WG Gegenstände in Räumen abstellen

17. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mitglied1900
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)
WG Gegenstände in Räumen abstellen

Situation eins. Ein Mitbewohner1 im einer WG möchte die Sachen von Mitbewohner2 rausschmeißen/entfernen (aggressiv), ist das erlaubt? (Natürlich nicht, aber Paragraph bzw. genaue rechtliche Regelung?)

Situation zwei: Die Vermieterin sagt, der Mitbewohner2 soll seine Sachen aus den Gemeinschaftsräumen räumen. Das gilt auch automatisch für alle anderen Mitbewohner. (Z. B. soll ein Mitbewohner das Geschirr aus der Küche ausräumen, gilt rechtlich für alle andere. Mitbewohner auch?)

Kann die Vermieterin beschließen, dass nur alles aus z. B. dem Bad geräumt wird, aber nicht aus der Küche?


Angenommen, der Mietvertragstext lautet: Alle Veränderungen in den voll möblierten Gemeinschaftsräumen (Wohnzimmer, Flur, Bad, Küche und Abstellraum), wie zusätzlich Mobiliar, streichen der Wände in einer anderen Farbe oder Veränderungen jedlicher Art müssen mit der Vermieterin abgestimmt werden. Möbelliste als Anhang.

Dann die Möbelliste und darunter steht: Sämtliche Veränderungen an den Gemeinschaftsräumen müssen mit der Vermieterin und der Gemeinschaft abgesprochen werden.

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Öhm .... was ist denn da passiert, dass es so eskaliert ist?

Was für "Dinge" sind denn im Bad, die es zu entfernen gilt? Handtücher, Schwamm etc. muss mE nicht entfernt werden, ebensowenig wie Kamm etc. oder Zahnbürsten.

Was für eine WG ist es denn, oder sind nur Zimmer vermietet innerhalb einer Wohnung und der VM wohnt auch noch dort?

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#2
 Von 
Mitglied1900
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

Passiert, dass ein Mitbewohner Gegenstände zur Verfügung stellt und die teilw. schlecht behandelt werden und kaputt gehen und sich der Mitbewohner beschwerte. (Kurzfassung)

Es geht um die Elektrogeräte, Geschirr usw. in der Küche. Das aus den Gemeinschaftsräumen soll. Dann noch Sachen aus dem Gemeimschaftsraum, die nicht stören und nicht mit anderen Mitbewohnern abgesprochen sind, dass das raus soll.

Vermieter wohnt nicht in der WG. Jeder hat einem eigenen Mietvertrag.

-- Editiert von Mitglied1900 am 17.03.2019 12:41

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Mitglied1900):
Passiert, dass ein Mitbewohner Gegenstände zur Verfügung stellt und die teilw. schlecht behandelt werden und kaputt gehen und sich der Mitbewohner beschwerte. (Kurzfassung)


Dann nimmt er halt die Dinge in sein Zimmer und gut ist.

Zitat (von Mitglied1900):
Es geht um die Elektrogeräte, Geschirr usw. in der Küche. Das aus den Gemeinschaftsräumen soll.


Ich gehe mal von Kleingeräten wie Kaffeemaschinen etc aus. Dann nimmt der Besitzer diese Dinge halt mit in sein Zimmer, ist halt so wenn man mit der flegelhaften Behandlung der Dinge nicht einverstanden ist.

Zitat (von Mitglied1900):
Vermieter wohnt nicht in der WG. Jeder hat einem eigenen Mietvertrag.


Das wird der VM sich bei der nächsten Rotation gewiss überlegen, Kindergartenzeug ist das.

Sie haben sich beschwert, dass die Dinge nicht korrekt behandelt werden und jetzt beschweren SIe sich, dass der VM hier durchgreift und zwar mit der einzigen Möglichkeit die er hat, sein Sie doch froh, dass er überhaupt was macht, müssen hätte er dies nicht.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Ist die WG in einem Wohnheim?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Mitglied1900
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

Der Vermieter macht gar nichts. Ich möchte bittw nur die Erläuterung der Rechte und keine Interpretation der Handlungsmöglichkeit. Es geht um was ganz anderes. Bitte nur Post eins betrachten.

Ist eine WG in keinem Wohmheim. Normales mehrstöckiges Haus.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Mitglied1900):
Ich möchte bittw nur die Erläuterung der Rechte
Bitte drücke auf den grünen Button--- Anwalt dazuholen.
:respekt:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Mitglied1900):
ist das erlaubt?

Das könnte erlaubt sein oder auch nicht. Kommt halt auf die Konkrete Situation an.



Zitat (von Mitglied1900):
Die Vermieterin sagt, der Mitbewohner2 soll seine Sachen aus den Gemeinschaftsräumen räumen. Das gilt auch automatisch für alle anderen Mitbewohner.

Kommt darauf an, mit welchem Wortlaut die Vermieterin das geäußert hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Mitglied1900):
Der Vermieter macht gar nichts.


Zitat (von Mitglied1900):
Die Vermieterin sagt, der Mitbewohner2 soll seine Sachen aus den Gemeinschaftsräumen räumen. Das gilt auch automatisch für alle anderen Mitbewohner.


Ja watt denn jetzt?

Immer noch Kindergartenkram.

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