WG Mietrecht

31. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go430461-99
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
WG Mietrecht

Hallo,

Ich stehe vorfolgendem Problem.
Ich wohne in einer Wohnung in Wien, eine WG mit 5 Zimmern.
Die Wohnung läuft über ein Studentenwohnheim, welches eine Wohnung angemietet hat, dementsprechend hat jeder seinen eigenen Mietvertrag etc.
Heute morgen sind 2 Frauen unangekündigt in die Wohnung gekommen, und eine davon hat ein Zimmer bezogen.
Beide Frauen waren uns gänzlich unbekannt, die knapp 40 jährige Frau die eingezogen ist, trägt daran wohl keine Schuld.
Die andere Dame war von einer gemeinnützigen Organisation und meinte das Zimmer wäre von der Organisation vermietet und abgesprochen mit dem Vermieter.
Darüberhinaus bleibt die Dame nur 2 Monate.
Mit dem Vermieter war abgesprochen, dass nur Personen einziehen, die Studenten sind und mit vorheriger Absprache ob das Zusammenleben auch passt.

Präzise lautet mein Problem wiefolgt:
1. Mir bzw. uns wurden vorher keinerlei Informationen zugetragen, dass jemand einzieht.
2. Die Dame ist keine Studentin.
3. Mir bzw. uns wurde nicht Bescheid gesagt, dass 2 Fremde Personen unsere Wohnung betreten.

In unserem Mietvertrag steht folgendes:

"Der Heimträger „-----------------------" ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne des
Vereinsgesetzes. Der Zweck des Vereins ist die Organisation und Zurverfügungstellung
von Heimplätzen an Studierende im Sinne des § 4 Studentenheimgesetz"

(8) Der Heimträger ist berechtigt, aus wichtigen Gründen den Vertragsgenstand unter Vorankündigung einen Tag im Voraus zu besichtigen. Bei Gefahr im Verzug ist der Heimträger
zum sofortigen Betreten des Vertragsgenstandes berechtigt. Den Vertragsgegenstand hat
der Heimbewohner vor Ablauf oder nach Kündigung seines Vertrages auf Verlangen des
Heimträgers nach Vorankündigung besichtigen zu lassen.


Meines Erachtens nach wird gegen alle 3 Punkte die ich aufgezählt habe verstossen, laut Vertrag.

Habe Ich nun eine Chance auf Mietminderung? Wenn ja, in welcher Höhe?
Wie gehe Ich am besten mit dem Vertragsbruch um?
Der Vermieter bzw. Kontaktperson des Studentenwohnheims hat sich nur entschuldigt, mehr nicht.
Ausziehen kommt für mich nicht in Frage.

Beste Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go430461-99):
wohne in einer Wohnung in Wien

Sorry. Ende Gelände.
Bitte wende dich an ein österreichisches Forum für Mietrechtsfragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Würde sich das Ganze hier in deutschen Landen abspielen wäre meine Antwort wie folgt:

Zitat (von go430461-99):
1. Mir bzw. uns wurden vorher keinerlei Informationen zugetragen, dass jemand einzieht.

Und, ist die vorherige Information im schriftlichen Vertrag verbindlich vorgesehen?

Zitat (von go430461-99):
2. Die Dame ist keine Studentin.

Hoffentlich ist sie ne Dame, ansonsten geht euch deren Status mal sowas von nix an.
(Dass sie keine Studentin ist besagt doch nichts über ihre Eigenschaft als Mitbewohnerin.

Zitat (von go430461-99):
3. Mir bzw. uns wurde nicht Bescheid gesagt, dass 2 Fremde Personen unsere Wohnung betreten.

Und, ist die vorherige Information im schriftlichen Vertrag verbindlich vorgesehen?
Außerdem ist es nicht eure Wohnung, allenfalls eure gemieteten Zimmer. Will sagen, ihr müsst da schon unterscheiden.

Zitat (von go430461-99):
In unserem Mietvertrag steht folgendes:

"Der Heimträger „-----------------------" ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne des
Vereinsgesetzes. Der Zweck des Vereins ist die Organisation und Zurverfügungstellung
von Heimplätzen an Studierende im Sinne des § 4 Studentenheimgesetz"

Es deutet darauf hin, dass der Verein gegen seine eigene Satzung verstößt. Aber dass muss die Mieter nicht tangieren.

Zitat (von go430461-99):
Habe Ich nun eine Chance auf Mietminderung?

Hättest Du hier in der BRD nicht, denn Du bist nicht dauerhaft belastet. Aber Du hättest, abhängig vom Vertrag, einen Anspruch auf Unterlassung.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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