WG - Mehr Mitbewohner als vereinbart

10. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go499405-59
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
WG - Mehr Mitbewohner als vereinbart

Hallo zusammen,
Ich habe für ein Jahr ein Zimmer in einer WG mit zwei Mitbewohnern gemietet. Ich habe den Vertrag unterschrieben und bin vor ein paar Tagen zur Schlüsselübergabe hingegangen. Diese hat jedoch nicht er selber vollzogen sondern ein Mietbewohner. In der Zwischenzeit hat er ohne mich etwas wissen zu lassen ein weiteres Zimmer in die Wohnung gebaut und somit das Wohnzimmer verkleinert und weniger Platz für mich in Bad/Küche/etc..
Meine Frage ist ob er das darf und ob ich weiter vorgehen kann. Ich habe den Mietvertrag so unterschrieben wie er mir die Wohnung gezeigt hat und finde sie jetzt anders vor als mir versprochen. Im Mietvertrag selber steht lediglich Mietbenutzung von Bad und Küche ist gestattet jedoch nichts genauer zur Mitbewohner Anzahl oder Größe des wohnzimmers.

Vielen vielen Dank für alle Antworten im Vorraus
Tobi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von go499405-59):
Im Mietvertrag selber steht lediglich Mietbenutzung von Bad und Küche ist gestattet

Da das Wohnzimmer offenbar gar nicht Gegenstand des Mietvertrages ist, hat man gar keine Ansprüche darauf das Wohnzimmer überhaupt nutzen zu dürfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von go499405-59):
Im Mietvertrag selber steht lediglich Mietbenutzung von Bad und Küche ist gestattet jedoch nichts genauer zur Mitbewohner Anzahl oder Größe des wohnzimmers.


Muß auch nicht. Dir wurde lediglich erlaubt Küche und Bad mitzunutzen. Nicht das Wohnzimmer.

Die Anzahl der Mitbewohner geht dich auch nichts an.

Zitat (von go499405-59):
Ich habe den Mietvertrag so unterschrieben wie er mir die Wohnung gezeigt hat und finde sie jetzt anders vor als mir versprochen.


Deine Mietsache ist ein Zimmer in dieser Wohnung, nicht die ganze Wohnung. Solange der VM das Zimmer nicht gravierend verändert, z. B. verkleinert, ist alles andere irrelevant.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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