Ich wohne aktuell in einer WG mit 4 gleichberechtigten Hauptmietern. Da ich nun ausziehen möchte suchen wir aktuell einen Nachmieter. Auf Wunsch des Vermieters darf dieser nur ein/e Studierende/r sein. Jedoch ist dies nicht im Vertrag vermerkt sondern nur per Email kommuniziert worden. Das Haus ist kein Studentenwohnheim, jedoch wohnen im Haus fast ausschließlich Studenten.
Da wir nach 2 Monaten immer noch keinen studierenden Nachmieter gefunden haben, haben wir jetzt einen Arbeitstätigen Nachmieter gefunden. Dieser wird jedoch konsequent vom Vermieter abgelehnt.
Da ich bereits in eine andere Wohnung gezogen bin und aktuell für beide Wohnungen zahle, bin ich nicht mehr Solvent genug um die Zahlungen beider Wohnungen aufrecht zu erhalten.
Kann der Vermieter einfach einen Nachmieter verweigern mit dem Grund das dieser kein Studierender ist?
Vielen dank im vorraus.
WG Mieterwechsel - Vermieter verweigert Nachmieter
Fragen zur Miete?
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Als 4 gleichberechtigte Mieter habt Ihr grundsätzlich das Problem, dass Ihr eigentlich nur miteinander kündigen könnt. Wenn der Mieter einen Wechsel eines Mieters zustimmt ist schon mal Glück für Euch. Ansonsten bestimmt natürlich der Vermieter wen er als Nachmieter haben will.
Na ja, es gibt in der aktuellen Rechtsprechung immerhin eine Ausnahme. Die besagt allerdings gerade, dass Studenten-WGs (sic!) das Recht auf Austausch einzelner Mitglieder haben können.ZitatAls 4 gleichberechtigte Mieter habt Ihr grundsätzlich das Problem, dass Ihr eigentlich nur miteinander kündigen könnt. Wenn der Mieter einen Wechsel eines Mieters zustimmt ist schon mal Glück für Euch. Ansonsten bestimmt natürlich der Vermieter wen er als Nachmieter haben will. :
Hat der Vermieter seinen Wunsch irgendwie begründet? Zum Beispiel damit, dass er das Haus als Studentenwohnheim ansieht? Oder warum muss der Mitmieter studieren?
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ZitatHat der Vermieter seinen Wunsch irgendwie begründet? Zum Beispiel damit, dass er das Haus als Studentenwohnheim ansieht? Oder warum muss der Mitmieter studieren? :
Er sagte, dass er mit Arbeitnehmern nur Probleme hatte und grade auch ein Gerichtsprozess am laufen hat wegen einem arbeitnehmenden Mieter. Ein Studentenwohnheim ist es jedoch nicht obwohl er es gerne so hätte. Mein Mitbewohner arbeitet mittlerweile auch weil er das Studium geschmissen hat. Er verlangt auch nur zum Einzug eine Kopie des Studentenausweises oder Immatrikulationsbestätigung. Ein Studentenwohnheim verlangt dies ja jedes Semester erneut.
-- Editiert von 12aaron12 am 08.05.2018 16:11
Der Vermieter ist hier der Bestimmer.
ZitatNa ja, es gibt in der aktuellen Rechtsprechung immerhin eine Ausnahme. Die besagt allerdings gerade, dass Studenten-WGs (sic!) das Recht auf Austausch einzelner Mitglieder haben können. :
Ja, das ist mir bekannt, aber da beißt sich die Katze ja in den Schwanz....
Und die Tatsache, dass der Vermieter nun mal als Eigentümer wenigstens da, wo er noch das Recht dazu hat, seine Mieter selbst aussuchen möchte, findest du so unerträglich?
Es ist doch gerade für dich viel einfacher: Fordere deine Mitmieter auf, gemeinsam mit dir zu kündigen. Das hättest du schon bei Auszug tun können, dann wäre das Elend schon fast zu Ende. Statt dieses dir zustehenden Rechtes kannst du jedenfalls nicht die Rechte des Vermieters beschneiden.
Grundsätzlich ist es ja so, dass der Mietvertrag bei dem alle WG-Bewohner als gleichberechtigte Mieter eingetragen sind nur gemeinsam den Vertrag auflösen, sprich ausziehen können. So wie es hier bereits angesprochen wurde. Somit zieht das alleinige Ausziehen eines einzelnen aus einer solchen WG immer Probleme nach sich.
Was den Nachmieter angeht, sollte ihr eigentlich entscheiden können wer bei euch neu einzieht. Sonst hätte der Vermieter das in seinen Mietvertrag schreiben sollen, dass er nur Studenten duldet.
Bei separaten Mietverträgen aller WG-Mitglieder ist es rechtlich so geregelt, dass allein der Vermieter das Recht hat zu entscheiden mit wem er ein neues Mietverhältnis eingeht.
(Quelle: https://www.mietrecht.com/wg/#Alle_WG-Bewohner_sind_Hauptmieter)
Zitat:Kann der Vermieter einfach einen Nachmieter verweigern mit dem Grund das dieser kein Studierender ist?
Es ist sein Haus - klar kann er.
Miet einem Mieterwechsel muss er ja rechnen da wir 4 Mieter sind und somit es eine WG ist. Außerdem darf er zwar Nachmieter ablehnen, aber doch nur aus sinnvollen Gründen (z.B. Solvenz). Daher dürfte ja eigentlich nichts gegen einen arbeitstätigen Nachmieter sprechen oder?
Habe noch das gefunden:
"Allein die sofortige pauschale Ablehnung von Nachmietern nur wegen ihrer Studenteneigenschaft ohne Darlegung näherer Umstände ist unzureichend um eine Unzumutbarkeit zu begründen."
(LG Berlin, 19.08.88, Az. 29 S 2/88
)
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