WG-Gründung - Hauptmieter/Untermieter - wie mach ichs am besten?

24. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
JoyW
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
WG-Gründung - Hauptmieter/Untermieter - wie mach ichs am besten?

Hi ihr!

Ich will demnächst eine große WG gründen und hab aber leider noch keine WG-Erfahrung.

Was für Vorteile/Nachteile hat es, wenn alle als Hauptmieter auftreten bzw. wenn ich Hauptmieter bin und die anderen Untermieter? Was gibt es noch für Möglichkeiten?

Wäre nett wenn ihr mir bisschen helfen könnt :)

Danke,
Katja

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10 Antworten
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#1
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

wennn Ihr alle Hauptmieter seid, haftet Ihr dem Vermieter ggü. alle für die gesamte Miete (nicht nur euren Anteil).

Ist nur einer Hauptmieter, haftet nur der dem vermieter für die Miete.
Die Untermieter haften nur dem Hauptmieter ggü. und nur für Ihren Mietanteil.

Gruß
Rpfl.

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#2
 Von 
JoyW
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

HI :)

Das ging ja flott! :)

Wenn alle Hauptmieter sind und gesamtschuldnerisch haften, kann dann der Vermieter auch nur zu einem kommen und nur von dem eine von einem anderen nicht gezahlte Miete verlangen?

Im Grunde genommen kann man sich das Geld ja immer von dem Nicht-Zahler zurückholen (soferns was zu holen gibt) .. da wäre doch der Unterschied nicht so schlimm oder?

Wie ist das, wenn alle Hauptmieter sind und einer will ausziehen? Gibts da Probleme?

Viele Grüße,
Katja

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

"Wenn alle Hauptmieter sind und gesamtschuldnerisch haften, kann dann der Vermieter auch nur zu einem kommen und nur von dem eine von einem anderen nicht gezahlte Miete verlangen?"

Richtig!

Ach Ja, und man kann den Mietvertrag im übrigen dann auch nur gemeinschaftlich kündigen.
Und bei jedem Mitbewohnerwechsel muss man unter Mitwirkung des Vermieters den Mietvertrag anpassen.
Wenn dem VM dann ein Mieter nicht passt, kat er euch quasi in der Hand.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JoyW
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi!

Hmm .. ich hab mir das gerade durch den Kopf gehen lassen ..

Also einfacher aber "gefährlicher" wär es wohl, wenn ich Hauptmieter bin und die anderen Untermieter. Bei jedem Mieterwechsel n neuer Vertrag .. nee das ist echt nicht machbar bei so vielen Leuten :(

Der Eigentümer bzw. die Maklerin konnte mir bei dem Objekt keine genaueren Nebenkosten nennen, weil eben selten alle Räume genutzt wurden etc.

Wenn der Eigentümer einen Nebenkostenvorschluss monatlich verlangt, gibts dann eine Grenze, die eine spätere "Nachzahlung" nicht überschreiten darf?

Ich hätte von den Untermietern jetzt eine "Pauschalmiete" all inclusive verlangt. Sollte die Pauschalmiete die tatsächlich an den Eigentümer abgeführte Kaltmiete plus Nebenkosten überschreiten, was mach ich dann mit dem Geldüberschuss? Kann ich das irgendwie für Gemeinschaftsanschaffungen auf dem Konto lassen, oder wenn einer nicht zahlt, das Geld zur Begleichung gegenüber dem Eigentümer verwenden?

Viele Grüße,
Katja

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stoffelchen1973
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)


Hallo Katja,

was Rechtspfleger schon geschrieben hat,
ihr könnt den Mietvertrag nur gemeinsam
kündigen, wenn ihr alle Hauptmieter seit.

Frage: Wieviel Mieter sollen es denn sein....also aus eigener Erfahrung, solltest
du und eine wirklich gute Freundin Hauptmieter im Vertrag sein...wenn ihr euch ganz sicher seit für die nächsten Jahre zusammenwohnen zu wollen....und die Untermieter könnt ihr euch dann immer selber aussuchen, und nicht der Vermieter......

Achja, und lasst euch von euren Untermieter immer eine Kaution zahlen...bzw. Bürgschaft von den Eltern geben...Untermieter sind manchmal schneller weg, als einem lieb ist....

alles Gute

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JoyW
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo :)

Ich hab gelesen, dass man die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen und verzinst zurückzahlen muss - wenn ich die Kaution auf ein Girokonto lege, reicht das dann?

