WG-Auszug - alle Hauptmieter

8. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
karpfen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
WG-Auszug - alle Hauptmieter

Hallo!
Ich wohne in einer 2er-WG und das Klima ist nicht mehr zu retten. Logische Konsequenz: Einer muss ausziehen.
Es ist so, dass ich bereits seit ein paar Jahren hier wohne und mein Mitbewohner erst seit wenigen Monaten.

Fakten:
Standardmietvertrag mit zwei Hauptmietern.
Die Vermieterin hatte damals unter § 27 Sonstige Vereinbarungen Folgendes aufgenommen:

"Für den Fall, dass einer der beiden Mieter separat auszieht, übernimmt der verbleibende Mieter alle Rechte und Pflichten für die gesamte Wohnung.
Bei Uneinigkeit müssen beide Mieter ausziehen."

Meine Fragen:

1) Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, dass mein Mitbewohner gehen muss? Hat es einen Einfluss, dass ich länger hier wohne?

2) Für den Fall (den ich leider sehe), dass ich ausziehe, weil er sich weigert: Ich verstehe den Zusatz so, dass ich einfach ausziehen kann. Stimmt das aber?

3) Welche Möglichkeiten gibt es, dass die Vermieterin eingreifen kann?

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

1) Steht doch im Vertrag: Wenn Uneinigkeit besteht, kann nur gemeinsam gekündigt werden. Sie können Ihren Mitbewohner also kaum zwingen. Dass Sie länger da wohnen, spielt keine Rolle.

2) Tja, die Klausel § 27 ist schon sehr merkwürdig. Dürfte aber wohl wirksam sein, da individuell vereinbart von allen Seiten. Leider steht in § 27 nichts über Fristen etc. Im Zweifel werden also wohl die gesetzlichen Fristen gelten, also 3 Monate Kündigungsfrist.

3) Gar keine.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Dany-Sahne
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Fest steht, einer muss ausziehen! :fight:

Dabei hat es aber keinen Einfluss, wer von euch beiden länger in der Wohnung wohnt.

Ich sehe das auch so, dass die Kündigungsfrist hier wohl drei Monate ist, evtl. das nochmal mit der Vermieterin besprechen.



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