Wir wohnen in einem Haus mit sechs Zimmern. Ich bin der Eigentürmer und leben in diesem Haus mit zwei Mietbewohnern. Die WG – Zimmer werden möbliert vermietet. Ich möchte ein weiteres Zimmer vermieten. Meine beiden Mitbewohner habe ich privat und durch Zufall kennen gelernt.
Jetzt möchte ich einen Mieter über ein Immobilienportal via Inserat finden. Da wir drei Männer sind, möchte ich auch bei dem 4. Bewohner einen Mann. Vom Alter ist es mir am liebsten, wenn er mindestens 35 Jahre alt ist. Passt in unsere WG gut.
Ich habe mal gehört, dass es beim Thema ,, Diskriminierung auf dem Mietmarkt" eine Unterscheidung für den Gesetzgeber zwischen ,, Massengeschäft" und eher kleinen Anbietern geben soll. Der Gesetzgeber ist immer dann strenger, wenn er es mit einem Vermieter
zu tun hat, welcher mehr als 50 Wohnungen besitzt. Außerdem macht es noch einen Unterschied, wenn der Vermieter selber auch in dem Haus lebt.
Wenn ich in die Vermietungsanzeige schreibe, dass ich nur an einen männlichen Interessenten vermiete und dieser mindestens 35 Jahre alt ist, könnte mich jemand wegen Diskriminierung anzeigen und auf Schadensersatz klagen?
-- Editiert von Moderator am 08.03.2020 10:50
-- Thema wurde verschoben am 08.03.2020 10:50
-- Editiert von Moderator am 08.03.2020 16:44
-- Thema wurde verschoben am 08.03.2020 16:44
WG – Zimmer – Vermietung: Wann diskriminiere ich einen Mieter?
Fragen zur Miete?
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Warum so kompliziert. Schreibe doch einfach ... "Wir sind eine WG mit 3 Männern im Alter zw x - y und da noch ein weiteres Zimmer frei ist suchen wir einen weiteren WG Partner, der gut vom Alter her zu uns passt ...."
Damit sollte es m.E. keine Komplikationen geben.
Diskriminierungsfrei:
"Wir sind eine WG mit 3 Männern im Alter zwichen x - y und da noch ein weiteres Zimmer frei ist suchen wir Jemanden, der gut zu uns passt ...."
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ZitatDer Gesetzgeber ist immer dann strenger, wenn er es mit einem Vermieter zu tun hat, welcher mehr als 50 Wohnungen besitzt. Außerdem macht es noch einen Unterschied, wenn der Vermieter selber auch in dem Haus lebt. :
Das ist richtig. In Deinem Fall darfst Du auch einen weiteren Mann als Mitbewohner suchen, ohne Dich der Diskriminierung schuldig zu machen.
@Leo4
Erklären Sie dies bitte ...
Für Privatvermieter bedeutsam ist vor allem § 19 Abs. 5 AGG. Danach gilt das Benachteiligungsverbot nicht für zivilrechtliche Schuldverhältnisse, bei denen ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird. Bei Mietverhältnissen kann dies der Fall sein, wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen, z.B. im Zweifamilienhaus.
https://www.iww.de/mk/archiv/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz-das-muessen-vermieter-wissen-f17676
Allen ein Dankeschön. Ich weiß jetzt, was ich schreiben soll. Noch eine erfolgreiche Woche gewünscht.
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