WG - Hauptmieter/Untermieter - Besuch

30. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Melina1207
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
WG - Hauptmieter/Untermieter - Besuch

Hallo,

ich habe zurzeit ein Problem mit meiner Mitbewohnerin. Zu unserem Verhältnis: Ich bin Hauptmieterin, sie Untermieterin. Sie wird in knapp 3 Monaten ausziehen, weil mein Freund, der in einer anderen Stadt wohnt, in meine Stadt ziehen wird. Das alles hat sich länger angekündigt, auch das Verhältnis zwischen uns ist ein wenig abgekühlt, und sie hat das so akzeptiert und ist auf Wohnungssuche. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung habe ich ihr gerade erst ausgestellt.

Nun hat sie mir allerdings für Juli die Miete nicht überwiesen. Auf meine Nachfrage meinte sie, dass mein Freund ihrem Empfinden nach zu häufig bei uns in der Wohnung ist. Wie gesagt, er wohnt in einer anderen Stadt, weshalb wir uns in den ersten Monaten unserer Beziehung nur am Wochenende gesehen haben, d.h. er war maximal vier Tage pro Monat bei mir, ich an vier Tagen bei ihm. Nun arbeitet er inzwischen (seit ca. drei Monaten) aber freiberuflich und kann öfter zu mir kommen. D.h. dass er häufig ca. eine Woche, machmal auch anderthalb Wochen bei mir bleibt, dann wieder einige Tage/eine Woche nach Hause fährt, dann für eine Woche wiederkommt usw. Wir wissen, dass das für meine Mitbewohnerin keine einfache Situation ist und versuchen, EXTREM rücksichtsvoll zu sein (nicht laut, keine lange Benutzung von Küche / Bad, Auffüllen des Kühlschranks, Nachkaufen von Toilettenpapier, gehen abends oft aus, damit sie die Wohnung für sich hat, mein Freund putzt auch Bad/Küche, hört Musik nur mit Kopfhörern, respektiert ihre Privatsphäre hundertprozentig, etc.). Dazu muss man sagen, dass sie selbst einen Freund hat, der in der Stadt wohnt. Er ist ca. alle zwei/drei Tage bei uns, sie an anderen Tagen bei ihm. Auch am Wochenende hat sie sehr häufig Besuch von Freunden/Familie/Freund - oft ist sie dabei tatsächlich eher rücksichtslos, was Lärm und Privatsphäre angeht. Zwar ist ihr Besuch nie so lange am Stück hier wie mein Freund in den letzten zwei bis drei Monaten, aber dennoch läppert sich das. Sie bewohnt das größere Zimmer mit Zugang zum Balkon (den mein Freund und ich auch kaum nutzen, um ihre Privatsphäre nicht zu beeinträchtigen ...). An all dem habe ich mich nie gestört, weil sie sich in der Wohnung frei und zuhause fühlen soll, genauso wie ich das für mich auch in Anspruch nehmen möchte.

Nun bin ich - abgesehen von der Enttäuschung darüber, dass sie einfach die Miete einbehält und mich ohne Ankündigung auf dem Trockenen sitzenlässt - etwas ratlos, was ich ihr entgegnen kann. Welche Rechte hat sie? Kann sie darauf bestehen, dass mein Freund sich an der Miete beteiligt? Was mache ich, wenn sie nicht bereit ist, die Miete zu zahlen oder mir nur einen Teil der Miete überweist? Muss ich meinem Freund sagen, dass er nur noch am Wochenende kommen darf? Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Melina1207):
Nun hat sie mir allerdings für Juli die Miete nicht überwiesen.

Dafür hat sie ja - je nach vertraglicher Vereinbarung - noch ein paar Tage Zeit.

Was genau steht bezüglich der Mietzahlung im Mietvertrag?



Zitat (von Melina1207):
Auf meine Nachfrage meinte sie, dass mein Freund ihrem Empfinden nach zu häufig bei uns in der Wohnung ist.

Diese Begründung ist nicht haltbar. Insbesondere bei diesem besonders rücksichtsvollen Verhalten von euch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Melina1207
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Nachricht. Sie hat mir die Miete bisher immer rechtzeitig überwiesen, d.h. im Voraus für den kommenden Monat, da der Betrag am 28. des Vormonats von meinem Konto abgebucht wird (so auch in unserem Untermietvertrag vereinbart). Weil das diesmal anders war, habe ich nachgefragt. Erst auf diese Nachfrage hin hat sie mir gesagt, dass sie nicht vorhat, den (vollen) Mietbetrag für Juli zu überweisen. Das heißt, dass ich nun auch zumindest in den ersten Julitagen von ihr keine Miete bekommen werde.

Um in meiner Fragestellung klarer zu werden: Könnte sie verlangen, dass mein Freund sich an den Nebenkosten oder sogar der Miete beteiligt? Sie sprach davon, dass er sich sogar mit einem Drittel daran beteiligen sollte. Er ist maximal 2,5 Wochen pro Monat bei mir, und das auch erst seit guten zwei Monaten. Im Grunde schätze ich, dass ihr Freund ähnlich oft bei ihr ist (bzw. anderer Besuch), nur eben nicht am Stück, sondern verteilt auf einzelne Tage. Ganz abgesehen davon, dass sie seit dem Start dieser WG sehr regelmäßig Besuch hat, häufig auch über die Wochenenden. Hier hatte ich nie etwas in Richtung Nebenkostenbeteiligung etc. einzuwenden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Melina1207):
Könnte sie verlangen, dass mein Freund sich an den Nebenkosten oder sogar der Miete beteiligt?

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Auch hier wäre es wieder relevant, was genau man im Vertrag vereinbart hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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