Hallo,
Ich lebe in einer WG in der alle einen einzelnen Mietvertrag für das Zimmer haben und der die Nutzung der Gemeinschaftsräume regelt.
Vorneweg muss ich sagen, dass wir keinen Raum für eine Küche haben, sondern nur eine Küchenzeile im Flur ist, wo aber Herd Kühlschrank und Backofen vorhanden sind.
Die WG hat 4 Mitbewohner und seit einigen Monaten hat eine der Mitbewohnerinnen ihren Lebensgefährten einquartiert, was zunächst dem Vermieter nicht gemeldet wurde. Zunächst war die Rede von ein paar Wochen, nun wohnt er bereits seit fast 4 Monaten mit ihr im Zimmer, was 16qm groß ist.
Dadurch sind Streitigkeiten zwischen uns entstanden und ich habe den Vermieter auf das Problem hingewiesen, er wollte dies beheben. Letztendlich hat er dem Lebensgefährten einen weiteren Vertrag gegeben in dem er ihm zusätzlich einfach Nebenkosten berechnet. Daher habe ich beschlossen auszuziehen, da der junge Mann mich auch bereits lautstark angegangen ist und beleidigt hat. Jetzt will der Vermieter, dass ich die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalte, jedoch ist es für mich unter diesen Umständen nicht mehr bewohnbar.
Der Vermieter kann doch nicht einfach, auch wenn alle einen eigenen Vertrag haben, eine weitere Person in der kleinen Wohnung einquartieren oder? Was kann ich in die außerordentlich Kündigung aufnehmen, damit diese rechtsgültig ist?
Es wäre schön wenn mir geholfen werden kann, da ich keine Paragraphen finden kann!
Mit freundlichen Grüßen
WG/ Sonderkündigung?
20. Januar 2016
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Frage vom 20. Januar 2016 | 23:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
WG/ Sonderkündigung?
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#1
Antwort vom 21. Januar 2016 | 07:07
Von
Status: Master (4364 Beiträge, 2288x hilfreich)
Zitat:Der Vermieter kann doch nicht einfach, auch wenn alle einen eigenen Vertrag haben, eine weitere Person in der kleinen Wohnung einquartieren oder?
Ja, darf er. Er muss die Mieter auch nicht fragen, es sei denn er hat es den Bewohnern vertraglich zugesichert.
Zitat:Es wäre schön wenn mir geholfen werden kann, da ich keine Paragraphen finden kann!
Vielleicht weil es dazu keinen Paragraphen gibt?
Steht was zur maximalen WG-Bewohnerzahl in dem Mietvertrag? Wenn nein, bleibt nur die gesetzliche Kündigungsfrist.
Wenn der Vermieter das Zimmer schon vor Ablauf der 3 Monate vermieten kann, muss der Mieter nur bis zum Einzug des neuen Mieter zahlen. Vielleicht möchte ja der Freund der Mitbewohnerin das Zimmer mieten?
-- Editiert von Ver am 21.01.2016 07:14
#2
Antwort vom 21. Januar 2016 | 09:58
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1381x hilfreich)
Mal anders gefragt, war dein Zimmer möbliert oder hast du die Möbel (Bett, Tisch, Stuhl, etc.) reingestellt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Januar 2016 | 15:03
Von
Status: Master (4364 Beiträge, 2288x hilfreich)
ZitatMal anders gefragt, war dein Zimmer möbliert oder hast du die Möbel (Bett, Tisch, Stuhl, etc.) reingestellt? :
Solange der Vermieter nicht selbst in der Wohnung wohnt, hat das keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist ;-).
#4
Antwort vom 21. Januar 2016 | 19:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatMal anders gefragt, war dein Zimmer möbliert oder hast du die Möbel (Bett, Tisch, Stuhl, etc.) reingestellt? :
Es war nichts möbliert, außer eine EBK war vorhanden, allerdings habe ich sämtliches Geschirr, Küchengeräte etc mitgebracht, das von allen genutzt wird.
Wieso ist das wichtig?
#5
Antwort vom 22. Januar 2016 | 12:26
Von
Status: Master (4364 Beiträge, 2288x hilfreich)
ZitatEs war nichts möbliert, außer eine EBK war vorhanden, allerdings habe ich sämtliches Geschirr, Küchengeräte etc mitgebracht, das von allen genutzt wird. :
Weil es bei Wohnungen in denen der Vermieter selbst wohnt und der Vermieter die Möblierung übernommen hat, kann einen kürzere Kündigungsfrist gelten.
Du hast eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wenn Du früher raus willst, musst Du Dich mit dem Vermieter einigen und versuchen einen Mietaufhebungsvertrag zu schließen. Da zu kannst den Vermieter nicht zwingen.
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