WG-Mitbewohner zahlt Miete nicht, Vermieter verlangt sofortige Zahlung von mir

19. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
go633807-60
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
WG-Mitbewohner zahlt Miete nicht, Vermieter verlangt sofortige Zahlung von mir

Hallo Leute, ich habe eine dringende Frage:
Ich wohne in einer 4er-WG, in der wir alle Hauptmieter und Gesamtschuldner sind. Monatlich hat bisher jeder seinen eigenen Mietanteil direkt an den Vermieter überwiesen, um Verzögerungen zu vermeiden, die entstehen würden, wenn einer alle Anteile sammeln und dann weiterleiten müsste. Das hat bisher problemlos funktioniert.
Einer der Mitbewohner hat Anfang März fristlos gekündigt und ist nach Zustimmung von uns und dem Vermieter bereits ausgezogen. Da er seine Miete bisher immer pünktlich gezahlt hatte, machte sich der Vermieter zunächst keine Gedanken, als sein Anteil für März nicht einging. Erst jetzt merken wir und der Vermieter, dass er den Betrag überhaupt nicht überwiesen hat. Niemand kann ihn jetzt noch erreichen.
Als Gesamtschuldner müssen wir nun seinen Anteil übernehmen, das wissen wir. Das Problem ist aber, dass wir erst heute Morgen vom Vermieter davon erfahren haben und daher nicht in der Lage sind, das Geld sofort aufzubringen.
Der Vermieter besteht aber auf sofortiger Zahlung. Er kam persönlich in unsere WG und verlangte, dass wir die Überweisung vor seinen Augen durchführen. Da zu diesem Zeitpunkt nur ein Mitbewohner anwesend war, der nachweislich über kein ausreichendes Guthaben auf seinem Konto verfügte, ging der Vermieter zunächst wieder. Nach drei Stunden kam er zurück, um das Geld von einem anderen Mitbewohner einzufordern. Als dies nicht gelang, drohte er mit Kündigung.
Meine Fragen: Ist es rechtmäßig, dass der Vermieter uns alle aus der WG kündigen kann, nur weil wir den fehlenden Mietanteil nicht sofort überweisen können? Gibt es nicht eine gesetzliche Frist, innerhalb derer wir die ausstehende Miete nachzahlen können?




21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34402 Beiträge, 17794x hilfreich)

Ist es rechtmäßig, dass der Vermieter uns alle aus der WG kündigen kann, nur weil wir den fehlenden Mietanteil nicht sofort überweisen können? Ja, sofern es um eine ordentliche (=fristgerechte) Kündigung geht.
Gibt es nicht eine gesetzliche Frist, innerhalb derer wir die ausstehende Miete nachzahlen können? Gibt es tatsächlich - die schafft aber nur eine fristlose Kündigung aus der Welt, eine ordentliche Kündigung nicht. Und in solchen Fällen wird oft "fristlos, hilfsweise fristgerecht" gekündigt - da hilft dann auch keine Nachzahlung mehr. Bei einer einmalig vorkommenden Verzögerung könnte man sich allerdings streiten, ob der Vermieter nicht erst abmahnen muss.

-- Editiert von User am 19. April 2025 18:43

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5937 Beiträge, 2617x hilfreich)

Zitat (von go633807-60):
Einer der Mitbewohner hat Anfang März fristlos gekündigt und ist nach Zustimmung von uns und dem Vermieter bereits ausgezogen.


Also wisst ihr doch schon seit über einem Monat, dass der Anteil noch fällig wird.

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#3
 Von 
go633807-60
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Also wisst ihr doch schon seit über einem Monat, dass der Anteil noch fällig wird

Woher sollen wir das wissen, wenn der Vermieter es uns nicht sagt? Wir haben dem alten Mitbewohner gesagt, dass er die Miete für März trotzdem zahlen muss, auch wenn er schon Anfang des Monats auszieht, und er hat es seiner Aussage nach auch schon getan. Der Vermieter hat das geglaubt und wir auch. Als Mitbewohner können wir aber frühestens vom Vermieter erfahren, ob das Geld wirklich angekommen ist.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19119 Beiträge, 10304x hilfreich)

Zitat (von go633807-60):
Woher sollen wir das wissen, wenn der Vermieter es uns nicht sagt?

Nirgendwoher.
Das hilft aber nichts.
Denn wenn die Gesamtschuldner untereinander schlechte bzw. keine Kommunikation habe, ist das ein Problem der Gesamtschuldner, das sie untereinander lösen müssen. Dem Vermieter kann und darf das egal sein.

Zitat (von go633807-60):
Als Mitbewohner können wir aber frühestens vom Vermieter erfahren, ob das Geld wirklich angekommen ist.

