WG-Mitbewohner blockiert Zimmer-Untervermietung

2. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
jenny141
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)
WG-Mitbewohner blockiert Zimmer-Untervermietung

Hallo,

Ich habe folgendes Problem

Wir sind eine 2er-Wg mit 2 Hauptmietern.

Aus akuten finanziellen Problemen von mir möchte ich mein Zimmer untervermieten und vorübergehend bei einem Freund wohnen (Die finanziellen Probleme sind so akut, dass ich schon mehrmals meinen Anteil an der Miete für den VM nicht aufbringen konnte und wir uns bereits in Mietverzug in Höhe von 1 Monatsmiete befinden) Der VM ist einverstanden mit der Untervermietung.

Problem: Mein Mitbewohner stellt sich quer. D.h., er sagt zwar nicht explizit, dass er gegen die Untervermietung ist, aber lehnt jeden Bewerber meistens aufgrund von banalen Gründen ab, ohne ihn vorher richtig kennengelernt zu haben. Z.B., weil der Bewerber ein Ausländer ist (und er deshalb nicht in die Wg passe...) oder , weil es ein Paar ist.

Fragen:

1.) kann mein Mitbewohner auf Schadenersatz verklagt werden?

2.) Würde ich nun ohne die Zustimmung von meinem Mitbewohner das Zimmer untervermieten, welche Möglichkeiten hätte er dann, dieses Verhältnis zu unterbinden und den Untermieter aus der Wohnung zu schaffen? Kann er die Polizei rufen und ihn vor die Tür setzen lassen?

3.) Würde ich meinen Mitbewohner nicht über die Untervermietung informieren und den Untervermieter als Besucher darstellen, welche Möglichkeiten hätte er dann, den Untermieter aus der Wohnung zu schaffen? Kann er die Polizei rufen und ihn vor die Tür setzen lassen?

4.) Falls die Polizei kommt und den Sachverhalt aufklären möchte, könnte dann evtl. die Meldepflichtverletzung von mir auffallen (auf dem Personalausweis ist ein anderer Hauptwohnsitz angegeben).

Vielen Dank für eure wertvollen Ratschläge.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>1.) kann mein Mitbewohner auf Schadenersatz verklagt werden? <hr size=1 noshade>

Wenn er die Untervermietung grundlos ableht schon. Das Problem wird sein, dass der Mitbewohner ja Gründe zu haben scheint - auch wenn sie für dich nicht nachvollziehbar sind. Und der Grund "ich möchte nicht mit jemandem Fremdes mein Bad teilen" ist halt schon ein ziemlich guter Grund.

quote:<hr size=1 noshade>2.) Würde ich nun ohne die Zustimmung von meinem Mitbewohner das Zimmer untervermieten, welche Möglichkeiten hätte er dann, dieses Verhältnis zu unterbinden und den Untermieter aus der Wohnung zu schaffen? Kann er die Polizei rufen und ihn vor die Tür setzen lassen? <hr size=1 noshade>

Die Polizei mischt sich in Mietstreitigkeiten nicht ein. Die würde also wohl nicht helfen.
Aber Räumungsklage und anschließendes "vor die Tür setzten" durch einen Gerichtsvollzieher sind möglich. Dann hast du ein Problem, weil "dein" Untermieter von dir dann sicher Schadenersatz für die Nichtnutzbarkeit des (unter-)gemieteten Zimmers will.

quote:<hr size=1 noshade>3.) Würde ich meinen Mitbewohner nicht über die Untervermietung informieren und den Untervermieter als Besucher darstellen, welche Möglichkeiten hätte er dann, den Untermieter aus der Wohnung zu schaffen? Kann er die Polizei rufen und ihn vor die Tür setzen lassen? <hr size=1 noshade>

Wenn kein Mietvertrag vorliegt, würde wahrscheinlich sogar die Polizei beim "vor die Tür setzen" helfen. Wenn sich der Besucher nach Aufforderung durch den Mitbewohner nicht verkrümelt, wäre das Hausfriedensbruch - da schreitet die Polizei dann schon ein. Und falls der Besucher dann (wenn die Polizei schon gerufen ist) doch den Mietvertrag aus der Tasche zieht "ätsch, ich bin gar kein Besucher, sondern Mieter", dann würde die Polizei zwar wieder gehen - aber der Mitbewohner hätte natürlich eine exzellente Ausgangsposition um gegen dich vorzugehen. Wenn die Täuschung vor den Augen der Polizisten auffliegt, kommt das nämlich nicht so gut ...

