WG-Recht: Auszug nach Mobbing?

5. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
milkyway
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
WG-Recht: Auszug nach Mobbing?


hallo!

ich habe folgende Frage zu einem rechtlichen Problem: Mein Mitbewohner und ich haben einen gemeinsamen (beide Hauptmieter) Mietvertrag. Seitdem mein Mitbewohner regelmäßig Cannabis raucht und die Küche mit gewaltverherrlichenden "Gemälden" verziert hat - und ebenfalls einmal randaliert hatte- bin ich schnurstracks ausgezogen. Natürlich leider ohne zu Kündigen. Jetzt will er gerichtlich von mir einige anteilige Monatsmieten haben, die der Vermieter von ihm fordert.

Nun die Frage: War mein kurzfristiger Auszug unter diesen Umständen rechtlich gerechtfertigt?

Muss ich meinen Mietanteil nachträglich zahlen, obwohl mein Mitbewohner durch sein Verhalten für meinen Auszug ja verantwortlich war?

Und wie könnte das der Richter sehen? Gibt es vielleicht eine rechtliche Regelung für eine "unzumutbare Situation"?

vielen Dank für Eure Hilfe.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 323x hilfreich)

Du kannst da gar nicht einzeln raus. Das geht nur, wenn der Ex mitspielt. Dann koennt ihr gemeinsam kuendigen. Einzeln geht das aber nicht.

Du hast uebrigens Glueck, dass bislang nur der Ex deinen Mietanteil fordert. Der steht ihm, sofern ihr das so vereinbart hattet, natuerlich zu. Wenn der es sich nun aber anders ueberlegt und gar keine Miete mehr zahlt, dann kann der Vermieter auch die gesamte Miete von dir fordern. Den nach euren internen Vereinbarungen vom Ex zu zahlenden Teil muesstest du dir dann von dem wieder zurueck holen. Das geht den Vermieter nichts mehr an.

Du solltest also schleunigst sehen, dass du aus dem Mietvertrag raus kommst. Dazu brauchst du aber entweder die Zustimmung vom Ex zur gemeinsamen Kuendigung (dann muesste der aber wahrscheinlich auch da raus), oder aber vom Ex und vom Vermieter zur Vertragsaenderung (wenn dieser den Mietvertrag mit dem Ex als alleinigen Mieter fortfuehren moechte).

Die Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung laesst sich vom Ex unter Umstaenden gerichtlich erzwingen, die vom Vermieter zur Vertragsaenderung hingegen nicht.

Gruss
CAM

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#2
 Von 
patricia c.
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, wie du vielleicht gesehen hast ergeht es mir so ähnlich. nur ich bin in der situation, dass ich der verlassene bin. nun ja ich würde sagen, den anwalt und den mieterbund einschalten, die geben dir auf jeden fall erstmal exakte auskunft darüber, was fakt ist. zum anderen ist es sogar pflicht, dass die miete von deinem ex eingefordert wird, da ja 3 monatige auszugsfrist besteht. aber ich glaube du hast gute chancen, das du heil und vor allem schnell daraus kommst.
dann rate ich dir auch noch umbedingt ein gedächtnisprotokoll zu erstellen und vor allem den mietvertrag dir irgendwie noch zu holen, egal wenn du ihn nicht schon hast.
aber was natürlich mist ist, dass ihr gleichmaßen dafür belangt werden könnt, an den schäden, die dein ex verursacht hat, da ihr einem gesamtschuldnerischen haften unterliegt.

ich wünsche dir viel glück bei dem weiteren verlauf und schalte auf alle fälle einen anwalt ein.

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