WG-Zimmer-Übergabe - nicht verursachter Schaden

29. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Maxim92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
WG-Zimmer-Übergabe - nicht verursachter Schaden

Hallo Community,

Ich ziehe zum 30.09.2019 aus meiner Vierer-WG und mein Vermieter macht mir das Leben schwer. Ich würde mich freuen, wenn ihr ein paar Ratschläge für mich habt.

Faktenlage:
- 1 Hauptmieter und 3 Untermieter – Ich bin Untermieter
- Ich bin der fünfte WG-Zimmer-Mieter in fünf Jahren
- Es gibt keinen Mietvertrag
- Es wurden nie irgendwelche Schäden aufgenommen, obwohl welche da waren. Nicht zu meiner Zeit und auch nicht vorher – es gibt nicht ein Übergabeprotokoll aus den letzten 5 Jahren trotz zahlreicher Mieterwechsel (Motto hier: entweder du akzeptierst oder du kriegst die Wohnung nicht – in Köln)
- Der Vermieter will jetzt zum Auszug Schäden dokumentieren und ich soll dafür aufkommen
- Ich konnte meinen Vormieter ausfindig machen und er bestätigt mir, dass diese Schäden schon da waren

Morgen habe ich jetzt die Wohnungsübergabe und ich werde voraussichtlich seinem Übernahmeprotokoll nicht zustimmten und nicht unterschreiben!
Schlüssel werde ich dann trotzdem abgeben, nun habe ich aber Angst um meine Kaution!

Der Vermieter weiß noch nichts über meinen Kontakt zum Vormieter und der Stellungnahme, habe ich damit gute Chance oder sollte ich schnellstmöglich einen Anwalt konsultieren? Und darf er dann einfach meine Kaution einbehalten, obwohl mein Nachmieter schon jetzt seine Kaution bezahlt hat?

Schonmal vielen Dank im Voraus!

Gruß Maxim


-- Editiert von Maxim92 am 29.09.2019 17:59

-- Editiert von Maxim92 am 29.09.2019 18:05

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Maxim92):
Ich konnte meinen Vormieter ausfindig machen und er bestätigt mir,

Schriftlich oder sonstwie nachweisbar?



Zitat (von Maxim92):
Morgen habe ich jetzt die Wohnungsübergabe und ich werde voraussichtlich seinem Übernahmeprotokoll nicht zustimmten und nicht unterschreiben!

Man streicht durch was einem nicht passt und unterschreibt dann.

Allerdings würde ich den Zustand schon jetzt penibel dokumentieren, idealerweise hat man morgen bei der Übergabe einen Zeugen mit dabei.



Zitat (von Maxim92):
Und darf er dann einfach meine Kaution einbehalten, obwohl mein Nachmieter schon jetzt seine Kaution bezahlt hat?

Was soll das eine mit dem anderen zu tun haben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maxim92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Schriftlich oder sonstwie nachweisbar?


Schriftlich und er hat mit mir heute das Zimmer besichtigt! (Fotos habe ich auch gemacht)


Zitat (von Maxim92):
Morgen habe ich jetzt die Wohnungsübergabe und ich werde voraussichtlich seinem Übernahmeprotokoll nicht zustimmten und nicht unterschreiben!


Zitat (von Harry van Sell):
Man streicht durch was einem nicht passt und unterschreibt dann.


Was passiert mit den Punkten die nicht von beiden Seiten bestätigt werden? Auch wenn ich die schriftliche Stellungnahme vom Vormieter vorlege?


Zitat (von Harry van Sell):
Allerdings würde ich den Zustand schon jetzt penibel dokumentieren, idealerweise hat man morgen bei der Übergabe einen Zeugen mit dabei.

Okay, danke für den Tipp!


Zitat (von Harry van Sell):
Was soll das eine mit dem anderen zu tun haben?

Da hast du wohl recht!

Danke für deine schnelle Antwort.

Gruß Maxim

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Irgendwas läuft hier schief. Wenn Du Untermieter bist, weshalb machst du Übergabe mit Vermieter? Mit dem hast du doch gar keinen Vertrag. Der Hauptmieter haftet für die von ihm gemietete Wohnung gegenüber dem Vermieter, der hat die Wohnung gemietet.
Oder steht im Untermietvertrag irgendetwas anderes?

-- Editiert von altona01 am 29.09.2019 19:09

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maxim92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Wenn Du Untermieter bist, weshalb machst du Übergabe mit Vermieter?


Entschuldige, ich habe meine Formulierung nicht richtig gewählt -- Er ist mein Untervermieter! Und ich mache die Übergabe mit meinen Untervermieter.

Aber er ist, wie du schon sagst, der Hauptmieter mit Bezug zur Hautpvermietung.

Gruß Maxim

0x Hilfreiche Antwort

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