WG-Mitbewohner Kündigung

16. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
heyatawin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
WG-Mitbewohner Kündigung

Also es geht darum, dass wir in einer dreier Wohngemeinschaft leben, und unsere neuste Mitbewohnerin unseren Ansprüchen nicht gerecht wird-auf deutsch gesagt, sie wohnt sehr asozial, auch nach mehrmaligen Aufforderungen hat sich das nicht geändert, so dass wir ihr Mitte Oktober nahegelegt haben auszuziehen. Sie hat damals zugestimmt, hat es genauso gesehen und war komplett damit einverstanden (gemäß 3monatiger Kündigungsfrist) zum 31.1.08 auszuziehen. Jetzt ist sie aber auf einmal der Meinung sie möchte doch nicht mehr ausziehen, und hat uns das ganze vor 2Wochen unterbreitet. Leider haben wir auch noch einen gemeinsamen Mietvertrag, wir sind also alle gleichberechtigt, und sie muss ja auch eigentlich eine Kündigung schreiben, was sie nun natürlich nicht tut. Unser Vermieter (der glücklicherweise komplett auf unserer Seite steht) ist nun leider auch sehr machtlos. Wir haben nun einmal die Idee gehabt, dass wir ja eigentlich einen mündlichen Vertrag Mitte Oktober geschlossen haben, und sie Vertragsbruch begeht, wenn sie nicht auszieht. Eine andere Idee war, dass einer von uns kündigt, womit die gesamte Whg ja gekündigt ist, und wir dann doch hier wohnen bleiben, und der Vermieter sich ja seine neuen Mieter wieder aussuchen kann. Wäre dass denn okay?! An sich sind wir beide Studenten, haben kein Geld und keine Zeit, und vor allem auch keine Lust irgendetwas vor Gericht auszutragen. Allerdings können und wollen wir auch nicht weiter mit ihr zusammenwohnen. Was kann man denn machen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Eine andere Idee war, dass einer von uns kündigt

Das ist aber keine gute Idee (weil es nicht funktioniert).
Ihr müßt alle drei kündigen (und das nötigenfalls gerichtlich erzwingen).

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#2
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

Versuch doch mit dem Vermieter zu sprechen, da dieser ja auf eurer Seite steht, vielleich hat der nen Rat.

Gruß und viel Glück

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
heyatawin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

der vermieter hat sich schon mit seinem anwalt beraten, und der hat auf seiner seite auch keine idee. er hat zwar jetz schon mal eine abmahnung an sie rausgeschickt, aber da hat sei dann mal drauf reagiert. und er kann sie ja nicht kündigen nur weil es aus ihrem zimmer stinkt, sie nie mit saubermacht, und unser eigentum zerstört (also nur kleine sachen wie gläser, teller usw). das arbeitsamt zahlt die miete ja nun mal pünktlich, und schimmel hat sie noch nicht im zimmer, den hatten wir dank ihr nur im bad. nur leider haften wir für sowas ja auch mit. un er müsste sie wohl 3mal abmahnen und dann hat sie auch noch mal 3monate zeit, das würde sich dann auch über ein jahr hinziehen, und wir werden in 1-1,5jahren auch mit dem studium fertig sein. die ganze situation schlaucht halt sehr, da wir auch im studium viel zu tun haben, und wir für sie alles mit machen müssen, und sie lässt ihren dreck fallen wo sie steht.

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

die Situation ist leider schwierig. Wenn Ihr alle im Mietvertrag steht, kann eine Mieterkündigung nur wirksam sein, wenn sie von jedem Mieter unterschrieben wird und umgekehrt kann der Vermieter nur Euch allen kündigen und keinem allein. WG-Mietverträge sind daher meistens praktischer, wenn einer allein der Hauptmieter ist und den anderen gegenüber untervermietet. Der Ansatzpunkt, mit ihr einen mündlichen Mietaufhebungsvertrag geschlossen zu haben, an den sie rechtlich gebunden ist, ist gut. Fragllich ist bloß, ob Ihr dies im Zweifel beweisen könnt. Gibt es wenigstens Zeugen?

Liebe Grüße.

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#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wäre ja auch noch schöner (und die Lösung fast aller Probleme).

:grins:

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