WG Untermieter rauswerfen

30. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
SlickSpingo0815
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
WG Untermieter rauswerfen

Hallo an alle,

ich weiß es ist ein abgelutschtes Thema, doch jedes mal ein wenig anders.
Ich wohne seit ca 3 Monaten mit jm. zusammen, der zwar im Mietvertrag als Untermieter dem Hauptmieter ausgewiesen ist, er allerdings nicht unterschrieben hat. Ich bin der Hauptmieter und trage die komplette Verantwortung für alle Rechnungen, Strom etc.
Welche möglichkeiten habe ich, ihn loszuwerden?

Ich hab ihm mal ganz dreist einen Brief geschrieben, er habe eine Frist von 7 Tagen, andernfalls werde ich rechtliche Schritte einleiten.

Ist dies korrekt? Ich wäre super dankbar für eine Antwort, bin zur Zeit echt verzweifelt.

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30 Antworten
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#1
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
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Beginner
(103 Beiträge, 64x hilfreich)

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#2
 Von 
SlickSpingo0815
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Ahnung, darum gehts ja nich. Ich hoff halt nur das mir jemand was positives sagen kann. Mich verwirrt an dem Mietvertrag einfach nur, dass nichts von wegen Kündigung etc. des Untermieters vermerkt ist. Er steht einfach nur als Untermieter in der Kopfzeile des Vertrages. Meine Frage ist jetzt, hat er Rechte ja oder Nein?
Kann ich Ihn einfach vor die Tür setzen oder hab ich mir jetzt mit dem Brief mal wieder selbst das Bein gestellt? Es geht halt echt nicht mehr. Ist definitiv meine letzte Wg.

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#3
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 64x hilfreich)

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#4
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
mit jm. zusammen, der zwar im Mietvertrag als Untermieter dem Hauptmieter ausgewiesen ist

Was für eine seltsame Formulierung.
War der etwa vor Dir da ?



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#5
 Von 
SlickSpingo0815
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja auch sehr tolle Einstellung von dir.
Wäre ja nicht so das ich mich nicht bemühe und nicht in anderen threads suche aber ich blick durch die Materie halt leider nicht so durch und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand in Laiensprache erklären könnte, was Sache ist.

Es gibt bestimmt auch genügend Sachen, wo du kein Plan von hast und wenn du schon bescheid weißt über all das hier und deinen Senf überflüssiger Weise abgeben musst, dann doch bitte konstriktiv.

Wäre ich jetz ne drallbusige alte, hättest mir das bestimmt ganz easy und einfach erklärt.

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#6
 Von 
SlickSpingo0815
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nö, das hat der Vermieter so geschrieben

Mietvertrag über Wohnraum zwischen Vermieter, Hauptmieter und "Untermieter dem Hauptmieter" ... Is nen Inder der gute Mann.

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#7
 Von 
SlickSpingo0815
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

und meine Frage ist eigentlich; der untermieter hat nicht im Vertrag unterschrieben. hab ich dadurch irgendwelche vorteile, zumal ich ihm ja schon diesen netten brief geschrieben habe.

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#8
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 64x hilfreich)

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#9
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 64x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
SlickSpingo0815
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

du bist echt der hammer:) ich glaub ich bin nicht der erste der dich auf grund deiner freundlichkeit positiv bewertet:)

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#11
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 64x hilfreich)

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#12
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Seid Ihr zusammen eingezogen oder was hatte der Vermieter damit zu tun ?



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#13
 Von 
SlickSpingo0815
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wir sind anfang august zusammen gezogen.
Der Vermieter hat einen ganz easy Mietvertrag aufgesetzt, in dem er lediglich oben in der kopfzeile ihn als untermieter eingesetzt hat.

in dem restlichen vertrag ist er nirgends in keinster weise aufgeführt.

Ich wollte das damals noch, dass er auch unterschreibt aber er hatte kein interesse daran, also mein mitbewohner. Der vermieter meinte auch das sei nicht schlimmt.

Ich versteh ja meinen vorredner, dass ich mich doch erstmal informieren etc sollte, hab ich ja auch, aber irgendwie komm ich nich ganz klar mit all dem zeug.

Ich bin ja kein Forenneuling aber rechte und so sind halt echt nich meine welt



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#14
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wir sind anfang august zusammen gezogen. <hr size=1 noshade>

Schon wieder so eine seltsame Formulierung.
Hat er ein von Dir möbliertes Zimmer, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende, ansonsten eben sechs Monate (in der Kündigung muß auf § 573 a BGB als Grundlage hingewiesen werden).



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#15
 Von 
SlickSpingo0815
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Mietvertag wurde am 02.08.2010 von mir unterschrieben.
Er ist in einem nicht von mir möblierten Zimmer eingezogen.

Im Mietvertrag steht

Das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermietsrichter sind nach den gesetzlichen Vorschriften.

das wars

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#16
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Also sechs Monate.



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#17
 Von 
SlickSpingo0815
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

boah, das is nen hartes wort.
Wenn ich ihn also draußen haben will,
muss ich den noch nen halbes jahr aushalten?
lol... obwohl im vertrag etc nichts von wegen untemieter steht?

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#18
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
obwohl im vertrag etc nichts von wegen untemieter steht?

Das ist doch Dein Mietvertrag. Der hat damit überhaupt nichts zu tun.
Mit dem Untermieter hast Du einen mündlichen Mietvertrag.



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#19
 Von 
SlickSpingo0815
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

heißt das jetzt ich kann ihn rauswerfen oder nicht.





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#20
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Wenn Du ihn nicht weit genug wirfst, kommt er schnell wieder.
Mündlicher Vertrag bedeutet idR nach BGB-Regeln.
Kündigungsfrist also sechs Monate.



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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 64x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Das es kein möbliertes Zimmer ist, hatten wir doch schon abgefrühstückt.



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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 64x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Keine Ahnung, wo Du den Text her hast.

§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.


Und für den § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB müßte das Zimmer eben durch den VM möbliert sein.



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#25
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 64x hilfreich)

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#26
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
Dein Link ist extremst unglücklich formuliert (behutsam gesprochen).





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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Dein Link verweist auf ein sogenanntes Mietrechtslexikon.
Ich habe hingegen BGB-Texte hineinkopiert.
Und die sagen eben: 15 Tage nur bei möbliertem Zimmer.



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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12301.11.2010 09:44:48
Status:
Beginner
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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Der Küche kommt keine Relevanz zu.



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