WG Kaution an Vormieter, Ja/Nein...?

16. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
123VIERFÜNF
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
WG Kaution an Vormieter, Ja/Nein...?

Folgenden Situation:

Eine WG wird von 5 Leuten bewohnt, alle sind Hauptmieter.

Person A, dessen Zimmer Person B übernehmen wird ist bereits ausgezogen und hat seinen Mietvertrag gekündigt.
Person A sagte Person B bereits zu Beginn, dass die Sache mit der Kaution(500€) einfach unter ihnen geregelt werden sollte, so hatte es der Vermieter Person A bereits gesagt.

Ist der Vermieter nicht verpflichtet die Kaution an Person A auszuzahlen und die Kaution eines neuen Mieters (in dem Fall Person B) aufzunehmen ?

Der Vermieter stellt sich dumm und sagte er müsse sich informieren wie man das in solch einem Fall regelt und bei erneuter Nachfrage beharrt er weiter darauf, dass Person B das mit Person A ausmacht.

Kann sich Person B auf das Spielchen einlassen und die Kaution an den Vormieter zahlen ?

Wenn ja, gibt es einen Nachweiß denn Person B machen kann, mit dem sie wenigstens etwas Absicherung hat ?

Wenn ja, hat Person B zurecht Sorge vom dem Vermieter(Gesellschaft) bei ihrem Auszug keine Kaution zurückgezahlt zu bekommen (bzw. müsste Person B das ja dann mit ihrem Nachmieter ebenfalls unter der Hand regeln) ?

Der Mietvertrag wurde noch nicht unterschrieben.
Person B gab vorab eine unterschrieben Erklärung ab, welche besagt, dass sie mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag aufgenommen wird.

Bin über hilfreiche Antworten sehr dankbar und gespannt was ihr sagt!

-- Editier von 123VIERFÜNF am 16.09.2016 10:13

-- Editier von 123VIERFÜNF am 16.09.2016 10:16

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Hat jeder Hauptmieter einen eigenen Mietvertrag?
Ich denke nicht.
Daher bekommt der Mieter auch keinen Anteil einer Kaution beim Auszug.

Signatur:

3113

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#2
 Von 
123VIERFÜNF
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Alle Hauptmieter stehen gemeinsam in einem Mietvertrag.
Der Mietvertrag wird bei austritt eines Hauptmieters und bei Neuaufnahme eines neuen Hauptmieters nur dementsprechend abgeändert/bearbeitet.

-- Editiert von 123VIERFÜNF am 16.09.2016 11:39

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Der Mietvertrag wird bei austritt eines Hauptmieters und bei Neuaufnahme eines neuen Hauptmieters nur dementsprechend abgeändert/bearbeitet.


Was soll das bedeuten ?
Normal wäre:
Neuer Mietvertrag mit anderen Mietern,
neuen Mietvertragsbeginn, neuer Mietpreis usw. ??

Welche Modalitäten gibt es bei der Auflösung des alten Vertrages für Abrechnungen ?
Was ist mit den Abrechnungen mit ausgeschiedenen Mietern ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Also eine Anlage zum Hauptvertrag. Einer tritt ins Vertragsverhältnis ein der andere mit allen Rechten und Pflichten aus.

Kaution bleibt natürlich beim Vermieter. Er kann ja wohl kaum beim jedem Wechsel eine Abrechnung der Kaution vornehmen, schließlich wird die Wohnung ja weiter genutzt.

Signatur:

3113

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