4.) Ja. Könnte nicht nur, sondern wird sie auch sehr wahrscheinlich.





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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

quote:
Wir sind eine 2er-Wg mit 2 Hauptmietern.


Steht Ihr beide in einem Mietvertrag oder hat jeder von Euch einen separaten Mietvertrag?

Wenn separat brauchst Du nur die Zustimmung des Vermieters.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Wenn sich der Besucher nach Aufforderung durch den Mitbewohner nicht verkrümelt, wäre das Hausfriedensbruch


Das ist ja nun Unfug, seit wann benötigen Besucher eines WG-Bewohners die Zustimmung aller anderen WG-Bewohner für den Aufenthalt in der Wohnung?

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Das ist ja nun Unfug, seit wann benötigen Besucher eines WG-Bewohners die Zustimmung aller anderen WG-Bewohner für den Aufenthalt in der Wohnung? <hr size=1 noshade>

Wenn es wirklich "nur" Besuch wäre, dann ja.
Ich hatte jenny141 aber so verstanden, dass der Besuch sich häuslich einrichtet und die Besuchereigenschaft nur vorgetäuscht wird - gerade um die Zustimmung der übrigen WG-Bewohner nicht einholen zu müssen.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
Und der Grund "ich möchte nicht mit jemandem Fremdes mein Bad teilen" ist halt schon ein ziemlich guter Grund.


Eher nicht, der wohnt ja bereits in einer WG und teilt das Bad mit einem/einer Fremden.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eher nicht, der wohnt ja bereits in einer WG und teilt das Bad mit einem/einer Fremden.
<hr size=1 noshade>

So fremd ja nicht. Immerhin hat man gemeinsam (also in gegenseitigem Einvernehmen und in freiem, gegenseitigen Willen) einen Mietvertrag abgeschlossen. Sprich, man hat sich den WG-Partner selbst ausgesucht.

Dass jetzt wer anders morgens das gemeinsame Bad belegt, muss man nicht ungefragt hinehmen.

Bei einem Ehepaar kann man ja auch nicht ungefragt den Ehepartner wechseln, nach dem Motto "Sie sind ja eh verheiratet und wissen, wie das Eheleben so ist, da kommt es auch nicht darauf an, wer jetzt ihr Partner ist ..."



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 02.12.2014 15:59

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119587 Beiträge, 39746x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bei einem Ehepaar kann man ja auch nicht ungefragt den Ehepartner wechseln, <hr size=1 noshade>

Doch, nennt man Scheidung ...
:grins:


... oder "tolerante Beziehung"

Der Herr Gauck lebt so etwas in der Art ja auch.



quote:<hr size=1 noshade>1.) kann mein Mitbewohner auf Schadenersatz verklagt werden? <hr size=1 noshade>

Ja. Der Erfolg sei mal dahingestellt, denn man müsste den Schaden beweisen.



quote:<hr size=1 noshade>2.) Würde ich nun ohne die Zustimmung von meinem Mitbewohner das Zimmer untervermieten, welche Möglichkeiten hätte er dann, dieses Verhältnis zu unterbinden und den Untermieter aus der Wohnung zu schaffen? Kann er die Polizei rufen und ihn vor die Tür setzen lassen? <hr size=1 noshade>

Die Polizei interessiert das nicht.
Der kann aber eine einstweilige Verfügung erwirken und auf Unterlassung verklagen. Dann können Kosten zwischen 1000-4000 EUR entstehen.