Sie hätten es auch vom ex-Mitbewohner erfahren können bzw. müssen.
Die Schuld liegt beim ex-Mitbewohner, nicht beim Vermieter.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

Zitat (von go633807-60):
Einer der Mitbewohner hat Anfang März fristlos gekündigt und ist nach Zustimmung von uns und dem Vermieter bereits ausgezogen


Damit ist der Fisch durch. FRISTLOS und MIT ZUSTIMMUNG aller Vertragsparteien. Damit ist hier Ende im Gelände für den Vermieter. Lediglich die paar Tage im März bis zum Auszug müssen gezahlt werden.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#6
 Von 
go633807-60
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Sie hätten es auch vom ex-Mitbewohner erfahren können bzw. müssen.
Die Schuld liegt beim ex-Mitbewohner, nicht beim Vermieter.

Aber wie es hätte sein sollen, ist jetzt irrelevant, wenn es jetzt schon so ist. Und ich habe nirgendwo gesagt, dass der Vermieter schuld ist, nur, wenn man belogen wurde, kann man das nur vom Vermieter erfahren. Ich habe mich nur gefragt, ob man das überhaupt vom Schuldner erwarten kann, dass er innerhalb von ein paar Stunden das Geld hat. Selbst Mahnungen kommen mit einer Frist.
Aber das:
Zitat (von muemmel):
Ja, sofern es um eine ordentliche (=fristgerechte) Kündigung geht.

weiß ich jetzt. Dann haben wir wohl alle Pech.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129507 Beiträge, 41307x hilfreich)

Zitat (von go633807-60):
Ist es rechtmäßig, dass der Vermieter uns alle aus der WG kündigen kann, nur weil wir den fehlenden Mietanteil nicht sofort überweisen können?

Da Verzug bereits eingetreten ist, ist sofort die gesetzliche Frist.



Zitat (von go633807-60):
Ich habe mich nur gefragt, ob man das überhaupt vom Schuldner erwarten kann, dass er innerhalb von ein paar Stunden das Geld hat.

Es herrscht der Grundsatz "Geld hat man zu haben".



Zitat (von go633807-60):
Selbst Mahnungen kommen mit einer Frist.

Richtig, bei Mahnungen ist die meist notwendig um Verzug auszulösen.



Zitat (von go633807-60):
Er kam persönlich in unsere WG

Man kann Türen auch verschlossen lassen. Niemand ist verpflichtet unangemeldete Besucher herein zu lassen oder gar auf klingeln zu reagieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da Verzug bereits eingetreten ist, ist sofort die gesetzliche Frist.


Erklär mir das bitte.

1 von 4 hat fristlos gekündigt und ist ausgezogen. VM und Mitbewohner haben zugestimmt. Somit ist imho keine volle Miete fällig, lediglich für die Zeit wo 1 von 4 noch dort wohnte.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#9
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

Ach je, ist einfach zu spät für mich. Natürlich ist die Miete fällig, alle haben zugestimmt, so gibt es nur noch drei Gesamtschuldner statt vier. Meine Herren, ich verabschiede mich in das Osterfest. Schönes Eiersuchen euch allen

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129507 Beiträge, 41307x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Erklär mir das bitte.

Schadenersatz.

Nur weil man einer fristlosen Vertragsbeendigung zustimmt, bedeutet das noch lange nicht, das man auf den Ersatz des verursachten Schadens verzichtet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nur weil man einer fristlosen Vertragsbeendigung zustimmt, bedeutet das noch lange nicht, das man auf den Ersatz des verursachten Schadens verzichtet.


Ich gehe darüber hinaus, da

Zitat (von go633807-60):
alle Hauptmieter und Gesamtschuldner sind


und der 4. im Bunde einvernehmlich entlassen wurde, ist der Rest zur Zahlung der Gesamtmiete verpflichtet.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#12
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3452 Beiträge, 1335x hilfreich)

Eine (zumindest fristlose) Kündigung ist aber noch lange nicht in Sicht, da erst 1/4 Miete (ich nehme an, nur die für März) und nicht nahe an 2 Mieten offen sind. Darauf kann also keine Kündigung gestützt werden. Auch die wiederholte Nichtzahlung, bzw. wiederholte verspätete Zahlung scheint ja nicht gegeben zu sein, zudem nicht in erheblicher Höhe.
Natürlich sollte ab jetzt alles fristgemäß und vollständig gezahlt werden.

Was die ordentliche Kündigung angeht, so ist "Zahlung heute" sicher nicht ok (dürfte in der geschilderten Weise sogar als Nötigung strafbar sein) und eine Kündigung in der Gesamtschau (man konnte ja nicht wissen, dass der andere Mieter nicht gezahlt hat) auch ohne Abmahnung nicht angemessen. Die Ansage des Vermieters kann aber als Abmahnung gewertet werden. Ich behaupte, dass, wenn innerhalb dieses Monats noch gezahlt wird, auch eine ordentliche Kündigung unangemessen wäre. Ab nächstem Monat darf es dann aber keine Rückstände mehr geben...

