Hallo Community,
Ich ziehe zum 30.09.2019 aus meiner Vierer-WG und mein Vermieter macht mir das Leben schwer. Ich würde mich freuen, wenn ihr ein paar Ratschläge für mich habt.
Faktenlage:
- 1 Hauptmieter und 3 Untermieter – Ich bin Untermieter
- Ich bin der fünfte WG-Zimmer-Mieter in fünf Jahren
- Es gibt keinen Mietvertrag
- Es wurden nie irgendwelche Schäden aufgenommen, obwohl welche da waren. Nicht zu meiner Zeit und auch nicht vorher – es gibt nicht ein Übergabeprotokoll aus den letzten 5 Jahren trotz zahlreicher Mieterwechsel (Motto hier: entweder du akzeptierst oder du kriegst die Wohnung nicht – in Köln)
- Der Vermieter will jetzt zum Auszug Schäden dokumentieren und ich soll dafür aufkommen
- Ich konnte meinen Vormieter ausfindig machen und er bestätigt mir, dass diese Schäden schon da waren
Morgen habe ich jetzt die Wohnungsübergabe und ich werde voraussichtlich seinem Übernahmeprotokoll nicht zustimmten und nicht unterschreiben!
Schlüssel werde ich dann trotzdem abgeben, nun habe ich aber Angst um meine Kaution!
Der Vermieter weiß noch nichts über meinen Kontakt zum Vormieter und der Stellungnahme, habe ich damit gute Chance oder sollte ich schnellstmöglich einen Anwalt konsultieren? Und darf er dann einfach meine Kaution einbehalten, obwohl mein Nachmieter
schon jetzt seine Kaution bezahlt hat?
Schonmal vielen Dank im Voraus!
Gruß Maxim
-- Editiert von Maxim92 am 29.09.2019 17:59
-- Editiert von Maxim92 am 29.09.2019 18:05
WG-Zimmer-Übergabe - nicht verursachter Schaden
29. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 29. September 2019 | 17:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
WG-Zimmer-Übergabe - nicht verursachter Schaden
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#1
Antwort vom 29. September 2019 | 18:33
Von
Status: Unbeschreiblich (128210 Beiträge, 40952x hilfreich)
ZitatIch konnte meinen Vormieter ausfindig machen und er bestätigt mir, :
Schriftlich oder sonstwie nachweisbar?
ZitatMorgen habe ich jetzt die Wohnungsübergabe und ich werde voraussichtlich seinem Übernahmeprotokoll nicht zustimmten und nicht unterschreiben! :
Man streicht durch was einem nicht passt und unterschreibt dann.
Allerdings würde ich den Zustand schon jetzt penibel dokumentieren, idealerweise hat man morgen bei der Übergabe einen Zeugen mit dabei.
ZitatUnd darf er dann einfach meine Kaution einbehalten, obwohl mein Nachmieter schon jetzt seine Kaution bezahlt hat? :
Was soll das eine mit dem anderen zu tun haben?
#2
Antwort vom 29. September 2019 | 18:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Schriftlich oder sonstwie nachweisbar?
Schriftlich und er hat mit mir heute das Zimmer besichtigt! (Fotos habe ich auch gemacht)
ZitatMorgen habe ich jetzt die Wohnungsübergabe und ich werde voraussichtlich seinem Übernahmeprotokoll nicht zustimmten und nicht unterschreiben! :
ZitatMan streicht durch was einem nicht passt und unterschreibt dann. :
Was passiert mit den Punkten die nicht von beiden Seiten bestätigt werden? Auch wenn ich die schriftliche Stellungnahme vom Vormieter vorlege?
ZitatAllerdings würde ich den Zustand schon jetzt penibel dokumentieren, idealerweise hat man morgen bei der Übergabe einen Zeugen mit dabei. :
Okay, danke für den Tipp!
ZitatWas soll das eine mit dem anderen zu tun haben? :
Da hast du wohl recht!
Danke für deine schnelle Antwort.
Gruß Maxim
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#3
Antwort vom 29. September 2019 | 19:06
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8086x hilfreich)
Irgendwas läuft hier schief. Wenn Du Untermieter bist, weshalb machst du Übergabe mit Vermieter? Mit dem hast du doch gar keinen Vertrag. Der Hauptmieter haftet für die von ihm gemietete Wohnung gegenüber dem Vermieter, der hat die Wohnung gemietet.
Oder steht im Untermietvertrag irgendetwas anderes?
-- Editiert von altona01 am 29.09.2019 19:09
#4
Antwort vom 29. September 2019 | 19:16
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn Du Untermieter bist, weshalb machst du Übergabe mit Vermieter? :
Entschuldige, ich habe meine Formulierung nicht richtig gewählt -- Er ist mein Untervermieter! Und ich mache die Übergabe mit meinen Untervermieter.
Aber er ist, wie du schon sagst, der Hauptmieter mit Bezug zur Hautpvermietung.
Gruß Maxim
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