quote:<hr size=1 noshade>3.) Würde ich meinen Mitbewohner nicht über die Untervermietung informieren und den Untervermieter als Besucher darstellen, welche Möglichkeiten hätte er dann, den Untermieter aus der Wohnung zu schaffen? Kann er die Polizei rufen und ihn vor die Tür setzen lassen? <hr size=1 noshade>

Die selben wie unter 2.), denn das nennt man Umgehungstatbestand.



quote:<hr size=1 noshade>4.) Falls die Polizei kommt und den Sachverhalt aufklären möchte, könnte dann evtl. die Meldepflichtverletzung von mir auffallen (auf dem Personalausweis ist ein anderer Hauptwohnsitz angegeben). <hr size=1 noshade>

Die kontrollieren durchaus schon mal die Personalien.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jenny141
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Die Polizei mischt sich in Mietstreitigkeiten nicht ein. Die würde also wohl nicht helfen.
Aber Räumungsklage und anschließendes "vor die Tür setzten" durch einen Gerichtsvollzieher sind möglich. Dann hast du ein Problem, weil "dein" Untermieter von dir dann sicher Schadenersatz für die Nichtnutzbarkeit des (unter-)gemieteten Zimmers will.


Er könnte dann ja als Freund, also Besucher, bei mir oder bei meiner dritten Mitbewohnerin (ebenfalls hauptmieter. ja sorry wir sind eine 3er-wg, ich wollte es nicht so kompliziert machen) weiterwohnen. geht das?

Wie lange dauert überhaupt so ein Verfahren für so eine Räumungsklage und wer würde die Kosten tragen?

quote:
Wenn kein Mietvertrag (Mietvertrag) vorliegt, würde wahrscheinlich sogar die Polizei beim "vor die Tür setzen" helfen. Wenn sich der Besucher nach Aufforderung durch den Mitbewohner nicht verkrümelt, wäre das Hausfriedensbruch - da schreitet die Polizei dann schon ein.


Aber moment, ich darf doch Besucher in der Wohnung wohnen lassen, bis zu 8 Wochen, oder nicht?
Und darf ihn sogar alleine in der Wohnung lassen (und ich hafte für seine Taten)... oder bin ich falsch informiert?

quote:
Ich hatte jenny141 aber so verstanden, dass der Besuch sich häuslich einrichtet und die Besuchereigenschaft nur vorgetäuscht wird - gerade um die Zustimmung der übrigen WG-Bewohner nicht einholen zu müssen.


Nun, ich entscheide ja selbst wer ein Freund von mir ist zum Besucher wird. Und dann darf er sich doch natürlich auch häuslich einrichten, wenn damit gemeint ist, dass er eine Waschtasche im Bad abstellt und mal in der Küche kocht?

quote:
Steht Ihr beide in einem Mietvertrag oder hat jeder von Euch einen separaten Mietvertrag?

Wenn separat brauchst Du nur die Zustimmung des Vermieters.


keiner von uns steht im Mietvertrag. es wurden bei Einzügen immer Zusätze zu dem bestehendem Mietvertrag vereinbart. Wir haben keine Einzelverträge mit dem VM und sind also eine Gbr.

quote:
1.) kann mein Mitbewohner auf Schadenersatz verklagt werden?


Ja. Der Erfolg sei mal dahingestellt, denn man müsste den Schaden beweisen.


Wie kann das bewiesen werden? Die einzigen Zeugen sind die Besucher selbst und sie ziehen demnächst weiter in eine andere Stadt/Land.

quote:
quote:Und der Grund "ich möchte nicht mit jemandem Fremdes mein Bad teilen" ist halt schon ein ziemlich guter Grund.

Eher nicht, der wohnt ja bereits in einer WG und teilt das Bad mit einem/einer Fremden.


Was wäre dann ein ausreichender Grund?

