Hallo liebe Gemeinde,
ich habe ein großes Problem mit dem Nachmieter meines WG Zimmers, der seit Januar mein altes Zimmer bewohnt.
Die Kaution wird bei uns von Mieter zu Mieter weitergegeben( mündliche Vereinbarung).
Der Nachmieter meines Zimmers jedoch, zahlt seine Kaution einfach nicht auf das WG von wo aus es dann an mich ginge.
Ich habe jetzt schon min 6 mal gefragt wann er endlich das Geld überweist aber die letzten 2 male hatte er nicht einmal mehr geantwortet.
Die noch verbliebenden WG Mitglieder haben ihn auch schon diverse male darauf aufmerksam gemacht.
Was gibt es für Rechtliche Grundlagen um dieses Geld einzufordern?
Vielen Dank für die Hilfe!
freundliche Grüße T. F.
WG Nachmieter zahlt keine Kaution
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Was habt ihr für eine krumme Vereinbarung?
Die WG muss deine Kaution zurückzahlen. Hat aber bis zu 6 Monate dazu Zeit, um etwaige Ansprüche geltend zu machen. Ein Teil darf sie sogar einbehalten bis die NB kommt.
Insofern würde ich der WG mitteilen, dass du deine Kaution innerhalb dieser Frist erwartest, ansonsten Klage einreichst.
Der Nachmieter hat mit deiner Kaution nichts zu tun.
ZitatWas gibt es für Rechtliche Grundlagen um dieses Geld einzufordern? :
Gibt es überhaupt eine Grundlage wonach der neue "WGler" Kaution zahlen muß?
Kaution ist an den Vermieter, nicht Vormieter, zu zahlen.
Und der Vermieter muß dem Mieter, nach Ende des Mietverhältnisses, sofern keine Ansprüche mehr bestehen, die Kaution erstatten.
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Ist das überhaupt eine mietrechtliche Kaution oder ist das ein Abkommen zwischen den WG-Bewohnern?
ZitatWas gibt es für Rechtliche Grundlagen um dieses Geld einzufordern? :
Für Dich? Gar keine.
Die Kaution des Neumieters steht dem Vermieter zu (wenn denn im Mietvertrag eine vereinbart wurde).
Die von Dir gezahlte Kaution steht Dir zu, die muss der Vermieter auszahlen (wenn Abrechung noch was übrig ist), unabhängig davon ob der Neumieter seien Kaution schon gezahlt hat oder nicht.
Der Neumieter ist nicht zufällig Student mit juristischem Kontext?
Vielen Dank schonmal für die Antworten!
Also der Vermieter vermietet die Wohnung als gesamtes und ich habe dort schon Nachgefragt und meinte das das ein "Aussenverhältnis"? sei und er die Gesamtkaution seit bestehen der Wg hat. Die weitere Kaution die entrichtet wird von neuen Mietern fließt dann über das gemeinsame WG Konto an den Vormieter. Ob es rechtens ist und alles so stimmt weiß ich leider nicht habe mit Rechtswissenschaften selber nichts zu tun.
ZitatWas habt ihr für eine krumme Vereinbarung? :
Der Nachmieter hat mit deiner Kaution nichts zu tun.
Ja das er eig wenig zu tun hat dachte ich mir jedoch die WG als gesamtes und sie musses sich dann halt bei ihm holen, dachte ich?
Zitat:
Der Neumieter ist nicht zufällig Student mit juristischem Kontext?
Leider doch deswegen komm ich mir sehr hilflos vor da er vermutlich 10 mal mehr Ahnung hat.
freundliche Grüße T.F.
ZitatIst das überhaupt eine mietrechtliche Kaution oder ist das ein Abkommen zwischen den WG-Bewohnern? :
Die Kaution im gesamten behält der Vermieter und zwischen den WG Bewohnern ist es so abgesprochen das es immer an den nächsten weitergegeben wird also er die Kaution an den vorigen zahlt.
Zitatund zwischen den WG Bewohnern ist es so abgesprochen das es immer an den nächsten weitergegeben :
Also keinen Nachweis das der Neue überhaupt Kaution zahlen muß.
Das nennt man Pech!
Damit sind wir dann wieder bei den Punkten
- was war vertraglich vereinbart?
d.h. mit wem war überhaupt der Mietvertrag geschlossen? wer steht dort als Vermieter (der Eigentümer/Hauptvermieter oder die WG)?
- an wen die laut Mietvertrag vereinbarte Kaution zu zahlen?
- an wen wurde die Kaution tatsächlich gezahlt? (entsprechende Nachweise vorhanden?)
Diese entscheidenden Punkte hat go461012-8 ja bisher leider immer nur mit Schilderungen beantwortet, wie es praktisch gehandhabt wird.
Das sieht so aus, als ob sich jmd. (der Mieter) hier veralbern lassen hat.
Der Vormieter freut sich, vom Mieter die Kaution erhalten (am besten in bar ohne Beleg) zu haben.
Der Nachmieter zahlt die Kaution nicht an den Mieter, da es dazu keine wirksame Vereinbarung gibt.
Wenn der Nachmieter irgendwann gemeinsam mit den anderen WG-Mietern die Wohnung kündigt, zahlt der Vermieter die Kaution an diese Mietparteien aus.
Faktisch wäre es interessant zu wissen, mit wem der Mieter denn den Mietvertrag geschlossen hat und was zum Thema Kaution vereinbart wurde. Nach den Schilderungen sieht es mir eher danach aus, dass der Mieter hier ein Untermietverhältnis mit dem Hauptmieter hatte.
Zitat:Also der Vermieter vermietet die Wohnung als gesamtes und ich habe dort schon Nachgefragt und meinte das das ein "Aussenverhältnis"? sei und er die Gesamtkaution seit bestehen der Wg hat.
Wenn der Vermieter die Wohnung als gesamtes vermietet, bleiben zwei Möglichkeiten.
Vermieter vermietet nur an einen Hauptmieter. -> Untermietverhältnis
Vermieter vermietet an eine GbR (Mietgemeinschaft) -> dann hätten die anderen Mietern aber der Kündigung vom Mieter zustimmen müssen; desweiteren muss es hier schriftliche Vereinbarungen zur Kaution geben; die ersten Mieter werden dem Vermieter ja nicht aus Spass einfach die Kaution überwiesen haben.
-- Editiert von vundaal76 am 03.03.2017 14:12
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