WG-Nachmieter

26. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1150
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
WG-Nachmieter

X möchte aus einer WG (alle gleichberechtigte Mieter) innerhalb einer Woche ausziehen wegen neuer Wohnung. Etliche Mietinteressenten - natürlich zumutbar, zahlungsfähig und (was hier wohl relevant) "WG-tauglich". Die bleibenden Mitbewohner fühlen sich überfordert, wollen min. 1 Monat "Bedenkzeit", weil uneinig. Muß X ihnen dieses einräumen? Oder könnte er über den Vermieter den Nachfolger einziehen lassen?
Den "perfekten" Mitbewohner gibt es ja nicht... 100%ige Übereinstimmung ist ja nie zu erwarten.
Vielen Dank für die Antwort!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 77x hilfreich)

Ein schon x-mal hier erörtertes Problem.

Gleichberechtigte Mieter können nur gemeinsam kündigen. Kein WG-Mitglied kann für sich kündigen und ausziehen. In solchen Fällen ist immer eine Vereinbarung zwischen ausscheidendem Mieter, neuem Mieter, den verbleibenden Mietern und dem Vermieter erforderlich (sicherheitshalber schriftlich), daß einer zu einem bestimmten Datum ausscheidet und ein anderer zu diesem Termin eintritt. Ausnahme natürlich, wenn im Mietvertrag etwas zu diesem Punkt besonders geregelt ist.

Wird diese Vereinbarung nicht erreicht, haftet das ausscheidende WG-Mitglied weiterhin für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, auch wenn es auszieht.

Gegen einen Monat Bedenkzeit wird man meiner Meinung nach auch nichts einwenden können. Niemand kann den anderen Mietern einen neuen Mitbewohner aufzwingen, den sie nicht haben wollen, erst recht nicht von heute auf morgen.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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