Hallo an alle,
ich weiß es ist ein abgelutschtes Thema, doch jedes mal ein wenig anders.
Ich wohne seit ca 3 Monaten mit jm. zusammen, der zwar im Mietvertrag als Untermieter dem Hauptmieter ausgewiesen ist, er allerdings nicht unterschrieben hat. Ich bin der Hauptmieter und trage die komplette Verantwortung für alle Rechnungen, Strom etc.
Welche möglichkeiten habe ich, ihn loszuwerden?
Ich hab ihm mal ganz dreist einen Brief geschrieben, er habe eine Frist von 7 Tagen, andernfalls werde ich rechtliche Schritte einleiten.
Ist dies korrekt? Ich wäre super dankbar für eine Antwort, bin zur Zeit echt verzweifelt.
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WG Untermieter rauswerfen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Keine Ahnung, darum gehts ja nich. Ich hoff halt nur das mir jemand was positives sagen kann. Mich verwirrt an dem Mietvertrag einfach nur, dass nichts von wegen Kündigung etc. des Untermieters vermerkt ist. Er steht einfach nur als Untermieter in der Kopfzeile des Vertrages. Meine Frage ist jetzt, hat er Rechte ja oder Nein?
Kann ich Ihn einfach vor die Tür setzen oder hab ich mir jetzt mit dem Brief mal wieder selbst das Bein gestellt? Es geht halt echt nicht mehr. Ist definitiv meine letzte Wg.
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--- editiert vom Admin
quote:
mit jm. zusammen, der zwar im Mietvertrag als Untermieter dem Hauptmieter ausgewiesen ist
Was für eine seltsame Formulierung.
War der etwa vor Dir da ?
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Naja auch sehr tolle Einstellung von dir.
Wäre ja nicht so das ich mich nicht bemühe und nicht in anderen threads suche aber ich blick durch die Materie halt leider nicht so durch und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand in Laiensprache erklären könnte, was Sache ist.
Es gibt bestimmt auch genügend Sachen, wo du kein Plan von hast und wenn du schon bescheid weißt über all das hier und deinen Senf überflüssiger Weise abgeben musst, dann doch bitte konstriktiv.
Wäre ich jetz ne drallbusige alte, hättest mir das bestimmt ganz easy und einfach erklärt.
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Nö, das hat der Vermieter so geschrieben
Mietvertrag über Wohnraum zwischen Vermieter, Hauptmieter und "Untermieter dem Hauptmieter" ... Is nen Inder der gute Mann.
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und meine Frage ist eigentlich; der untermieter hat nicht im Vertrag unterschrieben. hab ich dadurch irgendwelche vorteile, zumal ich ihm ja schon diesen netten brief geschrieben habe.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
du bist echt der hammer:) ich glaub ich bin nicht der erste der dich auf grund deiner freundlichkeit positiv bewertet:)
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--- editiert vom Admin
Seid Ihr zusammen eingezogen oder was hatte der Vermieter damit zu tun ?
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Also wir sind anfang august zusammen gezogen.
Der Vermieter hat einen ganz easy Mietvertrag aufgesetzt, in dem er lediglich oben in der kopfzeile ihn als untermieter eingesetzt hat.
in dem restlichen vertrag ist er nirgends in keinster weise aufgeführt.
Ich wollte das damals noch, dass er auch unterschreibt aber er hatte kein interesse daran, also mein mitbewohner. Der vermieter meinte auch das sei nicht schlimmt.
Ich versteh ja meinen vorredner, dass ich mich doch erstmal informieren etc sollte, hab ich ja auch, aber irgendwie komm ich nich ganz klar mit all dem zeug.
Ich bin ja kein Forenneuling aber rechte und so sind halt echt nich meine welt
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quote:<hr size=1 noshade>wir sind anfang august zusammen gezogen. <hr size=1 noshade>
Schon wieder so eine seltsame Formulierung.
Hat er ein von Dir möbliertes Zimmer, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende, ansonsten eben sechs Monate (in der Kündigung muß auf § 573 a BGB als Grundlage hingewiesen werden).
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Mietvertag wurde am 02.08.2010 von mir unterschrieben.
Er ist in einem nicht von mir möblierten Zimmer eingezogen.
Im Mietvertrag steht
Das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermietsrichter sind nach den gesetzlichen Vorschriften.
das wars
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Also sechs Monate.
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boah, das is nen hartes wort.
Wenn ich ihn also draußen haben will,
muss ich den noch nen halbes jahr aushalten?
lol... obwohl im vertrag etc nichts von wegen untemieter steht?
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quote:
obwohl im vertrag etc nichts von wegen untemieter steht?
Das ist doch Dein Mietvertrag. Der hat damit überhaupt nichts zu tun.
Mit dem Untermieter hast Du einen mündlichen Mietvertrag.
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heißt das jetzt ich kann ihn rauswerfen oder nicht.
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Wenn Du ihn nicht weit genug wirfst, kommt er schnell wieder.
Mündlicher Vertrag bedeutet idR nach BGB-Regeln.
Kündigungsfrist also sechs Monate.
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--- editiert vom Admin
Das es kein
möbliertes Zimmer ist, hatten wir doch schon abgefrühstückt.
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--- editiert vom Admin
Keine Ahnung, wo Du den Text her hast.
§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
Und für den § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB
müßte das Zimmer eben durch den VM möbliert sein.
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--- editiert vom Admin
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
Dein Link ist extremst unglücklich formuliert (behutsam gesprochen).
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--- editiert vom Admin
Dein Link verweist auf ein sogenanntes Mietrechtslexikon.
Ich
habe hingegen BGB-Texte hineinkopiert.
Und die sagen eben: 15 Tage nur bei möbliertem Zimmer.
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--- editiert vom Admin
Der Küche kommt keine Relevanz zu.
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