist, oder WG-Recht. bei einer 4 personen wg kann es natürlich nicht sein, dass jeder insg. 9 potenzielle nachmieter abweisen kann, das wäre wohl ein bischen viel.

mal schauen, was wir da noch machen können.

schon mal viele dank für die hilfe.

gruß
michael

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

und 2 der wg-mitglieder unterschreiben müssen

Das wäre mir neu. Nach meiner Kenntnis müssen alle 3 verbleibenden Mitbewohner unterschreiben. Eine gesetzliche Obergrenze dafür, wieviele potentielle Nachmieter abgelehnt werden dürfen, gibt es nach meiner Kenntnis nicht. Eine Rechtsprechung, die so etwas vorsieht, kenne ich ebenfalls nicht.

Typischerweise wird hier aber der § 242 BGB herangezogen. Dann ist aber eine willkürliche Ablehnung eines Nachmieters gar nicht möglich.

Der Vermieter kann bei einer WG wenig gegen einen gestellten Nachmieter machen, aber die verbleibenden Bewohner müssen sich schon einig sein.

Wenn alle Stricke reißen, dann bleibt nur eine Klage auf Auflösung der Gemeinschaft. Auf die Art kann eine gemeinsame Kündigung aller Mitglieder der WG erzwungen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mischga
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

das mit den 2 von 3 unterschriften hat uns die geschäftsführerin der wohngenossenschaft gesagt. das ist eine interne regelung, die wohl auch irgendwo im 20-30 seitigen mietvertrag festgehalten ist, damit es zu den oben beschrieben problemen nicht kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

das ist eine interne regelung, die wohl auch irgendwo im 20-30 seitigen mietvertrag festgehalten ist

Das könnte schon Probleme geben.

Sowas sehen die Gerichte garnicht gerne.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...bei einer bekannten in der 2er wg ist er so der fall, der der andere mieter 4 leute OHNE begründung und 5 weitere MIT begründung ablehnen darf. den 10 MUSS er nehmen...

So etwa kenne ich das von der Juryauswahl in den USA.

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#13
 Von 
DYNAMIX
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo leute!!
Ich habe angst, dass mir ähnliches bevorsteht.
Ich muss aufgrund einer Zusage eines Studiumsplatzes in das benachbarte Bundesland.Die zugverbindungen sind zwar gegeben, würde aber zu jeder Vorlesung die schon um 8uhr beginnt zu spät kommen,weil der Zug erst um kurz nach 5 in der stadt ankommt(fahrt zum studiumplatz kommt noch dazu).Da der bescheid mitte letzten Monats kam und meine kündigung(bin hauptmieter in einer 3er WG)zum 1.9. eingegangen und vom vermieter zum 30.11. bestätigt ist bin hab ich jetzt etwas angst.ich bekomme eine der wenigen wohnungen in der stadt meines studiums angeboten(sind sehr rar gesäht da viele studenten dort wohnen)diese wohnung müsste ich aber noch diesen Monat bestätigen,da der Vermieter die Wohnung zum 1.10. vermieten will.
ich habe jetzt 5 potenzielle interessenten die zum 1.10 einziehen würden.sind alles frauen,weil die anderen 2 mitbewohner urplötzlich keine männlichen mitbewohner haben möchten.wenn jetzt alles nicht glatt laufen würde und sich ein mibewohner quer stellen würde,hätte ich irgendwie die möglichkeit aus der WG in die neue wohnung auszuziehen??gibts bei studenten die in ein anderes Bundesland ziehen müssen eine sonderregelung wenn ich nachmieter präsentiere???
was bedäutet die klausel in meinem vertrag:
§16.2
Willenerklärungen müssen bei einer Mehrheit von Vermietern oder Mietern von oder gegenüber alles Vertragsparteien abgegeben werden.Die einzelnen Vertragspartner bevollmächtigen sich jedoch hiermit unter Vorbehalt des schrriftlichen Widerrufs bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen.

würde mich über eine schnelle antwort freuen!!
vielen dank

-- Editiert von DYNAMIX am 21.09.2008 14:11:31

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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