WG-Miete unrechtmäßig erhöht?

7. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
unten_drüber
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
WG-Miete unrechtmäßig erhöht?

Hallo,

ich wäre für eine Einschätzung meiner Situation sehr dankbar, da ich nicht wirklich weiß, ob hier alles mit rechten Dingen zugeht.

Zunächst: Ich bin Student. Ich wohne zur Miete in einer WG - normalerweise wohnen in dieser WG 5 Parteien, jeder in seinem Zimmer. es gibt einen gemeinsamen Mietvertrag. In diesem Mietvertrag ist per Anlage eine feste Kaltmiete pro Zimmer vereinbart.

Zwischenzeitlich ist ein Mieter ausgezogen, da kam dann von den Vermietern eine Aussage in der Art "denkt daran, rechtzeigig [vor Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist] einen neuen Mieter zu suchen, sonst steigt eure Miete um x €, weil ihr dann die Miete des 5. Zimmers übernehmen müsst". Das Zimmer blieb einige Monate lang leer und wir zahlten eine erhöhte Miete, bis wir einen neuen Mitbewohner ins Boot holten.
Erst daraufhin bekamen wir eine Mail mit der geänderten Anlage zum Vertrag, auf welcher die ursprüngliche Miete vermerkt war - zwischenzeitlich hatten wir ja mehr gezahlt, jetzt mit dem 5. Mitbewohner wurde es also wieder günstiger.
Im Vertrag steht, alle Änderungen müssten schriftlich festgehalten werden und von allen Parteien unterschrieben werden. Die Mieterhöhung haben wir aber nie schriftlich vereinbart oder unterschrieben, sie wurde von den Vermietern einfach festgelegt bzw. gefordert.

Einen neuen Vertrag oder eine Änderung gab es nicht und wir haben auch diesbezüglich nie etwas unterschrieben und fragen uns jetzt im Nachhinein, ob das denn so rechtens war.

Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich kompliziert, als außenstehender ist das sicherlich nicht ganz einfach zu durchblicken. Falls etwas nicht ganz klar ist, fragt gerne nochmal nach!

Schonmal vielen Dank im Voraus, ich bin wirklich gespannt, was ihr dazu sagt!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich verstehe das Problem nicht.
Verlangt der Vermieter jetzt entsprechend mehr Gesamtmiete (was ihr zu fünft zahlen müsst)?

Meine Vermutung ist, dass Ihr bei einem gemeinsamen Mietvertrag gesamtschuldnerisch haftet, insofern ist es ok, wenn Ihr quasi das 5. leere Zimmer mit gezahlt hattet.

Einer Mieterhöhung müssen allerdings alle 5 Mieter gemeinsam zustimmen.

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#2
 Von 
NotKluk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Da müsste man jetzt den Mietvertrag sehen um irgendwas dazu sagen zu können.

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