Nun, immerhin entsteht mir gerade ein Schaden von 400 Euro pro Monat.

quote:
Der kann aber eine einstweilige Verfügung erwirken und auf Unterlassung verklagen. Dann können Kosten zwischen 1000-4000 EUR entstehen.


...Auch wenn die einstw. Verfügung akzeptiert wird bzw. die Unterlassung und es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt? oder ist das unumgänglich?

quote:
quote:4.) Falls die Polizei kommt und den Sachverhalt aufklären möchte, könnte dann evtl. die Meldepflichtverletzung von mir auffallen (auf dem Personalausweis ist ein anderer Hauptwohnsitz angegeben).


Die kontrollieren durchaus schon mal die Personalien.


Aber ich könnte sagen, es ist mein Zweitwohnsitz (und auf dem Perso wird ja nur der erste eingetragen). Würde dann weiter geforscht werden?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119587 Beiträge, 39746x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie lange dauert überhaupt so ein Verfahren für so eine Räumungsklage und wer würde die Kosten tragen? <hr size=1 noshade>

Der Kläger, der sich die Kosten dann vom Auslöser der Klage erstatten lässt.



quote:<hr size=1 noshade>Aber moment, ich darf doch Besucher in der Wohnung wohnen lassen, bis zu 8 Wochen, oder nicht? <hr size=1 noshade>

Nein, da gibt es keine gesetzliche Vorgabe wie lange der Vermieter den "Besucher" dulden muss.
Und in der Wohnung wohnne lassen darf man ihn schon gar nicht, sondern nur in der Mietsache.



quote:<hr size=1 noshade>Und darf ihn sogar alleine in der Wohnung lassen <hr size=1 noshade>

Wenn ich Leute besuche, ziehen die nicht nach Beginn des Besuches aus ...



quote:<hr size=1 noshade>Aber ich könnte sagen, es ist mein Zweitwohnsitz (und auf dem Perso wird ja nur der erste eingetragen). Würde dann weiter geforscht werden? <hr size=1 noshade>

Klar, wenn es dort eine Zweitwohnsitzsteuer gibt, dann könnten diemal nachhören bzw. eine Meldung weitergeben.



quote:<hr size=1 noshade>Auch wenn die einstw. Verfügung akzeptiert wird bzw. die Unterlassung und es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt? <hr size=1 noshade>

Kommt darauf an was ein Anwalt dafür berechnet, 500-1000 EUR könnten das dann immer noch sein.



quote:<hr size=1 noshade>Wie kann das bewiesen werden? <hr size=1 noshade>

Fotos, Voideos, schritliche Erklärungen, Zeugenaussagen





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lauch
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 103x hilfreich)

Du solltest Dir vor Augen führen, dass allein Du für das ganze Durcheinander sorgst.

Das dein Mitbewohner nicht begeistert davon ist, ist ja wohl nachvollziehbar.

Wie wäre es mit einer normalen Kündigung? Oder planst Du, sobald wieder Monatsanfang ist und nach Weihnachten ein bisschen Geld auf dem Konto ist, dann wieder einzuziehen?

Dein Mitbewohner befürchtet vermutlich nicht ganz unbegründet, dass nachher dann nächsten Monat das Spiel wieder von vorne losgeht und er wieder jemand anderes vorgesetzt bekommt. Es ist zwar eine WG, aber kein Hostel.

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-- Editiert Lauch am 03.12.2014 00:04

-- Editiert Lauch am 03.12.2014 00:05

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Aber moment, ich darf doch Besucher in der Wohnung wohnen lassen, bis zu 8 Wochen, oder nicht? <hr size=1 noshade>

Ein Besucher besucht jemanden (also dich). Wenn du (dauerhaft) weg bist, während der Besucher (dauerhaft) da ist, ist es kein Besuch mehr.
Außerdem richtet sich ein Besucher nicht häuslich ein, weil er eben nicht einzieht, sondern "nur" zu Besuch ist.