Gegen den ehemaligen Mitbewohner dürften nur die ersten paar Tage aus März noch einforderbar sein.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#13
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Gegen den ehemaligen Mitbewohner dürften nur die ersten paar Tage aus März noch einforderbar sein.


Sehe ich genauso

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#14
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2755 Beiträge, 453x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Natürlich ist die Miete fällig, alle haben zugestimmt, so gibt es nur noch drei Gesamtschuldner statt vier.


Ich lese im Eingangspost etwas anderes.

Einer wollte den Mietvertrag sofort beenden und die anderen drei Mieter und der Vermieter haben dem zugestimmt. Damit wurde der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und den vier Mietern einvernehmlich beendet.

Möglicherweise wurde konkludent ein neuer Mietvertrag zwischen dem Vermieter und den drei anderen Mietern geschlossen, die Schilderung gibt das aber nicht her. Auch nicht zu welchen Konditionen das passiert sein könnte.




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#15
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Damit wurde der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und den vier Mietern einvernehmlich beendet.


Wie in aller Welt kommst du zu so einer Fehleinschätzung?

1 Vertrag
4 Mieter + 1 Vermieter

1 Mieter sagt, bitte entlasst mich aus dem Vertrag, ALLE stimmen zu

Und nun erkläre mir bitte deinen Bogen, danke.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2755 Beiträge, 453x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
1 Mieter sagt, bitte entlasst mich aus dem Vertrag, ALLE stimmen zu


Gemäß der Sachverhaltsschilderung ist das, was Mieter 1 gesagt und dem alle anderen zugestimmt haben aber nicht "lasst mich raus" sondern "fristlose Kündung" gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13255 Beiträge, 4743x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Gemäß der Sachverhaltsschilderung ist das, was Mieter 1 gesagt und dem alle anderen zugestimmt haben aber nicht "lasst mich raus" sondern "fristlose Kündung" gewesen.

Und?

Damit ist der Vertrag, mit diesem einen Mieter, zum sofortigen Zeitpunkt beendet.
Das das "normal" nicht möglich ist, ist irrelevant, da ALLE beteiligten Parteien einvernehmlich zugestimmt haben.

Am Vertrag ändert es aber nichts.

Mietvertrag -> 1200€ Mietzins (*Summe der Einfachheit gewählt)
Schuldner -> die WG -> egal aus wie vielen Mietern diese besteht.
Ob nun jeder 400€, oder A 300€, B 400€ und C 500€ davon trägt, braucht den Vermieter nicht zu interessieren der volle Mietzins hat einfach einzugehen.

-- Editiert von User am 25. April 2025 12:27

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#18
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1117 Beiträge, 131x hilfreich)

Wir reden hier dich über eine Mietschuld von ca. 25% einer Monatsmiete?

Aufgrund der geschilderten Umstände sehe ich hier weder einen Grund für eine fristgerechte und schin gar nicht für eine fristlose Kündigung.

Der Vermieter müsste den Fehlbetrag zuerst mit einer angemessenen Frist anmahnen. Nicht angemessen ist sicherlich eine Frist von ein paar Stunden, angemessen wäre eher eine Frist von 14 Tagen.

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#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13255 Beiträge, 4743x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Der Vermieter müsste den Fehlbetrag zuerst mit einer angemessenen Frist anmahnen.

Da der Mieter automatisch in Verzug gerät, wenn nicht fristgerecht gezahlt wird, bedarf es keiner Mahnung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1117 Beiträge, 131x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Da der Mieter automatisch in Verzug gerät, wenn nicht fristgerecht gezahlt wird, bedarf es keiner Mahnung.


Das der Mieter in Zahlungsverzug ist ist unstrittig. Die Frage verbleibt ob er durch den Zahlungsverzug (25% der Monatsmiete) aufgrund der konkreten Fallumstände eine fristgerechte Kündigung durchsetzen könnte? Eben das glaube ich nicht.

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#21
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6795 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat:
Einer der Mitbewohner hat Anfang März fristlos gekündigt und ist nach Zustimmung von uns und dem Vermieter bereits ausgezogen.

Als Sachverhalt ist mir dies zu wenig,
War damit wirklich gemeint, daß die Wohnung jetzt nur noch von 3 MIetern genutzt und diese auch ab sofort für die volle Mietzahlung aufzukommen haben ?

Wenn dies so vereinbat wurde, war doch klar daß die verbleiben 3 MIeter ab sofort allein für die volle MIetzahlug aufkommmen müssen. Der Vermieter kann dann fristlos kündigen wenn der Rückstand 2 volle Monatsmieten übersteigt (§ 543 BGB).

Ist überhaupt nicht über einen Mietnachfolger gesprochen worden und wie der fehlende Anteil des Ausgezogenen gedeckt werden soll ??

-- Editiert von User am 26. April 2025 21:48

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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