WG Zimmer

28. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)
WG Zimmer

Hi, ich lebe in einem WG Zimmer. Der Mietvertrag ist seit ende august abgelaufen. Habe mich mit dem vermieter mündlich geeinigt weiter dort leben zu dürfen. Heute sagt er mir ich soll in drei Tagen ausziehen. Was soll ich tun? Hab grad das ganze Zimmer auf den Kopf gestellt und kann den Mietvertrag nicht finden. Ich glaube einer seiner Schützlinge (Mitbewohner) hat mir den Mietvertrag geklaut. Welche Rechte habe ich?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4487x hilfreich)

Ohne den Mietvertrag wird es schwierig. Wir wissen ja nicht einmal, warum der Mietvertrag abgelaufen ist. Zeitmietverträge z.B. sind nicht immer gültig. Zudem kommt hier noch § 545 BGB hinzu. Wenn der Vermieter davon wusste, dass der Mieter weiter da wohnt, dann wäre inzwischen eventuell ein neuer Mietvertrag entstanden. Allerdings kann § 545 BGB vertraglich ausgeschlossen werden. Dazu bräuchte man aber wieder den Mietvertrag. Zu guter letzt sind auch mündliche Mietverträge bindend. Wenn die Einigung mit dem Vermieter nachweisbar ist (durch Zeugen), dann würde alleine dadurch der Mietvertrag noch/wieder gelten.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
Welche Rechte habe ich?


Ohne Nachweis recht wenige.

Durch die weitere Nutzung und weitere Mietzahlung könnte ein neuer unbefristeter Mietvertrag zustande gekommen sein.

Steht aber im nicht auffindbaren Mietvertrag das was cauchy erwähnt, kann Dich der Vermieter zwangsräumen lassen.

Einfach so von heute auf morgen vor die Tür setzen jedenfalls nicht.

Was genau hast Du denn gemietet?

Wohnt der Vermieter selbst mit in der Wohnung?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

Hab den Mietvertrag gefunden. Auf Seite 2 sind 2 Unterschriften von mir und ihm. Einmal bei dem normalen Datum und einmal bei verlängert. Was sagt ihr dazu..

http://www.fotos-hochladen.net/view/201609281815276ekpux3hid.jpg
http://www.fotos-hochladen.net/view/20160928181734r2s9iz813n.jpg
http://www.fotos-hochladen.net/view/20160928181858j9qf1vbe3k.jpg

@ anitari, es ist ein haus wo 3 leute wohnen. vermieter wohnt dort nicht.

-- Editiert von kaifir am 28.09.2016 18:31

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4487x hilfreich)

§ 545 BGB ist im Vertrag ausgeschlossen worden. Zudem würde er eh noch nicht greifen, da der Mietvertrag durch die Verlängerung bis zum 30.9. gilt. Der Vertrag sieht vor, dass die Wohnung nur zum vorrübergehenden Gebrauch vermietet wurde. Wenn dies auch tatsächlich zutrifft, so wäre ein befristeter Mietvertrag rechtens und du müsstest am 1.10. morgens raus.

Wurde das Zimmer denn tatsächlich voll möbliert vermietet?

Hintegrund der Frage: Verrübergehender Gebrauch entsteht nicht dadurch, dass der Vermieter dies auf den Mietvertrag schreibt. Dazu müsste man sich im Detail anschauen, ob wirklich vorrübergehender Gebrauch vorliegt. Die kurze Zeitdauer spricht zumindest dafür. Eine Möblierung würde ebenfalls dafür sprechen. Ohne Möblierung hätte ich da schon eher Bedenken.

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#5
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

da ist nur ein hüfthohe schrank mit 4 schubladen und ein bett....bedeutet dann ich muss echt in 3 tagen raus sein?

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
da ist nur ein hüfthohe schrank mit 4 schubladen und ein bett....bedeutet dann ich muss echt in 3 tagen raus sein?

Vielleicht hat ja noch jemand anderes eine Idee. Ich sehe momentan wenig Möglichkeiten.

Vielleicht könnte man versuchen, am vorrübergehenden Gebrauch zu rütteln. Wenn man den wegdiskutieren könnte, dann wäre das ein unbefristeter Mietvertrag und du könntest bleiben. Aber einfach wird das nicht. Und wenn der Vermieter dich auf Räumung verklagt und damit durchkommt, dann wird es ziemlich teuer.

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#7
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich mach momentan ne ausbildung und müsste die sonst ggf abbrechen. kann man damit arbeiten? wie soll man da am besten vorgehen?

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
Ich mach momentan ne ausbildung und müsste die sonst ggf abbrechen. kann man damit arbeiten?


Klar.

Nur hat die Ausbildung mit dem Mietvertrag nun gar nichts zu tun. Das Vertragsende ist, wenn ich die Fotos in Antwort 3 richtig sehe, doch schon länger bekannt. Auch Dir.

Also WG Zimmer räumen.

Mir stellt sich die Frage, wieso erst jetzt reagiert wird.

Berry

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#9
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

Klar. Aber ...neeeeeeee :) ))
Mir stellt sich eine sinnlose frage.

bleib sachlich kleiner.

An alle anderen vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
Ich mach momentan ne ausbildung und müsste die sonst ggf abbrechen. kann man damit arbeiten?

Inwiefern? Härtefallregelung? Das würde nicht funktionieren (bzw. würde mich wundern, wenn das ein Richter durchwinken würde).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Vielleicht könnte man versuchen, am vorrübergehenden Gebrauch zu rütteln. Wenn man den wegdiskutieren könnte, dann wäre das ein unbefristeter Mietvertrag und du könntest bleiben.


Das wäre mir ein zu hohes Risiko. Wenn der Vermieter schon eine Anschlussvermietung hat, dann wird es richtig teuer, weil ja der Nachmieter irgendwo untergebracht werden muss.

Zitat (von kaifir):
Ich glaube einer seiner Schützlinge (Mitbewohner) hat mir den Mietvertrag geklaut.


Da ist es wohl nicht so weit her mit der Solidarität der Mitbewohner.

TIPP: Schnell was anderes suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

wann muss ich die wohnung verlassen? morgen bis 23.59 oder...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
wann muss ich die wohnung verlassen? morgen bis 23.59 oder...


Ich würde in den Vertrag schauen. Steht da was von "letzten Werktag vor Mietende bis 12:00 Uhr", dann ist das bis dahin zu tun? Wenn nein, bis zum 1.10.16 12:00 Uhr. Dann aber vertragsgemäß.

Den Übergabetermin muss der Mieter den Vermieter anbieten! Also flugs zum Telefon gegriffen und einen Termin vereinbaren!

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