WG-Kündigung

9. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ulrich von Hutten
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
WG-Kündigung

Hallo!

Mein Mitbewohner und ich wollen ausziehen und ich habe bei den Vermietern am 2.11. fristgerecht für den 31.01.07 gekündigt (Brief persönlich eingeworfen). Allerdings ist mein Mitbewohner so gut wie nie da (unter der Woche in einer Dienstwohnung, am Wochenende auf Tagungen/Fortbildungen), weshalb ich die Kündigung in seinem Namen (und selbstverständlich mit seiner Zustimmung...!)unterschrieben habe (wir sind beide gleichberechtigte Mieter) und zur Absicherung seine Handynummer angegeben habe (wenn er nun nicht da ist, kann er ja schlecht unterschreiben). Ich habe als Zusatz geschrieben, dass, sobald er wieder hier ist, eine zweite Kündigung mit seiner Originalunterschrift nachkommt (die nun am 9.11. 'rausging)die Vermieter haben am 8.11. geschrieben, sie würden die Kündigung nicht anerkennen, sie sei nicht rechtskräftig. Das nachträgliche Schreiben verzögere die Kündigungsfrist um einen monat (also zum 28.02.) kann ich da noch was tun? - was sagt ihr? Danke im vorraus!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
majens
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke mal das die erste schon rechtskräftig ist, da du ja "im Auftrag" unterschrieben hast. Laß Dir das aber von Deinem Mitbewohner schriftlich geben !
Vorsichtshalber.

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#2
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 13x hilfreich)

Das denke ich nicht. Ich denke, dass eine Originalunterschrift vorliegen muss. "Im Auftrag" kann man im Geschäftsleben unterschreiben, aber als Privatperson sicherlich nicht.

Gruß

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45034 Beiträge, 16028x hilfreich)

Doch, auch im Privatleben kann man für einen anderen unterschreiben.

Die Vollmacht konnte nach § 167 BGB mündlich ausgestellt werden. Du hast in der Kündigung klar zum Ausdruck gebracht, dass Du im Besitz einer derartigen Vollmacht bist.

Daher ist die erste Kündigung aus meiner Sicht wirksam.

Ich würde dem Vermieter daher antworten, dass Du bei Ausstellung der ersten Kündigung im Besitz einer Vollmacht Deines Mitmieters warst und daher für ihn unterschreiben durftest. Daher würdest Du davon ausgehen, dass die Kündigung zum 31.01.2007 dem Vermieter rechtzeitig zugegangen ist.

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