WG Untermietvertrag kurzfristig gekündigt

15. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
86674
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
WG Untermietvertrag kurzfristig gekündigt

Hallo,
ich weiß nicht welche Forderungen ich an meinen Untervermieter (WG) stellen kann und bin Obdachlos!
Folgendes Problem:
Habe mir vor 3 Monaten eine Wohnung 2er(WG) auf Grund eines Inserates angeschaut!
Diese gefiel und ich habe einen Mietvertrag zum 01.12/ oder 01.01.10 mit dem Untervermieter abgeschlossen mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist! Leider hat er mir diesen Vertrag nie ausgehändigt, weil wir noch nicht wußten, ob ich in 2 oder 3 Monaten einziehe! Wir haben uns dann später mündlich auf 3 Monate geeinigt, da ich nicht früher aus meinem Vertrag kam. Vorgestern habe ich schon meine ganzen Möbel bei ihm eingelagert, da ich zu einem anderen Termin keine Einzugshelfer fand! Das war auch bis Dato o.k. für beide!
Nun, gestern, sagte er mir, ich könne nicht mehr dort einziehen! Ich habe alles aufgegeben und schon einige meiner Dinge verkauft, da er komplett eingerichtet war und ich nur 2 Zimmer für mich gehappt hätte!
Was soll ich nun tun! Habe ich irgend welche Rechte? Ich denke schon, da ich ja auch einige Ausgaben hatte und nun Obdachlos bin! Wie soll ich kurzfristig über Weihnachten eine Wohnung finden?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 367x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
86674
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe keinen Vertrag, weil er ihn hat und ich kann nicht einziehen, weil die Zimmer besetzt sind und die alte Untermieterin ( frühere Freundin, die jetzt doch wieder bei ihm bleiben möchte) dort wohnen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Natürlich hast Du einen Vertrag, wenn auch nur mündlich. Das ist natürlich ein ziemlicher Nachteil, wenn es hart auf hart kommt, aber warum sollte er Dich schon Möbel unterstellen lassen, wenn es keine Vereinbarung gibt?

Gibt es keine Möglichkeit, daß Ihr Euch irgendwie einigt, zumindest bis Du etwas anderes gefunden hast?

Viel Glück

Line

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.974 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.647 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.