WG: Mietvertrag nicht mehr auffindbar

19. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
riffmaker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 16x hilfreich)
WG: Mietvertrag nicht mehr auffindbar

Guten Tag,

wir sind eine 4er-WG und uns steht bald ein Wechsel an.
Das ist auch alles kein Problem, aber erst jetzt haben wir gemerkt, dass uns der Original-Mietvertrag abhanden gekommen ist. Keiner will ihn zuletzt gesehen oder gehabt haben (trotz Suche)...nun denn, jeder von uns hat eine Kopie desselbigen und um zum Punkt zu kommen:

Lässt sich die Kopie beglaubigen, so daß aus dieser wieder ein Originalvertrag wird bzw. wenn ja, wer beglaubigt das und wenn nein, dann muss wohl noch mal ein neuer gleichwertiger Vertrag aufgesetzt werden?

Weiss jemand Bescheid?
Im Internet lässt sich dazu komischer nichts finden.

Vielen Dank und Grüsse.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Kopien lassen sich ohne Original nicht beglaubigen.

Aber das Problem ist doch, wenn Ihr einen neuen Mieter aufnehmt, muß der ja dem Vermieter vorgestellt werden, und wenn der Vermieter einverstanden ist, nimmt er den neuen Mieter in den Mietvertrag auf. Ist doch irgendwie sehr umständlich.
Warum macht Ihr nicht einen Untermietvertrag und holt euch die Zustimmung bei dem Vermieter?

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#2
 Von 
riffmaker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 16x hilfreich)

Die Antwort ist, dass wir früher oder später auf jeden Fall den Originalvertrag brauchen werden und zum anderen ist die neue, auf unsere Situation bezogene Aufsetzung eines Untermietvertrag nicht minder umständlich ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Wofür braucht ihr denn den Original-Mietvertrag?

Für den Wechsel in der WG ist der m.E. nicht unbedingt notwendig. Und ob die Kopie beglaubigt ist oder nicht, spielt dabei auch keine Rolle.

Die Eintragung des neuen WG-Mitglieds in einen beglaubigten Mietvertrag ist jedenfalls nicht möglich, da trotzdem der Original-Mietvertrag weiter gilt. Aus einer beglaubigten Kopie wird kein neues Original.

Ihr müsst Euch schon mit dem Vermieter auseinandersetzen und entweder einen neuen Mietvertrag oder einen Änderungsvertrag abschließen.

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