Der Eigentümer verlangt 5000 Euro Kaution - wenn ich alleine Hauptmieter bin, darf ich dann die Kaution der Untermieter an den Eigentümer weitergeben? Ist für mich nämlich etwas schwierig 5000 Euro mal so eben aus dem Handgelenk zu schütteln .. ich hätte halt ein Motorrad im Wert von 6000 Euro - kann man sowas als Kaution für Mietobjekte "sicherungsübereignen"?

Das mit der guten Freundin hatte ich vor, aber sie ist so unschlüssig etc. - der Mietvertrag wird auch vorläufig vom Eigentümer auf ein Jahr befristet .. hmm ..

Vielen Dank für die ganzen Antworten :)
Katja

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JoyW
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

HI!

Achso, hatte die Antwort bezgl. Mitbewohner vergessen ..

Das Haus hat 13 Zimmer, es sollen also mit mir 11 Mieter werden.

Viele Grüße,
Katja

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

grds. ist die Form der Mietkaution vereinbarungssache.
Auf die Sicheungsübereignung eines motorades, Autos etc. würd ich mich als Vermieter aber nicht einlassen. Wenn du das Ding zersemmelst steh ich nämlich ohne Kaution da.

Die geringste Kapitalbindung hättest du, wenn du die Kaution durch eine Bankbürgschaft erbringst (allerdings ist diese Kostenpflichtig).

Die Kautionen deiner Untermieter läst du dire am besten direkt in Form von Sparbüchern geben, dann umgehst du nämlich das Problem der Anlage der Kaution.

Was die Höhe der Untermiete angeht:

Wenn du dabei einen Überschuss erwirtschaftest ist das dein Gewinn (freu dich).
Allerdings solltest du davon ggf Rücklagen für unvorhergesehene Aufwendungen bilden (oder z.B. die Kosten der Mietbürgschaft abdecken).
Eine Verpflichtung den Untermeitern nur die Miete/Nebenkosten weiterzugeben, die du selbst hat, besteht nicht.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JoyW
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo! :)

Hmm... aber wenn das dann mein "Gewinn" ist, dann muss ich das ja bei BAFöG etc. als quasi mein "Einkommen" angeben .. ich denk das ist bisschen schwierig, weil ich ja nie weiß, wieviel es ist und wann es für gemeinschaftliche Anschaffungen (Waschmaschine etc.) verschlungen wird ..

Ok, das mit der Übereignung und dem Motorrad kann ich verstehen .. das ist blöd, wenn ichs kaputtmache ..

Wenn ich die Kautionen der Untermieter einsammele und an den Eigentümer weitergebe - dann muss ers ja eben irgendwie anlegen. Dann könnte ich doch immer wenn jemand auszieht die Kaution die der Nachmieter einzahlt an der vorherigen Mieter (der auszieht) geben (ist ja dieselbe Höhe fürs gleiche Zimmer) und dann halt noch die Zinsen aus dem eigenen Geldbeutel drauflegen (das bekomm ich ja dann bei WG-Auflösung vom Vermieter wieder) .. oder überseh ich da irgendwelche Fehler?

Viele Grüße,
Katja

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Der Gewinn muss nicht nur beim BaFöG angegeben werden, er muss auch versteuert werden.

Die Kaution musst Du getrennt von Deinem Vermögen anlegen. Die Weitergabe ist nicht zulässig. Was ist denn wenn Du nicht direkt einen Nachmieter findest?

Wenn Du selbst auch in dem Haus wohnst, genießen die Untermieter keinen Kündigungsschutz. Nur die Kündigungsfristen müsen eingehalten werden.

Bist Du Dir sicher, dass der Vermieter Dich als alleinigen Hauptmieter akzeptiert? Ich würde das an seiner Stelle nicht machen, da es zu schnell zu Zahlungsschwierigkeiten kommen kann.

An Deiner Stelle würde ich mir auch überlegen, ob Du das Risiko eingehen kannst, dass einer Deiner Mitbewohner nicht zahlt und Du für ihn einspringen musst.

Wenn Du und der Vermieter jedoch Risikobereit sind, was die mögliche Zahlungsmoral angeht, dann ist ein alleiniger Hauptmieter sich die günstigere Variante.

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