WG Auszug ohne Vertrag

26. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jillifee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
WG Auszug ohne Vertrag

Guten Abend,
ich habe ein Problem mit dem Auszug aus meiner WG. Es handelt sich hierbei um eine 4er WG, in der alle Hauptmieter sind. Im Mai bekamen wir einen neuen Vermieter, ein neuer Mietvertrag wurde unterschrieben, jedoch war ich an diesem Tag nicht anwesend und zu einem neuen Termin kam es bis dato nicht. Daher habe ich seit Mai keinen Mietvertrag mehr (nur vorher mit dem alten Vermieter), beinahe zeitgleich gab ich meinen Auszug bekannt (Ende Juni, also dieses Wochenende).
Meine Mitbewohner wollten sich um Nachmieter kümmern, es hieß recht schnell, jemand sei gefunden. Allerdings sagten sie mir heute, dass sie doch keinen Nachmieter gefunden haben und ich solle die Miete noch mindestens für den Juli zahlen. Ist dies rechtens? Muss ich tatsächlich noch mindestens eine doppelte Miete zahlen?
Vielen Dank,
Jillifee

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es handelt sich hierbei um eine 4er WG, in der alle Hauptmieter sind. Im Mai bekamen wir einen neuen Vermieter, ein neuer Mietvertrag wurde unterschrieben, jedoch war ich an diesem Tag nicht anwesend und zu einem neuen Termin kam es bis dato nicht. Daher habe ich seit Mai keinen Mietvertrag mehr (nur vorher mit dem alten Vermieter), <hr size=1 noshade>


Und wieso gilt der alte Vertrag entgegen § 566 BGB nicht weiter ??

-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Bzw. warum wurde ein neuer Mietvertrag unterschrieben ??

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jillifee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Das kann ich leider nicht exakt beantworten. Der neue Vermieter wollte einen neuen Vertrag aufsetzen, wir bzw. ich dachte, das sei die Regel bei einem Vermieterwechsel

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Wenn ihr wirklich alle Hauptmieter seid, sind die Verträge doch von einander unabhängig, d.h. jeder hat seinen eigenen Vertrag.
Und solange ein Vertrag nicht gekündigt oder durch einen neuen Vertrag ersetzt wird, gilt er weiter.
Meine Meinung nach gilt weiter der alte Vertrag gem. § 566 BGB mit den dort vereinbarten Fristen.
Was steht da über Nachmieter ??

-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 26.06.2013 21:05

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jillifee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Wir sind alle Hauptmieter, jedoch in einem Mietvertrag.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Also Hauptmieter der gesamten Wohnung (alle Räume) keine Einzelmieter sondern gemeinsame Mieter.
Dann kann auch keiner einzeln durch Kündigung ausscheiden, sondern nur alle gemeinsam.

quote:
beinahe zeitgleich gab ich meinen Auszug bekannt (Ende Juni, also dieses Wochenende).


Wäre also unwirksam. Geht nur durch Vereinbarung aller Beteiligten.

-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jillifee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe es meinen Mitbewohner gesagt, sowie dem neuen Vermieter und keiner hatte etwas dagegen einzuwenden. Hätte ich diese Vereinbarung also schriftlich festhalten müssen? Somit muss ich also zahlen, bis ein Nachmieter gefunden ist. Ohne!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Somit muss ich also zahlen, bis ein Nachmieter gefunden ist.

Korrekt.
Wobei man natürlich nicht jeden als Nachmieter akzeptieren muss.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Ich sehe das etwas anders. Gibt aber ein Beweisproblem, da mal weider nichts schriftlich festgehalten wurde.

Als der neue Mietvertrag gemacht wurde, waren sich alle einvernehmlich einig, den alten aufzulösen.
Vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrags aber wurde "gekündigt", es kam also garkeiner mehr zustande.

Der alte dürfte aber auch hinfällig sein.

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen