Hallo zusammen, folgende Situation:
Mieter A, B, C und D sind gut befreundete Hauptmieter in einer WG. Mieter C und D möchten zum 01.05. ausziehen. Am 04.03. ruft Mieter C bei der Hausverwaltung an und erkundigt sich telefonisch. Die Hausverwaltung möchte von allen Mietern eine schriftliche Bestätigung/Einverständnis sowie von Mietern A und B eine neue Einkommensauskunft. Die neuen Mieter sollen, weil wir ja auch alles Hauptmieter waren, auch wieder als Hauptmieter in den Vertrag aufgenommen werden. Wir würden eine Untervermietung bevorzugen (immerhin sind es diesmal eher fremde Mitmenschen) und schlagen nach reiflicher Überlegung und Einholung unserer Nachweise am 04.04. schriftlich folgendes vor (wörtlich):
1. Die Mieter A und B verbleiben als alleinige Hauptmieter im Mietvertrag.
2. Den Hauptmietern wird die Erlaubnis eingeräumt, geeignete Teile des Wohnraums in Einklang mit § 553 Abs. 1 BGB an bis zu drei Untermieter zu vermieten.
3. Der Vermieter ist über alle Untervermietungen unverzüglich zu informieren. Dies beinhaltet insbesondere die Identität der betreffenden Personen sowie alle Änderungen an den Untermietverhältnissen.
(Anmerkung: Zu Beginn des Mietvertrags waren wir sogar 5 Hauptmieter, daher wäre das auch keine Überbelegung.)
Nun haben wir das Problem, dass die Hausverwaltung einfach nicht mehr reagiert und auch nicht ans Telefon geht. Am 25.04. habe ich dann endlich telefonisch einen Kollegen erreicht, der mir sagte, dass der zuständige Sachbearbeiter erst am 27.04. aus dem Urlaub zurück kommt. Ich habe dringend um Rückruf gebeten. Am 27.04. bat ich dann nochmal per E-Mail um Rückruf. Eine automatische Lesebestätigung kam, der Anruf blieb aber aus.
Wir würden nun ungern mit einer unrechtmäßigen Untervermietung einen Rauswurf aus der Wohnung riskieren. Andererseits wollen wir auch nicht auf den Kosten für die leeren Zimmer sitzen bleiben. Ich habe gehört, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch die Untervermietung ohne ausrückliche Erlaubnis möglich ist. Wie sind da unsere Möglichkeiten?
(Anmerkung: Wir hatten zwischenzeitlich einen genehmigten Untermietvertrag mit Mieter B als er damals eingezogen ist, inzwischen ist er beim Auszug von einem damals hier wohnenden Mieterin zum Hauptmieter geworden.)
Für die beiden Zimmer haben wir bereits Interessenten. Wir wissen nur nicht, ob oder welche Art von Vertrag oder Bleibe wir ihnen nun, wenn überhaupt, anbieten können.
Über Rat zum weiteren, möglichst risikofreiem Vorgehen wären wir sehr dankbar!
-- Editiert von amz607431-53 am 28.04.2022 17:58
-- Editiert von amz607431-53 am 28.04.2022 17:59
WG Mieterwechsel: Vermieter reagiert nicht
28. April 2022
Thema abonnieren
Frage vom 28. April 2022 | 17:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
WG Mieterwechsel: Vermieter reagiert nicht
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. April 2022 | 19:14
Von
Status: Senior-Partner (6436 Beiträge, 2318x hilfreich)
Wenn ein Vermieter/eine Hausverwaltung auf Vorschläge nicht reagiert, muß man diese als abgelehnt ansehen.
Allein durch den Auszug endet das bestehende Mietverhältnis mit C und D nicht. Sie haften weiter.
Für den Abschluß von Untermietverträgen wäre auch deren Zustimmung nötig.
#2
Antwort vom 28. April 2022 | 19:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn ein Vermieter/eine Hausverwaltung auf Vorschläge nicht reagiert, muß man diese als abgelehnt ansehen. :
Allein durch den Auszug endet das bestehende Mietverhältnis mit C und D nicht. Sie haften weiter.
Für den Abschluß von Untermietverträgen wäre auch deren Zustimmung nötig.
Hi, danke für die Antwort. Wir würden auch noch einen Monat überbrücken können (wenn auch zähneknirschend). Allerdings wäre dann spätestens eine positive Antwort vom Vermieter von Vorteil. Kann man auf die Zustimmung irgendwie sinnvoll hinwirken? Oder unter gewissen Bedingungen annehmen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. April 2022 | 21:16
Von
Status: Senior-Partner (6436 Beiträge, 2318x hilfreich)
Eine Zustimmung müßte schon sehr konkret sein, denn sie betrifft ja gleichzeitig das Aussscheiden der C + D.
#4
Antwort vom 28. April 2022 | 22:44
Von
Status: Unbeschreiblich (120189 Beiträge, 39844x hilfreich)
ZitatWir würden auch noch einen Monat überbrücken können (wenn auch zähneknirschend). :
Oder mehr ...
Das eure Zeitplanung mit dem Betriebsablauf der HV nicht korrespondiert, sehe ich nicht als Problem der HV.
ZitatAm 27.04. bat ich dann nochmal per E-Mail um Rückruf. Eine automatische Lesebestätigung kam, der Anruf blieb aber aus. :
Vermutlich hat der Mitarbeiter noch mit der Aufarbeitung des "Urlaubstapels" zu tun ...
Und jetzt?
Schon
268.029
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
43 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten