WG Problem Mietbewohnerin macht was Sie will

25. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
lilina30
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
WG Problem Mietbewohnerin macht was Sie will

Hallo,
ich brauche ihre Einschätzung der Situation und Räte.
Ich bin die Vermieterin einer 2er WG. Ich vermiete beide Zimmer separat, also jede hat seinen eigenen Vertrag.
Eine Mieterin M1 lebt seit langem in der WG und ist sehr schwierig. Die macht nur Probleme. Die andere Mieterin M2 wird ihre Zimmer verlassen und ist sehr eingeschüchtert und macht alles was die andere sagt.
M1 will die WG für sich allein haben und ihre aktuelle Miete beibehalten. Also die will die ganze Wohnung und nur für die Hälfte zahlen. Da bin ich natürlich nicht einverstanden und will sie eigentlich nicht behalten aber es ist nicht so einfach einen Mieter zu kündigen.
Zu die Probleme, die sie macht:
Die verscheucht alle Mitbewohner.in. Sie ist unhöflich und ist eine extreme falsche, unechte und böswillige Frau.
Damals hat Sie echte schlimme Sache gemacht aber ich habe meine Chance verpasst und nicht unbedingt die sichere Beweis gehabt. Es fehlt immer am Zeugen. Sie war in meiner Wohnung, war sehr aggressiv hat randaliert und fängt viele Streit. Sie ist echt eine Zicke.
Ich habe mir gedacht, dass so eine asoziale Person nicht in einer WG bleiben wird, aber die ist mehr aus Not geblieben. Und ich war zu nett.
Jetzt hat Sie angefangen die Wohnungstür zu blockieren, d.h. Schloss ausgewechselt und eine Verstärkungseisenstange eingebaut, so dass Sie die Tür komplett von innen absperren kann. Sie ist auch geistlich krank, nicht komplett verrückt aber nicht ganz normal.
Noch zusätzlich verweigert Sie Besichtigungen für die freie werdende Zimmer.
Was kann ich dagegen machen? Um die Besichtigung durchzusetzen, um Sie loszuwerden?
Darf ich die Gemeinschaftsraume betreten, wenn die 2 Zimmer vermietet sind? Wenn nur 1 Zimmer vermietet ist?
Darf ich in das frei werdende Zimmer einziehen? Oder konnte es von einem Richter als Provokation gesehen werden. M1 hat eine große Kappe und droht immer mit Hausfriedensbruch. Ich will nicht etwas falsch machen, sonst habe ich dann die schlechte Karte.
Darf ich eine Schlüssel behalten wenn die 2 Zimmer vermietet sind, wenn 1 Zimmer vermietet ist?
Bei der Auszug von M2 will Sie die Wohnungstürschlüssel behalten. Aber eigentlich als Vermieterin soll ich die Möglichkeit haben, Zugang an die frei werdende Zimmer zu haben. Für mich bei Auszug gibt es die Schlüsselübergabe (Zimmer-, Wohnungs-, Haupttür) und dann habe ich wieder Besitz über das Zimmer.
Ich will Sie einfach raus. Ich habe Sie schon genug ertragen und sie nutzt nur die Situation. Die Situation ist sehr belastend und bin an der Grenze der Nervenkrise. Aber dies interessiert kein Gericht. Oder?
Ich habe an Eigenbedarf gedacht, aber ich wohne eine ähnliche Wohnung (Größe, Zimmeranzahl), die in gleichen MFH gegenüber ist. Wenn es geht würde ich meine aktuelle Wohnung renovieren und in der aktuellen vermieteten Wohnung einziehen. Wie ist die Rechtslage?
Viele Grüße
Lilina

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Da würde ich doch zu einen Fachanwalt für Mietrecht raten.

Alleine bekommt man das nicht hin ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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