quote:<hr size=1 noshade>Nun, ich entscheide ja selbst wer ein Freund von mir ist zum Besucher wird. Und dann darf er sich doch natürlich auch häuslich einrichten, wenn damit gemeint ist, dass er eine Waschtasche im Bad abstellt und mal in der Küche kocht? <hr size=1 noshade>

Allein entscheiden darfst du das aber (wenn überhaupt) nur für dein Zimmer (und auch das halte ich schon für fraglich, wenn ein gemeinschaftlicher Mietvertrag für die ganze Wohnung vorhanden ist) - keinesfalls für Gemeinschaftsräume wie Bad und Küche.
Du solltest darauf achten, dass du dem Besucher/Untermieter nichts versprichst was du nicht halten kannst. Nachher verlangt der Besucher/Untermieter noch Schadensersatz von dir, z.B. wegen Nicht-Nutzbarkeit des Küche und des Bades.

quote:<hr size=1 noshade>Nun, immerhin entsteht mir gerade ein Schaden von 400 Euro pro Monat. <hr size=1 noshade>

Juristisch schwer durchsetzbar.
Du zahlst jetzt 400€/Monat Miete. Dein Mitbewohner verweigert die Zustimmung zur Untervermietung. Anschließend zahlst du immer noch 400€/Monat Miete. D.h. erstmal entsteht durch die Verweigerungshaltung des Mitbewohners kein unmittelbarer Schaden.

quote:<hr size=1 noshade>Aber ich könnte sagen, es ist mein Zweitwohnsitz (und auf dem Perso wird ja nur der erste eingetragen). Würde dann weiter geforscht werden?
<hr size=1 noshade>

Sehr wahrscheinlich.

Ernst gemeinter Rat: Einen Untermieter als Besucher zu tarnen um die Zustimmung des Mitbewohners nicht einholen zu müssen - das bringt doch nichts. Das geht vielleicht zwei Wochen gut, vielleicht auch drei - dann merkt der Mitbewohner den Schwindel und klagt den Besucher raus. Und dann? Der Mitbewohner wird nicht nochmal auf den gleichen Schwindel reinfallen und auch nie mehr freiwillig einer Untervermietung zustimmen. Du schießt dir selbst ins Knie.
Anstatt sich irgendwelche Spitzfindigkeiten zu überlegen, wie du deinen Mitbewohner austrickst, solltest du deine Energie darauf verwenden herauszubekommen, warum er potenzielle Untermieter ablehnt und wie ein potenzieller Untermieter aussehen muss, damit er ihn akzeptiert. Vielleicht schaffst du auch monetäre Anreize für den Mitbewohner, das soll manchmal Wunder wirken.
Du solltest immer daran denken, dass du mit deinem Mitbewohner durch einen gemeinsamen Hauptmietvertrag auf Gedeih und Verderb verbunden bist. Ein dauerhafter Streit kann da nach hinten los gehen.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
jenny141
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
1.) kann mein Mitbewohner auf Schadenersatz verklagt werden?


Ja. Der Erfolg sei mal dahingestellt, denn man müsste den Schaden beweisen.


quote:
Wie wäre es mit einer normalen Kündigung?


läuft nebenbei. es geht quasi um die 3 verbleibenden Monate.

quote:
Wenn du (dauerhaft) weg bist, während der Besucher (dauerhaft) da ist, ist es kein Besuch mehr.


wie ist dauerhaft definiert?
Mein Mitbewohner weiß ja nicht, wann und wie oft ich da bin. zufällig treffen in den gemeinschaftsräumen tun wir selten.

quote:
Außerdem richtet sich ein Besucher nicht häuslich ein, weil er eben nicht einzieht, sondern "nur" zu Besuch ist.


mein untermieter würde sich nicht häuslicher einrichten, als ein besucher. d.h. ne waschtasche im bad+handtuch, etwas kochen in der küche. mehr wäre das nicht.

