Guten Tag,
ich bin vor kurzem aus einer WG ausgezogen die seit ca. 2 1/2 Jahren besteht. Ich habe dort 2 Jahre gelebt und hatte 2 Mitbewohner(m und w).
Nun haben wir vor kurzem eine Nachzahlungsforderung von ca 4300€ von den Stadtwerken Hannover bekommen wo ich auch bereit bin meinen Anteil zu zahlen. Allerdings hat der Freund meiner Mitbewohnerin auch einige Monate dort gelebt und er soll auch einen Anteil tragen wo die anderen mir aber nicht zustimmen.
Sie hat auch behauptet sie hätte die Zählerstände bei den Stadtwerken angegeben. Diese meinten aber wären nie angegeben worden. Da ich vorher alleine gewohnt habe weis ich meine ungefähren Kosten und diese stimmen nicht mit ca 550€/Jahr überein.
Die Stadtwerke gingen von 2 Bewohnern der Wohnung aus
und haben einen geringen monatlichen Abschlag gefordert. Da ich nicht mit auf der Rechnung (geht nur an die beiden Mitbewohner) stehe wüsste ich gerne ob ich trotzdem für den Betrag aufkommen muss?(stehe aber im Mietvertrag)
ps. Es geht nicht darum das ich garnichts zahlen will sondern die uneinsicht der beiden
Vielen dank und Beste Grüße
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WG Nebenkostennachzahlung (Strom, Wasser, Gas)
6. Juli 2011
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Frage vom 6. Juli 2011 | 18:20
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
WG Nebenkostennachzahlung (Strom, Wasser, Gas)
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#1
Antwort vom 6. Juli 2011 | 18:23
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 967x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 6. Juli 2011 | 21:15
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Tut mir leid.
Nein, der kam noch oben drauf. Die beiden Mitbewohner waren zuerst da. Danach kam ich wurde in den Mietvertrag aufgenommen und weil der Freund meiner Mitbewohnerin grade keine Arbeit und Wohnung hatte war er bei uns ohne ins Mietverhältnis eingetragen zu sein.
Die Rechnung ging an die beiden die zuerst da waren.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 6. Juli 2011 | 22:50
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Berechnen je nach Personenzahl nen monatlichen Abschlag. Wie auch immer.
Aber das war ja nicht meine Frage sondern ob ich überhaupt verpflichtet wäre diese Rechnung mit zu begleichen?
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-- Editiert am 06.07.2011 23:01
#6
Antwort vom 6. Juli 2011 | 23:18
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Aber das war ja nicht meine Frage sondern ob ich überhaupt verpflichtet wäre diese Rechnung mit zu begleichen? <hr size=1 noshade>
Nach Aussen, dem Versorger gegenüber haften die, die in der Rechnung stehen.
Im Innenverhältnis der Mieter/Nutzer untereinander muss der Ausgleich i.R. des § 426 BGB erfolgen. Dabei ist der gesunde Menschenverstand das Maß der dinge.
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#7
Antwort vom 6. Juli 2011 | 23:38
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Oh also ja.
Danke für die Antwort
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