WG / Wohngemeinschaft: Mieterhöhung bei Mieterwechsel

13. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Philip90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
WG / Wohngemeinschaft: Mieterhöhung bei Mieterwechsel

Hallo liebes Forum,

ich meine meine beiden Mitbewohner haben ein kleines Problem.
Wir sind eine 3er WG in der alle Hauptmieter sind. Die WG werde nun ich zum 1.10. verlassen. Dazu habe ich unsere Vermieterin angerufen um einen Termin für die Unterzeichnung des Mietvertrages mit dem neuen WG Mitglied zu vereinbaren.
Während des telefonischen Gesprächs forderte sie eine Erhöhung die Miete um 100 Euro da sie heraus gefunden hat, dass sie mehr Geld einnehmen würde wenn sie Asylanten einziehen lasse würde.
Aufgrund des Mieterwechsels sieht sie sich nun im Recht die Miete zu erhöhen da sie einen neuen Mietvertrag ausstellen will.
Die letzte Mieterhöhung hatten wir vor 2 Jahren. Dabei wurde die Miete auch schon um 100 Euro erhöht.
Der letzte Mieterwechsel bei uns war im März 2014.
Soweit ich weiß hat der Vermieter ja das Recht ein Jahr nach Mieterwechsel eine Mieterhöhung mit Vorlauf von 3 Monaten zu fordern. Damit wäre es ja auch rechtens wenn die Vermieterin den Preis erhöht.

Nun aber folgende Fragen:
Kann die Miete einfach so mit dem Argument, dass mehr Geld eingenommen werden kann wenn Asylanten einziehen, erhöht werden? Damit würde sie ja den Preis mit einer öffentlich geförderten Wohnung vergleichen. Somit ist dieses Argument nichtig oder? Die Wohnung und das Haus sollen auch nicht renoviert werden und die Wohnung ist eher schlecht ausgestattet. Daher gibt es an sich keine Argumente seitens der Vermieterin den Preis zu erhöhen.

Kann die Vermieterin einfach die Ausstellung eines neuen Mietvertrages fordern?
In der Vergangenheit wurde immer wieder der gleiche Mietvertrag hergenommen. Dabei wurden die alten Mieter gestrichen und die neuen einfach dazu geschrieben.
Es ist ja nur einer von 3 Hauptmietern der auszieht und nicht alle 3 zusammen.
Oder kann sie einen neuen Mietvertrag einfach fordern?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Grüße,
Philip

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat:
Kann die Vermieterin einfach die Ausstellung eines neuen Mietvertrages fordern?

Ja, sie kann, zumindest solange es sich nicht um eine studentische Wohngemeinschaft handelt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Da es sich um einen neuen Mietvertrag mit neuen Mietern handelt, ist es keine Mieterhöhung im üblichen Sinne, sondern ein Neuabschluss für den die Mietpreisbremse für Neuvermietungen gelten könnte.
Es kommt also darauf an, ob das Bundesland diese schon umgesetzt hat und der neue Mietpreis über der Grenze liegt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Philip90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

danke euch beiden für die Antworten.
Seit dem 1.8. gilt die Mietbremse auch hier bei uns.
Jedoch könnte die Vermieterin die Miete noch weiter erhöhen, da die Grenze noch nicht erreicht ist.

Dann werden die anderen wohl nicht um eine Mieterhöhung herumkommen...

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