Hallo,
als Hauptmieter möchte ich meiner Mitbewohnerin am liebsten zum 1.Mai kündigen. Es wurde kein Mietvertrag abgeschlossen und keine Kündigungsfrist vereinbart, nur mündlich eine zeitlich unbefristete WG gegründet. Stimmt es, dass die Kündigungsfrist in diesem Fall automatisch drei Monate beträgt oder muss ich vielleicht doch nicht so lange warten? Hier ist von einem Monat die Rede: http://forum.oeh-wu.at/showthread.php?t=25167 ...
Vielen Dank im Voraus!
Schöne Grüße
-- Editiert am 26.03.2009 19:46
-- Editiert am 26.03.2009 19:53
WG-Kündigungsfrist ohne Vertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Es könnte nur schneller gehen, wenn die Untermieterin in einem Raum wohnt, der von Vermieter (Hauptmieter) überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet ist - also "möblierte" Vermietung.
Dann gilt § 573c BGB Abs. 3
in Verbindung mit § 549 BGB Abs. 2 Nr. 2
-- Editiert am 26.03.2009 20:00
--- editiert vom Admin
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Ali Baba
hat geschrieben:
quote:
Der verlinkte Beitrag ist kompletter Müll.
Muss nicht sein. Da er allerdings offensichtlich aus Österreich stammt, hat er mit deutschem Mietrecht nichts zu tun.
--- editiert vom Admin
... "die gesetzlichen Grundlagen" wollte ich ja eben wissen und nehme die jetzt mit nochmaligem Dank für die schnelle Beantwortung auch "zur Kenntnis". Ich ahnte, dass das österreichische Recht vom deutschen abweicht, aber wusste es nicht Bestimmtheit - ist ja nicht gerade tiefstes Ausland...
Viele Grüße
Fragesteller ;-)
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