Hallo,
als Hauptmieter möchte ich meiner Mitbewohnerin am liebsten zum 1.Mai kündigen. Es wurde kein Mietvertrag abgeschlossen und keine Kündigungsfrist vereinbart, nur mündlich eine zeitlich unbefristete WG gegründet. Stimmt es, dass die Kündigungsfrist in diesem Fall automatisch drei Monate beträgt oder muss ich vielleicht doch nicht so lange warten? Hier ist von einem Monat die Rede: http://forum.oeh-wu.at/showthread.php?t=25167 ...
Vielen Dank im Voraus!
Schöne Grüße
-- Editiert am 26.03.2009 19:46
-- Editiert am 26.03.2009 19:53
WG-Kündigungsfrist ohne Vertrag
26. März 2009
Thema abonnieren
Frage vom 26. März 2009 | 19:39
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 4x hilfreich)
WG-Kündigungsfrist ohne Vertrag
#1
Antwort vom 26. März 2009 | 19:57
Von
Status: Schüler (499 Beiträge, 137x hilfreich)
Es könnte nur schneller gehen, wenn die Untermieterin in einem Raum wohnt, der von Vermieter (Hauptmieter) überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet ist - also "möblierte" Vermietung.
Dann gilt § 573c BGB Abs. 3
in Verbindung mit § 549 BGB Abs. 2 Nr. 2
-- Editiert am 26.03.2009 20:00
#2
Antwort vom 26. März 2009 | 20:01
Von
Status: Student (2417 Beiträge, 1226x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. März 2009 | 20:03
Von
Status: Schüler (499 Beiträge, 137x hilfreich)
Ali Baba
hat geschrieben:
quote:
Der verlinkte Beitrag ist kompletter Müll.
Muss nicht sein. Da er allerdings offensichtlich aus Österreich stammt, hat er mit deutschem Mietrecht nichts zu tun.
#4
Antwort vom 27. März 2009 | 06:44
Von
Status: Student (2417 Beiträge, 1226x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 27. März 2009 | 19:43
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 4x hilfreich)
... "die gesetzlichen Grundlagen" wollte ich ja eben wissen und nehme die jetzt mit nochmaligem Dank für die schnelle Beantwortung auch "zur Kenntnis". Ich ahnte, dass das österreichische Recht vom deutschen abweicht, aber wusste es nicht Bestimmtheit - ist ja nicht gerade tiefstes Ausland...
Viele Grüße
Fragesteller ;-)
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.243
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten