Antwort vom 28.5.2020 | 13:55
Von Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
@drkabo: Vielen Dank für deine sehr aufschlussreiche Antwort!
Nun sehe ich hier einen grundsätzlichen Unterschied: Im Urteil heißt es, "Unstreitig war der Beklagte als Mieter entsprechend der in den Mietvertrag einbezogenen Hausordnung für den Monat Februar 2012 zur Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume des Mietobjekts eingeteilt worden." (Hervorhebung von mir) Das ist hier nicht gegeben, da meine Freundin von vornherein nicht zum Putzen eingeteilt wurde. Die WG-Bewohner haben die Reinigungsarbeiten jede Woche Donnerstag gemeinsam ausgeführt und die jeweiligen Aufgaben untereinander aufgeteilt. Bei Abwesenheit hat der/die Betreffende die eigenen Aufgaben mittwochs oder freitags nachgeholt oder es wurde eine andere Lösung gefunden (in der Folgewoche mehr machen z.B.). Dieses Vorgehen war dem Vermieter bekannt. Meine Freundin hat dementsprechend sogar noch am Tag der Übergabe (Mittwoch, der 15.1.) ihren Dienst für den Folgetag erledigt. Die anderen WG-Bewohner waren einverstanden, dass der Putzdienst für den Rest des Januars ohne meine Freundin aufgeteilt wird, da eine Anfahrt von 300km dafür nicht verhältnismäßig wäre.
Ein weiterer Unterschied ist, dass der Vermieter die Kosten im Voraus abgezogen hat und nicht erst nach Feststellung eines Versäumnisses. Die E-Mail vom Vermieter (16.1.) war dabei so kryptisch formuliert, dass meine Freundin erst überhaupt nicht verstanden hat, wofür der Vermieter 30€ abgezogen hat, und am selben Tag um Aufklärung gebeten hat, was der Vermieter ignoriert hat. Am 27.1. hat sie ihn aufgefordert, eine Kautionsrechnung sowie Nachweis über Anlage der Kaution vorzulegen und den Restbetrag von 30€ zu erstatten, woraufhin er nur geantwortet hat "wir haben heute zum zweiten Male Ihre Hausordnung durchgeführt und berechnen 50€ dafür". Erst dann wurde klar, was mit der Mail vom 16.1. überhaupt gemeint war. Insofern hat meine Freundin dem Vermieter unmittelbar keine Vertretung benannt, warum auch:
- die Wohnung wurde ohne Mängel übergeben,
- es war unklar, was der Vermieter mit seiner Mail vom 15.1. und dem Abzug von 30€ meinte und er hat es trotz Nachfrage nicht erläutert,
- bei der Wohnungsübergabe ging es zu keiner Zeit um den Reinigungsplan und
- der Plan war ohnehin Sache der WG und die Kommunikation mit dem Vermieter diesbezüglich wurde von einem anderen Mitbewohner geführt, durch den mittelbar (per Mitteilung des Reinigungsplans für die Folgewoche) eine Vertretung benannt wurde.
Es gab keinen Anlass für den Vermieter, zu vermuten, dass die WG-Bewohner, wenn eine Person fehlt, dann einfach bspw. Küche und Toilette, aber nicht das Bad reinigen würden, und er hat auch nicht kommuniziert, dass er die Aufgaben meiner Freundin übernehmen würde, indem er sich beim Putzen beteiligt – d.h., die WG-Bewohner haben jeweils am 23.1. und am 30.1. alles gereinigt (inkl. anteiliger Arbeiten meiner Freundin), was dem Vermieter bekannt war, und der gibt an, am 27.1. (nunmehr unnötigerweise) geputzt zu haben (s. seine Mail oben; wann er das zum ersten mal gemacht haben will, ist nicht bekannt).