WG Mitbewohnerin lässt Möbel in der Wohnung zurück

30. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
maze0002
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
WG Mitbewohnerin lässt Möbel in der Wohnung zurück

Hallo Zusammen,

ich habe mich im Internet in das Thema schon etwas eingelesen, ganz klar ist es mir leider noch nicht.

Ich habe mit zwei anderen Personen eine Wohngemeinschaft und wir haben einen gemeinsamen Mietvertrag (Als gleichberechtigte GbR)

Dieser ist jetzt zum 31. gekündigt & ich habe all meine Sachen schon draußen. Von einer der beiden Mitbewohner stehen jedoch noch einige Möbel in der Wohnung, welche ich selbst nicht entsorgen kann. Ich habe die Ressourcen nicht dafür.

Nachdem die Kautionsversicherung auf meinen Namen läuft und ja alle Mieter gleichermaßen mit drin stecken. Wäre meine Frage wie ich hier vorgehen kann. Ex-Mitbewohnerin lässt nicht mit sich reden und ist bereits weiter weg gezogen. Ich stehe jedoch mit der Kaution hierfür gerade.

Gruß

maze0002

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Dann geh wie folgt vor (und teile ihr das vorab schriftlich mit): Dokumentiere, was noch in der Wohnung ist, z.B. mit Fotos, laß es erstmal auf deine Kosten entsorgen und stell ihr dann diese Kosten mit Fristsetzung 14 Tage in Rechnung. Wenn sie nicht zahlt, erläßt du einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dasselbe mit den möglichen Mehrkosten, die evtl. der Vermieter verlangt, weil die Wohnung nicht fristgerecht übergeben wurde.

-- Editiert von Anjuli123 am 02.11.2015 09:45

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb501681-46
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Maze0002
Mich würde interessieren wie das ganze jetzt ausgegangen ist?
Da ich zurzeit vor fast dem gleichen Problem stehe.
Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maze0002
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sperrmüll auf meine Kosten, eine Strafanzeige die von der Polizei keinerlei beachtung gefunden hat. und 1800€ kosten die ich tragen durfte.

Auf raten meines Nawalts wurde kein Zivilverfahren gegen sie in die Wege geleitet, da sie unterhalb der Pfändungsgrenze verdient und ich nicht noch Lust hatte Anwalts & Gerichtskosten zu zahlen.

Es hat jede Menge Geld gekostet und dafür gesorgt, dass ich nie wieder in eine WG ziehe.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von maze0002):
Sperrmüll auf meine Kosten, eine Strafanzeige die von der Polizei keinerlei beachtung gefunden hat. und 1800€ kosten die ich tragen durfte.


Da hatten Sie ja mal echt Pech inne Verlosung, warum Sie die Kosten allerdings nicht bei der MItbewohnerin geltend gemacht haben erschließt sich mir nicht ... der Anspruch verjährt Ende 2018, evtl. mal ne zweite Meinung von einem anderen Anwalt holen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

du ahst aber doch nicht 1800 Euro wegen des Sperrmülls bezahlt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
maze0002
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nein das war noch ausstehende miete. die 20-30€ wegen dem sperrmüll jucken mich jetzt nicht gerade.

ich kann das ihr gegenüber geltend machen weiß aber das sich das über jahre hin zieht und ich im endeffekt noch mehr geld darin versenke...

Deshalb dumm gelaufen, aber das thema ist jetzt einfach für mich abgeschlossen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.948 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen