WG - Hauptmieter - Nebenkostenabrechnung

4. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sven-1306
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
WG - Hauptmieter - Nebenkostenabrechnung

Hallo,
ich habe vor ca. 1 Jahr eine 3er WG in Hamburg gegründet.
Ich bin als Hauptmieter aufgetreten (d.h. ich habe alleine den Mietvertrag beim Vermieter unterschrieben) und habe mir dann 2 Mitbewohner gesucht, ich habe dem Vermieter lediglich die Namen mitgeteilt.
Zwischen den Mitbewohnern und mir wurde kein Vetrag aufgesetzt. Ich habe einen Mietbetrag vorgegeben, der nicht in Kaltmieter und Nebenkosten getrennt war, habe sozusagen einen Pauschalbetrag vorgegeben, je nach Größe des Zimmers.
Zum Ende des Monates bin ich aus der WOhnung ausgezogen. Die Mitbewohner wollten wohnen bleiben, ich konnte dadurch einen Monat vor küngigungsfristgemäßen Mietende ausziehen.
Jetzt geht es um folgendes:
Ich bin zum einen beim Vermieter, zum anderen beim Strom+Gasanbieter als Hauptverantwortliche aufgetreten, von meinem Konto ging das Geld ab.
Nun habe ich die vom Strom- und Gasanbieter eine Nachricht bekommen, dass zuviel Nebenkosten bezahlt wurden und ich wieder einen Betrag herausbekomme.
Die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter (heizung und wasser) steht nocht aus.

Meine Mitbewohner, die für die letzten 4 Monate in der Wohnung wohnten und jetzt noch mit neuem Vetrag drin leben, meinen ich müsste Ihnen (anteilsmäßig) von der Rückzahlung etwas abgeben.
Das sehe ich nicht so. Es wurde vertraglich nie vereinbart. Außerdem hätte ich doch auch kein Recht gehabt bei einer Nachzahlung auf Sie zuzukommen? Eigentlich haben Sie doch mit der Nebenkostenabrechnung NICHTS zu tun, sondern es ist mein "Bier"?!!
Meine Frage: Habe ich als Hauptmieter die Pflicht meinen Mitbewohnern etwas von der Nachzahlung zurück zu geben?

Und: Ich habe meinen Kühlschrank, den ich separat dazu gekauft habe, in der Wohnung stehen lassen, es wurde vereinbart, dass sie mir den vereinbarten Vetrag überweisen. Plötzlich wollen Sie ihn nicht kaufen, daher wollte ich ihn abholen. Dann meinen sie, sie wollen ihn einbehalten, bis das mit den nebenkosten geklärt ist.
ist doch auch nicht rechtens??

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
bis das mit den nebenkosten geklärt ist.

Das mit den Nebenkosten IST doch geklärt.
Pauschal ist pauschal und wird nicht abgerechnet.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sven-1306
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

D.h. es ist total bodenlos, dass die jetzt überschüssig bezahlte Nebenkosten zurück fordern?

Also es wurde nie klar ausgesprochen..hab einfach so und soviel euro verlangt..ohne vetrag oder abmachung über etwaige nebenkosten.

welche mäöglichkeiten habe ich mit dem kühlschrank?! ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Denk aber daran: wenn du die Nebenkosten als pauschal abgegolten ansiehst, dann gilt das auch für die Heizkosten - und bei einem Auszug im Winter wird es für dich garantiert eine Nachzahlung geben...

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