WG Vermieter betritt das WG Zimmer der Mieterin

29. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Aldous
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
WG Vermieter betritt das WG Zimmer der Mieterin

Guten Tag zusammen,

es geht um folgenden Fall:
Meine Freundin wohnt in einer 3er WG, reine MädelsWG. Die Vermieter (Onkel von der einen WG Mitbewohnerin) wohnen im selben Haus, unten. Die Wohnung der WG und des Vermieters 'trennt' lediglich eine Treppe, ohne Tür.

Jetzt kam meine Freundin gestern Abends nach Hause und fand einen Zettel mit folgender Nachricht auf der Treppe:

'Guten Morgen,
am Mittwochvormittag möchte ich vormittags Fotos vom Dachstuhl der Scheune machen.
Dazu muss ich durch xxx's Zimmer durch die Tür, die zum Dach geht.
Bitte lasst (oder öffnet) die entsprechenden Türen offen.
Ich klingele. Wenn niemand da ist, möchte ich trotzdem fotografieren.
xxx'

Nach Rücksprache meiner Freundin mit der anderen WG Mitbewohnerin lag der Zettel am Nachmittag noch nicht auf der Treppe, dh die müssen den ersten Abends hingelegt haben.
Wie aus dem Text vom Vermieter ersichtlich, müssen die Vermieter durch das Zimmer meiner Freundin, um so zum Dachstuhl zu gelangen.

Da sie berufstätig ist, war sie dementsprechend heute vormittag nicht anwesend.

Meine Frage an euch: Die ganze Aktion ist doch hochgradig verboten, oder (§123 StGB ) ?
Mal abgesehen davon, dass die Ankündigung bei Berufstätigen eine höhere Vorlaufzeit beansprucht, erfolgte doch überhaupt keine Zustimmung seitens meiner Freundin ? Zumal der Vermieter ja quasi selbst in dem Schreiben ankündigt, 'in die Wohnung einzubrechen'.

Es geht hier auch nicht darum, irgendwie zu kündigen o.ä., wir möchten nur ganz gerne die Rechtslage wissen.

Vielen herzlichen Dank für eure Ratschläge !



-- Editier von Aldous am 29.06.2016 22:22

-- Editier von Aldous am 29.06.2016 22:25

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wieso sollte das verboten sein?

Er kündigt es an. Niemand hat die WG oder xxx gezwungen, die Tür nicht abzuschließen.

Wenn er eine abgeschlossene Tür geöffnet hätte, sähe es vielleicht anders aus. Wenn die Türen offen sind, kann er wohl von Zustimmung ausgehen.

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#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Aldous):
Die ganze Aktion ist doch hochgradig verboten, oder (§123 StGB ) ?


Die Tür war doch schon bei der Anmietung da? Da muss doch der Freundin klar sein, das der Vermieter mal da durch muss?

Zitat (von Aldous):
Mal abgesehen davon, dass die Ankündigung bei Berufstätigen eine höhere Vorlaufzeit beansprucht, erfolgte doch überhaupt keine Zustimmung seitens meiner Freundin ?


Der Vermieter hätte etwas mehr Vorlaufzeit einplanen können, doch wo ist das Problem? Die Freundin ist ohnehin nicht da? Und das der Vermieter durch diese Tür Zugang zur Scheune braucht war doch bekannt.

Zitat (von Aldous):
Die Wohnung der WG und des Vermieters 'trennt' lediglich eine Treppe, ohne Tür.


Ihr wohnt doch mit dem Vermieter in einer Wohnung? Ist das auch noch möbliert? Dann würde ich mich mal zurückhalten mit §123 StGB , sonst ist das Mietverhältnis schneller zu Ende als Euch lieb ist.

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#3
 Von 
D_8699
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von Aldous):
Die Wohnung der WG und des Vermieters 'trennt' lediglich eine Treppe, ohne Tür.

Also hat die WG gar keine Wohnung, sondern nur Zimmer in der Wohnung / dem Haus des Vermieters.
Zitat (von Aldous):
am Mittwochvormittag möchte ich vormittags Fotos vom Dachstuhl der Scheune machen.

Ich verstehe das im Moment so, dass hier nur eine Absicht kundgetan wird, die Handlung ist doch noch gar nicht erfolgt.
Zitat (von Aldous):
Ich klingele. Wenn niemand da ist, möchte ich trotzdem fotografieren.

Also auch hier nur die Ankündigung, etwas zu beabsichtigen, was man ziemlich deutlich als auch Frage nach Zustimmung werten kann /muss.

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