quote:
Allein entscheiden darfst du das aber (wenn überhaupt) nur für dein Zimmer (und auch das halte ich schon für fraglich, wenn ein gemeinschaftlicher Mietvertrag für die ganze Wohnung vorhanden ist) - keinesfalls für Gemeinschaftsräume wie Bad und Küche.


ich möchte ihn nun ja offiziell als "besucher" da haben. und dann darf er ja sicher das bad und die küche mitbenutzen. tun die besucher von meinem mitbewohner ja auch.

quote:
Du solltest darauf achten, dass du dem Besucher/Untermieter nichts versprichst was du nicht halten kannst. Nachher verlangt der Besucher/Untermieter noch Schadensersatz von dir, z.B. wegen Nicht-Nutzbarkeit des Küche und des Bades.


der Untervermiter und ich sind über Risiken und Konsequenzen einig.

quote:
Ernst gemeinter Rat: Einen Untermieter als Besucher zu tarnen um die Zustimmung des Mitbewohners nicht einholen zu müssen - das bringt doch nichts. Das geht vielleicht zwei Wochen gut, vielleicht auch drei - dann merkt der Mitbewohner den Schwindel und klagt den Besucher raus. Und dann? Der Mitbewohner wird nicht nochmal auf den gleichen Schwindel reinfallen und auch nie mehr freiwillig einer Untervermietung zustimmen. Du schießt dir selbst ins Knie.


Man kann es doch versuchen. was wäre das schlimmste was auf mich zukommen könnte?

quote:
Anstatt sich irgendwelche Spitzfindigkeiten zu überlegen, wie du deinen Mitbewohner austrickst, solltest du deine Energie darauf verwenden herauszubekommen, warum er potenzielle Untermieter ablehnt und wie ein potenzieller Untermieter aussehen muss, damit er ihn akzeptiert. Vielleicht schaffst du auch monetäre Anreize für den Mitbewohner, das soll manchmal Wunder wirken.
Du solltest immer daran denken, dass du mit deinem Mitbewohner durch einen gemeinsamen Hauptmietvertrag auf Gedeih und Verderb verbunden bist. Ein dauerhafter Streit kann da nach hinten los gehen.


Er ist für keine Verhandlungen geschweige denn etwas zu tun was mir gut tun könnte. Er weiß nicht, dass ich die wohnung kündigen kann bzw. lässt sich diesbezüglich nicht von mir belehren.

Im Moment scheint mir der Weg, meinen Untermieter als Besuch zu tarnen, als am vielversprechendsten. Es ist nämlich anzunehmen, dass sich mein Mitbewohner nicht die Mühe machen würde eine Klage einzureichen sondern eher dass er sich mit der Situation abfinden würde, nachdem er erfahren muss, dass die Polizei nichts unternehmen kann, weil es eine zivilrechtliche angelegenheit ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Das was du vorhast, ist schlichtweg Betrug.

Und das hat durchaus entsprechende Konsequenzen.

Wenn wir nur von 3 Monaten Kündigungsfrist sprechen, dann zahl die, und zieh aus.

Nur weil du einen - für dich - unangenehme Frist hast, darfst du das nicht auf das WG-Mitglied abwälzen. Unabhängig davon, dass natürlich auch die Zustimmung des Vermieters anzufordern ist.

Und es ist dabei falsch anzunehmen, dass die Polizei nicht machen kann; denn einen Besucher darf man durchaus Hausverbot erteilen;

Zumindest zeigt sich hier der Charakter eindeutig...

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119587 Beiträge, 39746x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es ist nämlich anzunehmen, dass sich mein Mitbewohner nicht die Mühe machen würde eine Klage einzureichen sondern eher dass er sich mit der Situation abfinden würde, <hr size=1 noshade>

Unter der Prämisse, das er sich damit abfindet, kann man es versuchen.


Das Problem: trifft dies Prämisse nicht zu, hat man nicht nur die Anwalts- und Prozesskosten des Mitbewohners am Hals, sondern auch den Schadenersatz des "Besuchers".
Da kann man dann mit 2000 EUR plus rechnen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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